Deutscher Gewerkschaftsbund

16.07.2019

Willkommen in GAFA-Land – wo Arbeit (k)einen Preis hat

von Susanne Wixforth, DGB

Als eines der wertvollsten börsennotierten Unternehmen der Welt und mithilfe seiner marktbeherrschenden Stellung untergräbt Amazon Arbeitnehmer*innenrechte, umgeht einen Teil der Steuerzahlungen und gefährdet somit nicht nur den fairen Wettbewerb, sondern auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das EU-Wettbewerbsrecht stellt eine wichtige Waffe dar, die von Gewerkschaften genutzt werden kann.

Hammer auf Tisch vor Europafahne

DGB/zerbor/123rf.com

Amazon steht sinnbildlich für die vier Plattformgiganten, die auch unter der Formel GAFA bekannt sind: Google, Apple, Facebook und Amazon. Das Unternehmen ist der größte Plattformhändler Europas, dessen Umsatz doppelt so hoch ist wie der seiner 20 größten Konkurrent*innen. Während der Vorstandsvorsitzende 2017 2,16 Millionen US Dollar pro Stunde verdiente, müssen die Beschäftigten dankbar sein, wenn sie den gesetzlichen Mindestlohn bekommen, das sind in der EU zwischen 1,42 € und 11,27 € pro Stunde. Die Gewerkschaften sind gefordert, das Verbot von missbräuchlichen Geschäftspraktiken als Waffe im Arbeitskampf für sich zu nutzen.

Amazon erwirtschaftete 2018 einen weltweiten Umsatz in Höhe von rund 210 Mrd. Euro, eine Steigerung um rund 31Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das Unternehmen beschäftigt weltweit über 600.000 Arbeitnehmer*innen. Mit einer Marktkapitalisierung von mehr als 730 Mrd. Euro ist es eines der weltweit wertvollsten börsennotierten Unternehmen. Dennoch zahlte Amazon zwischen 2003 und 2014 für 75 Prozent seiner EU-Umsätze durch einen mit den Luxemburger Finanzbehörden vereinbarten Steuervorbescheid keine Steuern.

Auf die Dauer gefährdet die Plattformökonomie somit die Stabilität und Haushalte der Länder, in denen die Konzerne ihr Geld tatsächlich verdienen, aber keine Steuern zahlen. Sie gefährdet aber auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Denn wenn die Europäische Union das Vertrauen ihrer Bürger*innen zurückgewinnen will, dann muss sie die Lasten wieder gerecht verteilen.

Das EU-Wettbewerbsrecht bietet einen Ansatz, die Plattformgiganten zu zähmen: Sowohl Amazon als auch Google wurden von der EU-Kommission zu Steuerrückzahlungen verpflichtet. Die volkswirtschaftlichen Schäden sind aber nur eine Seite der Medaille. Auf der anderen Seite stehen die Ausbeutung der Beschäftigten und die Beseitigung von Marktkonkurrent*innen durch unfaire Geschäftspraktiken.

Gefährdung des freien Wettbewerbs

Amazon erwirtschaftet den Umsatz im Wesentlichen über vier Wege: als einer der größten Online-Händler, als Betreiber des mit Abstand größten Online-Marktplatzes für Drittanbieter*innen, als einer der größten Anbieter von Webservices und als Lieferant der bestellten Ware.

Der Konzern ist bei einzelnen Handelssortimenten so stark, dass unabhängige Händler*innen auf den Amazon-Marktplatz angewiesen sind, um ihre Kund*innen zu erreichen. Es gibt Hinweise darauf, dass Amazon diverse Strategien bemüht, um durch seine schiere Marktmacht Händler*innen aus dem Markt zu drängen, z.B. durch Produktkopien und Preisunterbietung oder Outsourcing und Leiharbeit, um Streiks zu brechen. Doch die Händler*innen wehren sich: Inzwischen sind aufgrund zahlreicher Beschwerden mehrere Wettbewerbsverfahren gegen Amazon anhängig. Wie aber steht es um die Beschäftigten des Konzerns?

Gesundes Unternehmen mit kranken Beschäftigten

Das rasante Wachstum von Amazon erfolgt auf Kosten der Arbeitnehmer*innen und der sozialen Sicherungssysteme der Niederlassungsstaaten. Laut Berichten des internationalen Dachverbands der Dienstleistungsgewerkschaften UNI Global Union beruht die Konzernstrategie auf brutaler Akkordarbeit, die unter Dauerkontrolle geleistet werden müsse. Rettungswagen in Folge von Arbeitsunfällen oder Arbeitsüberlastungen seien allein von einer Amazon-Niederlassung in einem Dreijahreszeitraum 600 Mal gerufen worden. 87% der Beschäftigten ertrugen Dauerschmerzen, verursacht durch den Arbeitsalltag.

Amazon spiele geschickt auf dem Klavier des gesetzlich Möglichen, so UNI Global Union:  Durch die Einordnung in günstigere Branchentarifverträge („sector shopping“) wähle der Konzern die niedrigstmöglichen Kollektivvertragslöhne. So gebe sich das Unternehmen in Deutschland als Logistikfirma aus, um die höheren Kollektivvertragslöhne des Handelssektors zu umgehen, in Frankreich hingegen firmiere es als kleiner Einzelhandel.

Die deutsche Gewerkschaft ver.di organisierte am 2. Mai an mehreren Standorten Streiks, weil das Unternehmen keine Tariflöhne zahlt. Vorbild für die Aktionen ist Italien, wo 2018 erstmals eine Kollektivvereinbarung betreffend Lohn, Schichtarbeit und Arbeitszeiten mit Amazon abgeschlossen wurde. UNI Global Union ist es gelungen, durch ein Netzwerk mit 14 Ländern die „UNI Global Amazon Alliance“ zu gründen.

EU-Wettbewerbsrecht: Ein Gewerkschaftsinstrument

Das EU-Wettbewerbsrecht ist mit empfindlichen Sanktionen bewehrt, um unfairen Wettbewerb zu unterbinden. Der Gedanke dahinter: Ein Europäischer Binnenmarkt kann nur dann funktionieren, wenn sich beide Seiten – Unternehmen und Staaten – an faire Regeln halten.

Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) sieht das Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellung vor. Es liegt nahe, dass Amazon aufgrund seiner Dreifachfunktion – Marktplatz, Verkäufer und Zulieferant – marktbeherrschend ist; im Online-Handel beträgt sein Marktanteil schon über 50%. Zudem baut das Unternehmen seine Stellung weiter aus und verdrängt die Konkurrenz. Eine Entwicklung, die sowohl für die übrigen Marktteilnehmer*innen als auch für die Beschäftigten fatal ist. Durch seine Monopolstellung ist es Amazon ein Leichtes, Streiks mit Leiharbeit oder Outsourcing in Mitgliedstaaten mit niedrigeren Mindestlöhnen zu brechen.

Die Gewerkschaften sind daher aufgerufen, Missbrauchsverfahren für sich zu nutzen. Die EU-Kommission ist gerade dabei, eine Marktbefragung durchzuführen, um allfällige missbräuchliche Praktiken des Unternehmens festzustellen. Gibt es ausreichend Anhaltspunkte, so eröffnet sie ein Verfahren, wobei interessierte Dritte eine Stellungnahme abgeben können. Die Anliegen der Beschäftigten haben einen wettbewerbsrechtlichen Aspekt. Die Erlangung eines ungerechtfertigten Vorteils, indem allein durch Marktmacht unangemessene Bedingungen von den anderen Marktbeteiligten (inklusive den Beschäftigen und Verbraucher*innen) erzwungen werden, ist nach Art. 102 AEUV verboten. In einem solchen Fall drohen Strafen von bis zu einem Prozent des weltweiten Umsatzes. Außerdem kann die EU-Kommission dem*r Marktbeherrscher*in vorschreiben, eine Entflechtung vorzunehmen bzw. sich von bestimmten Unternehmensteilen zu trennen.

Reform des EU-Wettbewerbsrechts

Im neuen Sektor der als „BAADD“ (big, anti-competitive, addictive and destructive to democracy) bezeichneten GAFA-Unternehmen fehlt eine strenge Regulierung, wie es sie bei klassischen physischen Infrastrukturen, die dieselben Eigenschaften haben (Post, Schiene, Telekom, Energie), bereits gibt. Eine Entflechtung und Regulierung ist vor allem deshalb dringend erforderlich, weil sich die Kluft zwischen diesen Großkonzernen und dem Rest immer weiter vergrößert. Grundsätzlich gilt für alle Sektoren, insbesondere aber für die GAFA-Riege: Je höher die Unternehmenskonzentration, desto mehr nimmt die Lohnquote – also der Anteil der Löhne an der Wertschöpfung der Unternehmen – ab. Ihr Gegenstück, die Gewinnquote, nimmt dabei im ungefähr gleichen Ausmaß zu. Das Geschäftsmodell der GAFAs sieht eine Weitergabe der Produktivitätsfortschritte an die Beschäftigten nicht vor.

Wohlstand für alle bedarf Wettbewerb für alle. Das Wettbewerbsrecht allein greift hier zu kurz: Es ist erst einschlägig, wenn bereits oligopolistische Marktstrukturen erreicht sind. Im Zeitalter der digitalen „the-winner-takes-it-all“-Märkte muss die Plattformökonomie einer gesetzlichen Regulierung unterworfen werden. Nur so kann verhindert werden, dass die ungezähmte Super-Star-Ökonomie vor allem eines produziert: viele Verlierer*innen.


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