Deutscher Gewerkschaftsbund

21.09.2017

Offener Brief an befristet Beschäftigte

Drei Millionen Beschäftigte in Deutschland haben nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Sie leben in ständiger Unsicherheit, können nicht langfristig planen und fordern aus Angst um ihren Arbeitsplatz oft ihre Rechte nicht ein. Mit einem offenen Brief ruft der DGB dazu auf, bei der Bundestagswahl für Reformen zu stimmen - zum Beispiel für ein Ende der sachgrundlosen Befristung.

Brief mit Logo DGB

DGB

Liebe befristet Beschäftigte,


kennen Sie dieses Gefühl? Die Freude über den neuen Job wird überlagert vom Wissen, dass es bald wieder vorbei ist und Sie wieder Arbeit suchen müssen. Aus Angst, die Verlängerung Ihrer Stelle zu gefährden, pochen Sie nicht auf Ihre Rechte – selbst dann, wenn sie offensichtlich verletzt werden. Kennen Sie die Ungewissheit, wie weit in die Zukunft Sie und Ihre Familie planen können? Von einer neuen Wohnung oder einem Baukredit können Sie mit einem befristeten Vertrag nur träumen? Vielleicht machen Sie sich auch Sorgen um Ihre spätere Rente.

Drei Millionen Menschen in Deutschland geht es inzwischen so wie Ihnen. Bei Neueinstellungen ist fast jeder zweite Job befristet und der Trend zieht sich durch alle Wirtschaftszweige - Handel, Gastronomie, Gesundheits- und Sozialberufe sowie Hochschulen. Die Konsequenzen dieser ausufernden Befristungspraxis kennen Sie selbst.

Die Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) setzen sich dafür ein, so genannte sachgrundlose Befristungen abzuschaffen und Kettenbefristungen zu verhindern. Aber dafür sind gesetzliche Änderungen notwendig.

Einige politische Parteien haben diese Reformvorschläge in ihre Wahlprogramme aufgenommen. Am 24. September können Sie mit Ihrer Stimme dazu beitragen, dass wir diesem Ziel etwas näher kommen. Mehr soziale Sicherheit und persönliche Freiheit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kann sich unsere Wirtschaft und unser Land nämlich ganz bestimmt leisten.

Ihre

Annelie Buntenbach

DGB-Vorstandsmitglied

P.S.

Sachgrundlose Befristung per Gesetz gibt es erst seit 1985. Vorher mussten gute Gründe für eine Befristung gegeben sein, z.B. Vertretung bei längerer Krankheit


 

Abdruck des offenen Briefes in einer Tageszeitung

Der offene Brief des DGB an befristet Beschäftigte, erschienen im "Tagesspiegel" vom 21.09.2017 DGB


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