Deutscher Gewerkschaftsbund

08.11.2018
klartext 39/2018

Familienentlastungsgesetz: DGB-Vorschläge sind gerechter

Der Bundestag hat heute das Familienentlastungsgesetz beschlossen, wodurch Familien künftig fast zehn Milliarden Euro weniger Steuern zahlen sollen. Der DGB-Steuerrechner zeigt allerdings: Eine Umsetzung der steuerpolitischen Vorschläge der Gewerkschaften wäre nicht nur gerechter, sondern würde auch für mehr Entlastung sorgen.

menschliche Hand hält eine Papierschablone einer vier köpfigen Familie über verschieden Große Stapel aus Münzen

DGB/Andrii Dragan/123rf.com

DGB-Vorschläge sind gerechter

Heute hat der Bundestag das Familienentlastungsgesetz beschlossen, durch das Familien künftig fast zehn Milliarden Euro weniger an Steuern zahlen sollen. Doch der neue DGB-Steuerrechner zeigt: Eine Umsetzung der steuerpolitischen Vorschläge der Gewerkschaften wäre nicht nur gerechter, sondern brächte auch den allermeisten Menschen eine größere Entlastung.

Vier Zentrale Punkte im neuen Gesetz

Im neuen Gesetz sind vier Dinge zentral. Erstens: Jeweils zum 1. Januar 2019 und 2020 wird der Grundfreibetrag der Einkommensteuer angehoben. Zweitens soll der Steuertarif so angepasst werden, dass erwartete Preis- und entsprechende Lohnsteigerungen nicht automatisch zu einer höheren Besteuerung führen. Drittens wird das Kindergeld ab Mitte 2019 um 10 Euro je Kind und Monat steigen, viertens wird der Kinderfreibetrag ebenfalls angehoben.

Reiche werden stärker entlastet

Für einen Alleinstehenden mit einem Brutto-Jahreseinkommen von 45.000 Euro bedeutet das im Jahr 2020 eine Entlastung um 207 Euro, ein Ehepaar mit gleichem Einkommen zahlt gegenüber dem heutigen Recht 241 Euro weniger an Steuern. Ein Ehepaar mit zwei Kindern und demselben Einkommen wird um 470 Euro entlastet. Wer allerdings auf Grund eines höheren Einkommens den vorteilhafteren Kinderfreibetrag nutzen kann, wird gegenüber jenen, die nur Anspruch auf Kindergeld haben, ungleich stärker entlastet. So soll künftig für das erste und zweite Kind jeweils ein Kindergeld in Höhe von 2.448 Euro jährlich ausgezahlt werden. Steuerpflichtige, die den Reichensteuersatz zahlen, werden wegen der Wirkung des Kinderfreibetrages für ihr erstes und zweites Kind aber jeweils um 3.461 Euro entlastet.

Diagramm: Be- und Entlastung der Bruttolöhne bei Umsetzung der DGB-Steuervorschläge gegenüber Rechtslage 2020

Die DGB-Steuervorschläge würden lediglich die obersten fünf Prozent stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranziehen. Alle anderen würden stärker entlastet als nach den jetzigen Reformen der Bundesregierung. Quelle: DGB

Reiche Kinder sind mehr wert

Da sich die Rechtsänderungen weitgehend von den Vorgaben des methodisch zweifelhaften Existenzminimumberichtes und der voraussichtlichen Preisentwicklung herleiten, bleibt die grundsätzliche Struktur des Einkommensteuertarifs leider unangetastet. Auch künftig werden die Kinder in reichen Haushalten dem Staat mehr wert sein, als Kinder von Eltern mit unteren und mittleren Einkommen. Das lehnt der DGB ab!

Kinderfreibetrag abschaffen

Nötig sind vielmehr ein deutlich höherer Grundfreibetrag und ein höherer Spitzensteuersatz, die dann aber auch nur von wirklichen Spitzenverdienern zu zahlen sind. Der Gesetzgeber sollte den Kinderfreibetrag zu Gunsten eines für alle Kinder erhöhten Kindergeldes abschaffen. Alle Gegenargumente und verfassungsrechtlichen Bedenken hierzu laufen aus DGB-Sicht ins Leere.

DGB-Steuervorschläge entlasten alle

Die gewerkschaftlichen Steuervorschläge würden den Staat nur wenig kosten und lediglich die obersten fünf Prozent stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens heranziehen. Alle anderen würden steuerlich entlastet – und zwar deutlich stärker als nach den jetzigen Reformen der Bundesregierung (siehe Grafik).

Der DGB-Steuerrechner

Wer selbst ermitteln möchte, wieviel Steuern künftig zu zahlen sind und wie sich demgegenüber die Gewerkschaftsforderungen auf das eigene Einkommen auswirken würden, kann das mit dem neuen DGB-Steuerrechner tun: www.dgb.de/steuerrechner



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