Steuermittel sollen Forschung und Entwicklung in Unternehmen fördern – das ist gut. Doch sollten die Regeln hierfür einer klaren Linie folgen: Kleine und mittlere Unternehmen, Tarifbindung und gute Arbeitsbedingungen sollen Kriterien sein.
DGB/Simone M. Neumann
Körzell: Wir haben dazu eine klare Position. Steuerliche FuE-Förderung kann die Innovationskraft in Deutschland erhöhen und Arbeitsplätze schaffen, aber sie muss gut gemacht sein. Wir haben hierzu zwei Bedingungen formuliert: Für die Gewerkschaften ist es das gemeinsame Ziel, mit der Forschungsförderung auch gute Arbeitsbedingungen zu stärken. Eine Förderung aus Steuermitteln sollte daher nur an Betriebe vergeben werden, die vernünftige Arbeitsbedingungen anbieten. Sie muss weiterhin so angelegt sein, dass Mitnahmeeffekte ausgeschlossen werden. Leider entspricht der vorliegende Gesetzentwurf diesen gewerkschaftlichen Anforderungen nur unzureichend.
Körzell: Da ist viel möglich. Die Auszahlung der Förderung sollte daran geknüpft werden, dass die geförderten Betriebe auch als förderfähig im Sinne „Guter Arbeit“ bewertet sind. Dies kann bei tarifgebundenen Unternehmen, bei denen ein Betriebsrat besteht, regelmäßig angenommen werden. Bei Bedarf können auch noch weitere Kriterien festgelegt werden. Dies wäre noch zu diskutieren. Ganz wichtig ist, dass nach spätestens 5 Jahren eine Evaluation durchgeführt wird, um die Wirkungen des Gesetzes zu überprüfen. Dabei sollte vor allem geprüft werden, ob und in welchem Umfang durch die Maßnahme zusätzliche Innovationen in KMU ausgelöst wurden. Der DGB erwartet außerdem, dass eine FuE-Förderung inhaltlich an eine Industriestrategie geknüpft wird, die die Herausforderungen des Transformationsprozesses aufgreift und Antworten auf die großen Fragen der Klimapolitik, der Digitalisierung, des demograhischen Wandels und der Globalisierung gibt.
Körzell: Zurzeit ist es ja so, dass Kleinere und Mittlere Unternehmen an der öffentlichen Forschungsförderung nur unzureichend teilnehmen. KMUs sind aber in besonderem Maße von Finanzierungsproblemen betroffen und brauchen die Förderung daher am meisten. Die Gewerkschaften fordern deshalb, die steuerliche FuE-Förderung nur für KMUs bis 500 Beschäftigte einzuführen. Eine Begrenzung der Förderung auf KMUs ist im Gesetzentwurf bis jetzt noch nicht vorgesehen. Dies sollte nachgeholt werden. Zum anderen müsste sichergestellt werden, dass die Förderung nur für FuE-Vorhaben mit echtem Innovationscharakter gelten soll. Wir sehen deshalb eine sachliche Prüfung wie auch eine Beratung der Unternehmen als erforderlich an. Da beides allein durch die Finanzämter nicht zu leisten ist, schlagen die Gewerkschaften – ähnlich wie in Österreich - die Gründung einer öffentlichen Beratungsagentur unter Beteiligung der Sozialpartner vor.