Betriebsräte spielen eine wichtige Rolle bei der Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit. Sie können treibende Kraft gegenüber dem Arbeitgeber sein und seien "Schutzmacht vor Ausbeutung und schlechter Ausbildung", sagte DGB-Vize Elke Hannack auf dem Deutschen BetriebsräteTag in Bonn.
Hannack diskutierte beim BetriebsräteTag mit Andreas Oehme, Geschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT), wie die Integration von Füchtlingen in Arbeit und Ausildung gelingen kann.
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Hannack sprach sich gegen so genannte Teilqualifizierungen oder "Schmalspurausbildungen" für Flüchtlinge aus. "Das wollen wir nicht. Teilqualifikationen bereiten höchstens auf schlechte Arbeit in prekären Verhältnissen vor", so Hannack. Für Geflüchtete müssten dieselben Standards bei der Integration in den Arbeitsmarkt gelten wie für Menschen, die bereits hier leben.
DGB-Vize Hannack beim #DBRT: Keine Schmalspurausbildung für Flüchtlinge, sondern gute Ausbildung für alle. @DGBJugend @dgb_handwerk @DGBNRW
— DGB-Bundesvorstand (@dgb_news) 29. Oktober 2015
Hannack machte klar: Auch andere Ausbildungs- und Arbeitsstandards dürften für Flüchtlinge nicht abgesenkt werden, auch nicht der Mindestlohn.
"Für die Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt ist die Sprachförderung einer der wichtigsten Punkte", sagte Hannack. "Die Sprachförderung muss möglichst frühzeitig und schon in den Erstaufnahmeeinrichtungen beginnen."
Auch WHKT-Geschäftsführer Oehme betonte die wichtige Rolle der Sprachförderung. Viele Betriebe, die Flüchtlinge beschäftigen wollen, würden bereits nach Einsatzbereichen suchen, in denen auch geringe deutsche Sprachkenntnisse ausreichen. Oehme wies allerdings auch darauf hin, dass viele Betriebe Schwierigkeiten mit der unklaren (arbeits-)rechtlichen Situation von Flüchtlingen auf dem Arbeitsmarkt hätten. Das sei eine Integrationshürde, die abgebaut werden müsse.
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Hannack betonte die Rolle von Betriebsräten bei der Integration. Sie würden Flüchtlinge vor Ausbeutung im Betrieb schützen. Sie könnten aber auch als "Integrationslotsen" fungieren und den Arbeitgeber dazu bringen, Flüchtlinge auszubilden. Die Instrumente dafür seien vorhanden: "Wir appellieren an die Arbeitgeber, junge Geflüchtete auch auszubilden. Wenn die Betriebe dabei Unterstützung brauchen, besteht jetzt ja schon die Möglichkeit der assistierten Ausbildung. Wenn sich Jugendliche und Betriebe unsicher sind, ist auch schon jetzt eine Einstiegsqualifizierung möglich", so Hannack. "Wir haben bereits jetzt schon Instrumente, die wir einfach mal nutzen sollten."
Norbert Kluge, Abteilungsleiter Mitbestimmungsförderung bei der Hans-Böckler-Stiftung, betonte: Die betriebliche Mitbestimmug selbst sei ein echter Integrationsfaktor: Ab dem ersten Tag der Ausbildung oder Anstellung könnten Flüchtlinge und MigrantInnen als Teil der Belegschaft den Schutz und Rat des Betriebsrats in Anspruch nehmen. Und im Gegensatz zu Kommunal- oder Parlamentswahlen mache das Betriebsverfassungsgesetz keinen Unterschied nach Nationalitäten: Alle können an dieser demokratischen Wahl teilnehmen.