Deutscher Gewerkschaftsbund

02.07.2020
Corona und Kommunalfinanzen

„Die Kommunen brauchen auch langfristig Luft zum Atmen!“

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie machen auch vor den kommunalen Haushalten nicht halt: Durch sinkende Steuereinnahmen und gleichzeitig steigende Ausgaben droht vielen Städten und Gemeinden die Pleite. Bereits vor der Krise waren mehr als 2000 Kommunen durch den Strukturwandel und den daraus folgenden Sozialausgaben überschuldet. Die Bundesregierung hat nun mit ihrem Eckpunktepapier für ein Konjunkturpaket mehrere Vorschläge zur finanziellen Entlastung der Kommunen vorgelegt. Neben einigen akuten Maßnahmen bleibt die Frage der Altschulden, und damit die langfristige Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden, allerdings ungelöst.

Luftaufnahme einer Stadt (Leipzig) mit Rathausgebäude mit Turm im Vordergrund

Colourbox.de

Prekäre Situation der Kommunen

Millionen von Beschäftigte sind seit Ausbruch der Pandemie entweder in Kurzarbeit oder arbeitslos. Neben den gravierenden Folgen, die dies für jede*n Betroffene*n nach sich zieht, wirken sich Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit auch negativ auf die kommunalen Einkommensteuereinnahmen aus. Hinzu kommt, dass ein steigender Anteil von Grundsicherungsberechtigten zusätzliche Wohnkosten (KdU, Kosten der Unterkunft) für die Kommunen nach sich zieht. Stark belastet sind die Städte und Gemeinden zudem durch zahlreiche gesundheits- und ordnungspolitische Maßnahmen, die in der bisherigen Haushaltsplanung für 2020 noch nicht berücksichtigt werden konnten.

Am gravierendsten wird allerdings das Minus bei der Gewerbesteuer, auf Grund der Corona bedingten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen, sein. Die Gewerbesteuer ist von enormer Bedeutung für die Finanzen der Städte und Gemeinden. Ihr Anteil am gesamten kommunalen Haushalt liegt bei durchschnittlich 42 %, mit regional starken Unterschieden. Auch „reichere“ Städte und Gemeinden sind betroffen und demnach sehr abhängig von den Gewerbesteuereinahmen. Bereits während der Finanzkrise 2008/2009 kam es für die Kommunen zu Einnahmeverlusten von 20 %. Aktuelle Studien gehen davon aus, dass zwischen 20 und 50 % der kommunalen Gewerbesteuereinnahmen wegbrechen könnten.

Dabei sind die Städte und Gemeinden für die Bürger*nnen erster Ansprechpartner bei vielen staatlichen Dienstleistungen und sorgen unter anderem für den Gesundheitsschutz. Laut einer Umfrage der Zeitschrift „Kommunal“ hat aber bereits jetzt jede fünfte Kommune Schwierigkeiten, ihre Verwaltung aufrecht zu erhalten. Jede Dritte Kommune geht zukünftig von massiven Einnahmeeinbußen aus und jede*r Zweite Bürgermeister*in fordert mehr finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern auf Grund der Corona-Krise.

Akute Entlastungen im Konjunkturpaket

Um die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie auch für die kommunalen Haushalte abzufedern, hat die Bundesregierung daher erste Vorschläge im Rahmen des geplanten Konjunkturpaketes vorgestellt. Zum einen soll der Bund dauerhaft einen höheren Anteil an den Kosten der Unterkunft (KdU) übernehmen, nämlich 75 % anstatt bisher im Länderdurchschnitt rund 50 %.  Dies entlastet insbesondere die Städte und Gemeinden stark, in denen viele Menschen auf Grundsicherungsleistungen (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe) angewiesen sind.

Zum anderen sollen im Rahmen eines „Kommunalen Solidarpaktes 2020“ Corona bedingte Gewerbesteuerausfälle zunächst vom jeweiligen Bundesland, und danach zur Hälfte vom Bund übernommen werden. Dies ist eine wichtige Maßnahme, damit die Kommunen in der akuten Situation handlungsfähig bleiben. Auch der DGB hatte u.a. eine solche Kompensation der Gewerbeausfälle gefordert („Ein stabiles Fundament in unsicheren Zeiten: Corona-Finanzierungssäulen für Kommunen. Handlungsfähigkeit erhalten, Investitionen ermöglichen!“). Die Kompensation darf sich jedoch nicht allein auf die Gewerbesteuer beziehen, sondern sollte auch weitergehende Ausfälle ausgleichen, wie z.B. im Bereich der Einkommens- und Mehrwertsteuer. Nicht zuletzt sieht das Konjunkturpaket auch eine befristete Absenkung der Mehrwertsteuer vor, die weitere Mindereinnahmen verursacht. Zudem müssen weitere krisenbedingten Mehrausgaben, neben den Kosten für die Unterkunft sind dies insbesondere Kosten im Bereich des Gesundheitsschutzes, angemessen berücksichtigt werden.

Altschuldenfrage bleibt weiterhin ungelöst

Auch wenn das Konjunkturpaket einige Maßnahmen enthält, die die finanzielle Notlage der Kommunen entschärften, bleibt die dauerhafte Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit überschuldeter Städte und Gemeinden außen vor. Bereits vor der Corona-Pandemie waren mehr als 2000 Kommunen mit übermäßig hohen Altschulden, vorwiegend Kassenkredite (dem „Dispo für Kommunen“) belastet. Die Folgen für Wirtschaft, sowie Bürgerinnen und Bürger sind gleichermaßen fatal: Weil Geld und Personal fehlen, bleiben Investitionen in Schulgebäude und Verkehrs-infrastruktur aus, Bibliotheken, Bäder und andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen müssen schließen. Gleichzeitig werden kommunale Abgaben, Steuern, Gebühren und Beiträge erhöht, was Unternehmen, sowie Bürgerinnen und Bürger belastet, und „abgehängte“ Regionen noch weiter an den Rand drängt. Der DGB schlägt daher einen Altschuldentilgungsfonds vor. Im Rahmen eines solchen Fonds werden Kassenkredite überschuldeter Kommunen zusammengefasst. Unter Beteiligung von Bund, Ländern und Kommunen und der Annahme, die Kommunen würden jährlich 20 € pro Einwohner plus Zinsen zahlen, wären die Mehrzahl der Kommunen nach 30 Jahren schuldenfrei. Die Entschuldung ist dabei kein Selbstzweck – finanzielle Handlungsspielräume der Kommunen kommen den Bürgerinnen und Bürgern, Beschäftigten, sowie dem Ziel der gleichwertigen Lebensverhältnisse zugute.

Zu den im Konjunkturpaket enthaltenden Maßnahmen für Kommunen sagte Stefan Körzell, Bundesvorstandsmitglied: „Die im Konjunkturpaket enthaltenden Maßnahmen sind wichtig und entlasten die Städte und Gemeinden in der Corona-Krise stark. Für überschuldete Kommunen sind das jedoch nur Erste-Hilfe-Maßnahmen. Klar ist: Die Kommunen brauchen auch langfristig Luft zum Atmen! Und das geht nur mit einem Altschuldentilgungsfonds!“

Klar ist allerdings auch: Ein Altschuldentilgungsfonds allein löst die Probleme bei der Versorgung mit öffentlichen Gütern nicht – bröckelt die Einnahmebasis der Gemeinden, verpufft der finanzielle Spielraum bereits nach wenigen Jahren. Daher müssen zusätzlich Besserverdienende stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens, auch auf kommunaler Ebene, beteiligt werden. Dies ist auch gerade jetzt vor dem Hintergrund der Corona-Krise geboten.


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