Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der Berliner Mietendeckel verstößt gegen das Grundgesetz. Damit steigt der Druck auf die Bundesregierung, endlich eine wirksame Maßnahme gegen hohe Mieten umzusetzen. Der DGB fordert von der Bundesregierung einen sechsjährigen Mietenstopp einzuführen.
DGB/jakobradlgruber/123rf.com
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Der in Berlin geltende Mietendeckel ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Mit dem bereits am 25. März gefassten Beschluss hat der Zweite Senat das Berliner Gesetz zu Mietenbegrenzung im Wohnungswesen für „mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt“, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt.
DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell sagt dazu:
„Damit steigt der Druck auf die Bundesregierung, endlich einen wirksame Maßnahmen gegen hohe Mieten umzusetzen – ein bundesweites, auf sechs Jahre befristetes Verbot für Mieterhöhungen gehört dazu. Das ist gerade jetzt in der Pandemie angebracht, denn viele Menschen haben aktuell mit Einkommenseinbußen zu kämpfen und ihre Mieten steigen weiter.
Der Berliner Mietendeckel hat gezeigt, dass mutige politische Instrumente die Lebensrealität der Menschen spürbar verbessern können. Das Bundesverfassungsgericht hat den Ländern dafür jedoch die Zuständigkeit abgesprochen. Wir fordern von der Bundesregierung einen sechsjährigen Mietenstopp einzuführen. Bund und Länder müssen diese Zeit nutzen, um jährlich 100.000 Sozialwohnungen zu bauen. Dafür müssen Bund und Länder zusammen sechs Milliarden Euro bereitstellen.
Wir rufen die Berliner Wohnungsunternehmen auf, jetzt von Mietnachforderungen für die letzten Monate abzusehen. Sie sind gerade in Zeiten der Corona-Krise schlicht nicht zumutbar.“