Deutscher Gewerkschaftsbund

27.02.2015
Mindestlohn

Erste Sitzung der Mindestlohnkommission der Bundesregierung

Am 27. Februar hat sich die Mindestlohn-Kommission der Bundesregierung zu ihrer ersten Sitzung getroffen. Wir haben die wichtigsten Infos zu Mitgliedern und Aufgaben zusammengestellt.

Bundesadler im alten Bonner Bundestagsplenarsaal

DGB/Steinborn

Die Mitglieder der Mindestlohn-Kommission

Die Mindestlohn-Kommission setzt sich zusammen aus

  • der/dem Vorsitzenden
  • drei Vertreter/innen der Gewerkschaften
  • drei Vertreter/innen der Arbeitegber
  • zwei wissenschaftlichen Mitgliedern (beratend)

Alle fünf Jahre schlagen die Spitzenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer (die Gewerkschaften) ihre Vertreter/innen vor, die die Bundesregierung dann als Mitglieder in die Mindestlohn-Kommission beruft.

Vorsitzender der Kommission ist der ehemalige Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Henning Voscherau. Für die Gewerkschaften sitzen die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger, der IG BAU-Vorsitzende Robert Feiger sowie DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in der Kommission.

Alle weiteren Infos zu den Mitgliedern auf der Webseite des Bundesarbeitsministeriums


Die Aufgaben der Mindestlohn-Kommission

 

  • Beschluss über Höhe des Mindestlohns
  • Evaluation
  • Information

Die Arbeit der Mindestlohnkommission ist in den Paragrafen 4 bis 12 des Mindestlohngesetzes geregelt. Zu ihren Aufgaben gehört vor allem der Beschluss über die Anpassung des Mindestlohns. Erstmals wird die Kommission über die Erhöhung des Mindestlohns bis zum 30. Juni 2016 entscheiden. Diese Erhöhung wird dann zum 1. Januar 2017 wirksam. Danach hat die Mindestlohnkommission laut §9 des Mindestlohngesetzes alle zwei Jahre über die Anpassungen der Höhe des Mindestlohns zu beschließen.

Außerdem ist die Mindestlohn-Kommission für die Evaluation des Mindestlohngesetzes zuständig. In §9 Absatz 4 des Gesetzes heißt es dazu:

"Die Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung im Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität (...)."

Die Ergebniss dieser Evaluation muss die Mindestlohn-Kommission laut Gesetz alle zwei Jahre in einem Bericht an die Bundesregierung zusammenfassen, den sie zusammen mit ihrem Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns vorlegt.

Darüber hinaus richtet die Mindestlohn-Kommission eine "Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn" ein (§12 Mindestlohngesetz). Diese Geschäftsstelle unterstützt die Mindestlohn-Kommission in ihrer Arbeit und "berät als Informationsstelle für den Mindestlohn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen zum Thema Mindestlohn" – zum Beispiel mit einer Mindestlohn-Hotline.


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