Deutscher Gewerkschaftsbund

04.01.2018
Plattformökonomie

Unfallversicherung: Uber, Airbnb & Co sollen Sozialabgaben zahlen

Sie vermitteln online Autofahrten, Ferienwohnungen oder andere Dienstleistungen – doch als Arbeitgeber sehen sich Unternehmen der so genannten Plattformökonomie wie Uber oder Airbnb nicht. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung sagt: Das schadet unseren Sozialsystemen – und fordert jetzt: Auch die Plattform-Betreiber sollen Sozialabgaben zahlen.

Mann (von hinten aufgenommen) mit Tablet- und Laptop-Computer

Colourbox.de

Bisher übernehmen die Plattformen kaum Verantwortung für die Menschen, von deren vermittelter Arbeit sie ihre Gewinne erzielen: Sie zahlen keine Sozialabgaben für die Click- und Crowdworker und überprüfen nur selten, ob Arbeitsstandards eingehalten werden. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), fordert deshalb jetzt: "Auch die Solo-Selbstständigen und Crowdworker sollten in die gesetzliche Unfallversicherung integriert werden." Denn zum einen entgeht laut Breuer allein der gesetzlichen Unfallversicherung rund eine Milliarde Euro pro Jahr an Beitragseinnahmen – weil die Plattformbetreiber sich mit ihrem Geschäftsmodell um den Status als Arbeitgeber herumdrücken. Zum anderen sind die Crowdworker bei Unfällen bisher nicht abgesichert.

Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Plattformen haben Arbeitgeberfunktion

"Plattformen haben in der Regel Arbeitgeberfunktion, da dürfen sie sich nicht einfach an ihren Verpflichtungen vorbeidrücken", sagt auch DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Es sei deshalb "ermutigend, dass die gesetzliche Unfallversicherung so klar Position bezieht". Gerade Selbständige in prekärer Lage, auch Click- und Crowdworker "gehören in den Schutz der Sozialversicherung", fordert Buntenbach. "Wenn Tätigkeiten ausgelagert oder in Subunternehmerketten weitergegeben werden, darf der soziale Schutz nicht auf der Strecke bleiben – dazu gehört auch die Unfallversicherung. Am Bau zum Beispiel müssen die Standards für Sicherheit und Gesundheit für alle gelten, und zwar verbindlich!"

Unfallversicherung nennt Frankreich als Vorbild

DGUV-Hauptgeschäftsführer Breuer plädiert dafür, in Deutschland ein ähnliches Modell zu schaffen, wie es in Frankreich seit Anfang 2018 gilt: Dort gibt es jetzt gesetzlich definiert "Arbeitnehmer, die eine elektronische Vermittlungsplattform nutzen". Click- und Crowdworker gelten dort also in der Regel nicht als Solo-Selbstständige, sondern als Arbeitnehmer. Die Plattform-Betreiber müssen in Frankreich diese Arbeitnehmer melden und für sie Sozialbeiträge abführen.

 


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