2018 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass das Grundsteuergesetz bis Ende 2019 reformiert sein muss. Ob das gelingt, kann nicht einmal der Arbeitskreis Steuerschätzung des Finanzministeriums beantworten. Denn die CSU blockiert den vorliegenden Gesetzentwurf. Besonderes strukturschwachen Städten und Gemeinden drohen hohe Steuerausfälle, warnt der DGB-klartext.
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Nach der aktuellen Steuerschätzung sollen die Einnahmen der Grundsteuer im kommenden Jahr rund 14,5 Milliarden Euro betragen. Das entspräche mehr als zwölf Prozent der gesamten Steuereinnahmen, die den Städten und Gemeinden zur Verfügung stehen werden. Was die Experten im Arbeitskreis Steuerschätzung aber nicht vorhersagen können, ist, ob es der Politik in Bund und Ländern bis zum Jahresende noch gelingen wird, das Grundsteuergesetz verfassungsfest zu reformieren. Eben dies erfordert ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018. Es hatte festgestellt, dass die Bemessungsgrundlage auf einer völlig veralteten Einheitsbewertung aus dem Jahre 1935 in Ost- und aus dem Jahre 1962 in Westdeutschland fußt, die mit den heutigen tatsächlichen Werten nichts mehr verbindet.
Gelingt eine Reform vor Jahresende nicht, darf die Steuer zunächst nicht weiter erhoben werden, die Kommunen würden bis zu einer Neuregelung alle Einnahmen aus der bisher zweitwichtigsten Gemeindesteuer verlieren. Von einem Jahr auf das andere ersatzlos auf diese Steuerquelle zu verzichten, wäre für alle Kommunen unzumutbar. Katastrophal wäre dies aber besonders für jene Städte, die in strukturschwachen Regionen liegen und heute schon vergleichsweise geringe Einnahmen aus anderen Steuern erzielen. So würde München 8,6 Prozent, Leipzig bereits 16,6 und die Stadt Duisburg sogar 22,6 Prozent ihrer Steuereinnahmen verlieren (siehe Grafik).
Quelle: Deutscher Städtetag, eigene Berechnungen
Diese Zitterpartie gibt vor allem deshalb Anlass zum Kopfschütteln, weil es eigentlich schon einen Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer gibt. Dieser bietet eine gute Grundlage, um die Interessen von Haus- und Wohnungseigentümern einerseits sowie Städten und Gemeinden andererseits grundgesetzkonform auszugleichen. Die geplante Bemessungsgrundlage berücksichtigt sowohl den Wert, die Fläche und das Alter einer Immobile als auch den von ihr zu erwartenden Ertrag. Dort wo die Steuer nach der Reform insgesamt stärker steigen würde, können Stadt- und Gemeinderäte den Hebesatz senken, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. In weiten Teilen basiert der Gesetzentwurf auf einem Vorschlag, der bereits im Jahre 2016 von 14 der 16 Bundesländer gebilligt wurde.
Nunmehr sind es nur noch die CSU und die bayerische Landesregierung, die sich in der Bundesregierung und im Bundesrat weiterhin dem Kompromiss verschließen, weil ihnen die ganze Richtung nicht passt. Sie lehnen es ab, dass sich die Höhe der Grundsteuer überhaupt noch am Wert der Immobilie bemisst. Stattdessen bestehen sie auf einer eigenen Gesetzgebungskompetenz, um durchzusetzen, dass die Grundsteuer sich künftig - zumindest in Bayern - nur noch an der Fläche der Immobilie, nicht aber am tatsächlichen Wert orientiert. Bei gleicher Lage würde im Ergebnis die Luxusimmobilie pro Quadratmeter dann genau so besteuert, wie eine durchschnittliche Wohnung.
Schon bei der Reform der Erbschaftsteuer beharrte die CSU bis zuletzt auf weiteren Zugeständnissen an die Superreichen und ließ es darauf ankommen, dass die Steuer wegen Verfassungswidrigkeit gar nicht mehr erhoben werden darf. Eine neuerliche Erpressung dieser Art darf nicht noch einmal passieren. Statt Finanzchaos muss für die Kommunen jetzt Verlässlichkeit durchgesetzt werden – zur Not auch gegen die CSU.