Deutscher Gewerkschaftsbund

19.12.2018
Rentenversicherung

Voller Beitrag auf Betriebsrenten - Bewegung in Sicht

Auf Betriebsrenten wird der volle Beitragssatz zur Krankenversicherung erhoben, auch wenn die Beiträge bereits verbeitragt wurden. Der DGB und die Gewerkschaften kritisieren die Doppelverbeitragung schon lange. Auch wenn die geltende Rechtslage rechtlich zulässig ist, besteht politischer Handlungsbedarf, um die Betriebsrenten nicht gegenüber privaten Versicherungen zu benachteiligen. Es bedarf also einer politischen Entscheidung. Endlich ist auch die CDU zu dieser Sichtweise gelangt. Die Regierung muss dies nun aber auch schnell umsetzen, ohne dafür die von den Versicherten bezahlten Beitragsrücklagen anzutasten.

Euromünzen und Eurogeldscheine

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Nach langen politischen Debatten hat sich nun auch die CDU bewegt und auf ihrem Parteitag beschlossen: „Es soll künftig sichergestellt werden, dass Arbeitnehmer oder Selbständige, die Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge nutzen, nicht doppelt belastet werden.“ Aufmerken lassen sollte, dass die Doppelverbeitragung nur „künftig“ und nur bei „Entgeltumwandlung zur privaten Altersvorsorge“ ausgeschlossen werden soll. Mit „privater Altersvorsorge“ sind wohl alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung gemeint und nicht bloß Direktversicherungen. Mit „künftig“ wird jedenfalls klar gestellt, dass es für die Vergangenheit keinen Ausgleich gibt. Ansonsten lässt der Beschluss offen, was genau nun und wie geändert werden soll.

Doppelte Beitragslast lindern

Dieser vage Beschluss, ist dennoch ein Lichtblick in einer langen Debatte, der sich die CDU bis zuletzt widersetzt hat – die Antragsberatungskommission wollte nicht mal, dass dieser Beschluss gefasst wird. Nun geht es darum, hier schnell eine Lösung zu finden und diese umzusetzen. Damit fordert nun nach der SPD auch die Union die doppelte Beitragslast zu lindern.

Vielfältige technische und politische Hürden

Wünschenswert wäre, die „Doppelverbeitragung“ systematisch auszuschließen. Dies ist aber mit vielfältigen technischen und politischen Hürden verbunden. Es könnte jedoch zumindest sichergestellt werden, dass künftig bereits verbeitragte Anteile der Betriebsrente nicht erneut verbeitragt werden. Die Attraktivität der Betriebsrenten und die Konsistenz der Regelungen könnte auch verbessert werden, wenn bei beitragsfreier Entgeltumwandlung künftig die tatsächlich vom Arbeitgeber eingesparten Sozialbeiträge in vollem Umfang in die Betriebsrente eingezahlt werden müssten.

Halber Beitragssatz würde Betriebsrenten deutlich entlasten

Für die Auszahlungsphase wäre es ein machbarer politischer Kompromiss, künftig nur noch den halben Beitragssatz auf Betriebsrenten zu erheben. Damit würden Betriebsrenten finanziell wieder attraktiver. Alle Betriebsrentenzahlungen ab Stichtag würden damit deutlich entlastet, also auch alle Altverträge. Dies würde ebenfalls bei Kapitalauszahlung für die laufenden Beitragszahlungen ab Stichtag gelten – wenn also der 10-Jahres-Zeitraum noch nicht abgelaufen ist. Auch dies würde die Altfälle zumindest teilweise entlasten.

Hinweis

Die IG BCE hat eine Unterschriftenkampagne gestartet, welche den halben Beitragssatz fordert. Der DGB unterstützt dieses Anliegen. Eine Unterschrift ist noch bis 15. Januar 2019 online unter rentengerecht.de möglich.

ZUR UMFRAGE

Milliardenausfälle der Krankenkassen mit Steuermitteln ausgleichen

Eine solche Lösung würde Beitragsausfälle von rund drei Milliarden Euro in der Krankenversicherung bedeuten. Zu finanzieren wären diese Ausfälle aus Steuermitteln. Denn es ist nicht Aufgabe der gesetzlichen Versichertengemeinschaft, Betriebsrenten zu fördern – der halbe Beitragssatz würde ja auch die beitragsfreien Anteile begünstigen. Keinesfalls kann hierfür auf die Rücklagen der gesetzlichen Krankenversicherung zurückgegriffen werden, da diese faktisch allein von den Beschäftigten durch ihre Zusatzbeiträge aufgebaut wurden. Würden diese nun herangezogen, wäre dies nicht nur eine sachlich unbegründete Finanzierung, sondern es würden auch noch die Arbeitgeber auf Kosten der Beschäftigten entlastet.

Der DGB würde es daher begrüßen, wenn die Koalition sich nun schnellstmöglich auf ein Gesetzespaket einigen könnte, welches eine Doppelverbeitragung systematisch ausschließt und gleichzeitig Betriebsrenten auch für gesetzlich Versicherte attraktiver ausgestaltet.


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