Das Coronavirus breitet sich weiter aus. Der DGB unterstützt die Entlastungspläne der Regierung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, um zügig Kapazitäten für den Fall stark zunehmender Infektionen zu schaffen. Wichtig ist alle Akteure an den Kosten zu beteiligen und für bessere Maßnahmen zum Schutz der in der Pflege Beschäftigten zu sorgen, um eine gute Versorgung aller Erkrankten zu ermöglichen.
DGB/Simone M. Neumann
Die Erkrankung COVID-19, verursacht durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19), breitet sich in vielen Ländern weiter aus und führt zu einer stetig steigenden Zahl der Ansteckungsfälle. Der DGB unterstützt die Entlastungspläne der Bundesregierung, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern und zügig Kapazitäten für den Fall stark zunehmender Infektionen und schwerer Krankheitsverläufe zu schaffen.
Mit dem COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz sollen Strukturen der Gesundheitsversorgung für den stationären, aber auch den ambulanten Bereich entlastet werden. Die dafür bereitgestellten Mittel sollen das Kalkulationsrisiko für Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte minimieren und eine gute Versorgung im Zeitraum der Pandemie – aber auch danach – absichern.
- Der DGB begrüßt das schnelle Handeln in Krisenzeiten. Die Bereitstellung ausreichend finanzieller Mittel zur Mobilisierung aller notwendigen Kapazitätsreserven ist dringend notwendig und wird vorbehaltlos unterstützt. Für den DGB ist es dabei wichtig, dass alle Akteure: Bund, Länder und Sozialversicherung ihren Teil der Verantwortung tragen. Hierbei stehen insbesondere die Ländern besonders in der Verantwortung, da die schwierige Finanzlage der Krankenhäuser der jahrelangen unzureichenden Finanzierung der Krankenhauskosten geschuldet ist. Jahr für Jahr erhalten sie etwa 3 Milliarden Euro zu wenig, was nach Berechnungen der Krankenhausgesellschaft zu einem Investitionsstau in Höhe von insgesamt 50 Milliarden Euro geführt hat.
- Der DGB weist auf die besondere Situation für die Beschäftigten im Gesundheitswesen hin und fordert mehr Verantwortung im Sinne einer besonderen Fürsorgepflicht zum Erhalt gut funktionierender Versorgungsstrukturen – insbesondere in Zeiten der Pandemie. Die ohnehin extrem schwierigen Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte werden unter den momentanen zusätzlichen Belastungen noch einmal erheblich erschwert. Darum ist es wichtig, dass Kontroll- und Fürsorgepflichten zur Erhöhung der personellen Kapazitäten nicht einseitig zurückgefahren werden, sondern Arbeitsschutz und Belastungsstandards auch unter erschwerten Bedingungen einzuhalten sind. Gerade weil die medizinische Versorgung auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen angewiesen ist, müssen Ausfälle, z.B. durch Infizierung von Pflegepersonal durch mangelnde Schutzausrüstung oder psychische und physische Überlastung durch permanent eingeschränkte Ruhezeiten vermieden werden.
- Damit einhergehend muss sichergestellt sein, dass auch in Zeiten der Pandemie eine gute medizinische Versorgung für alle gewährleistet ist. Dies kann aus Sicht des DGB nur in dem Sinne erfolgen, wie die Beschäftigten dazu in die Lage versetzt werden. In diesem Sinne dürfen qualifizierte Tätigkeiten und Vorbehaltsaufgaben nur von dafür ausgebildetem Personal vorgenommen werden. Zur Aufrechterhaltung der Versorgungsstandards sind diesbezüglich auch weiterhin Kontrollen sowie die Einhaltung von Versorgungsstandards nötig.
Die ausführliche DGB-Stellungnahme zum Krankenhausentlastungsgesetz befindet sich hier: