Deutscher Gewerkschaftsbund

25.05.2023
Saisonarbeter*innen in der Landwirtschaft

Mehr Schutz bei Saisonarbeit und Saisonbeschäftigung

Der DGB fordert: Miserable Arbeitsbedingungen bei der Ernte verbessern

Damit Obst und Gemüse auf unserem Teller landen, arbeiten zahlreiche Saisonarbeitnehmer*innen aus dem Ausland bei der Ernte mit. Ihre Arbeitsbedingungen und Unterkünfte sind miserabel. Sie arbeiten hart, ohne Krankenversicherung und stehen am Schluss ohne Rentenansprüche da. Der DGB und die IG BAU fordern ein Ende der Sonderregelungen für die Saisonarbeit und eine soziale Absicherung der Beschäftigten.

Nahaufnahme Hand bei der Spargelernte

DGB/Udo Herrmann/123rf.com

Saisonarbeit ohne Sozialversicherung ist Teil des Ausbeutungssystems

Zur anstehenden Erntesaison 2023 sagt Anja Piel, DGB-Vorstandsmitglied: "Saisonarbeit ohne Sozialversicherung ist kein Naturgesetz, sondern Teil des Ausbeutungssystems mancher Arbeitgeber. Die Koalitionsparteien haben vereinbart, dass Saisonbeschäftigte künftig vom ersten Tag an krankenversichert sein sollen. Doch das Vorhaben wurde nicht so rechtzeitig umgesetzt, um in der aktuellen Erntesaison zu greifen. Die Umsetzung muss jetzt schnell funktionieren. Umfassender Krankenversicherungsschutz wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus. Saisonbeschäftigte brauchen insgesamt einen lückenlosen Sozialversicherungsschutz." 

Miese Bedingungen, kein sozialer Schutz, wenig Geld

"Von unseren Beraterinnen und Beratern vor Ort wissen wir, dass Saisonarbeiter und Saisonarbeiterinnen oft keiner weiteren Arbeit in ihrem Heimatland nachgehen, was eigentlich Bedingung für die kurzfristige Beschäftigung wäre. Das heißt für die betroffenen Beschäftigten in der Folge weder Kranken- und Arbeitslosenversicherung, noch Rente. Was aus guten Gründen eigentlich nur als Ausnahmeregel für Ferien- und Studierendenjobs vorgesehen war, wird in vielen Fällen von Arbeitgebern gezielt ausgenutzt, um Menschen aus anderen EU-Staaten zu miesen Bedingungen, ohne sozialen Schutz und für wenig Geld zu beschäftigen. Die Bundesregierung darf deshalb nicht vor den Lobbyisten und Landwirtschaftsverbänden einknicken", fordert Anja Piel.

Schluss mit dem schamlosen Ausnutzen des Lohngefälles in Europa

"Die Gewerkschaften fordern, dass die kurzfristige Beschäftigung tatsächlich nur für Schülerinnen und Schüler und für Studierende zulässig sein darf. Sie muss außerdem wieder auf die ursprüngliche Zeitspanne von 50 Tagen im Kalenderjahr begrenzt sein. Der Schutz der Sozialversicherung muss auch für die harte Arbeit auf den Feldern gelten. Dass bei der Ernte in Deutschland das Lohngefälle in Europa so schamlos ausgenutzt wird, muss ein Ende haben. Mobile Beschäftigte verdienen sozialen Schutz. Dazu gehören allem voran Krankenversicherung und Altersvorsorge", betont DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel.

Eine aktuelle Oxfam-Studie, bei der die Initiative Faire Landarbeit Partner war, zeigt die schlimmen Bedingungen in der Saisonarbeit 2023 auf: "Das hier ist nicht Europa. Ausbeutung im Spargel-, Erdbeer- und Gemüseanbau in Deutschland".

Der DGB und die IG BAU kritisieren bei der Saisonarbeit:

1. Kaum soziale Absicherung für Saisonbeschäftigte

Fünf Monate Arbeit sind keine kurzfristige Beschäftigung und kein Hinzuverdienst

Der DGB und die IG BAU setzen sich dafür ein, die maximale Zeitspanne der Saisonbeschäftigung wieder zu verkürzen und sie auf ihren ursprünglichen Zweck zu begrenzen. Eine Beschäftigung, die für 70 (oder wie in Pandemiezeiten über 100 Tage) im Kalenderjahr ausgeübt wird, kann nicht mehr als kurzfristig und als Hinzuverdienst betrachtet werden. Die Beschäftigten, die größtenteils schwere körperliche Arbeiten ausführen, die oft weit über reine Anlerntätigkeiten hinausgehen, müssen in den Schutz der Sozialversicherung kommen. Die Sicherung der Ernte ist nicht an die Sozialversicherungsfreiheit der Beschäftigung gebunden, wie von den Landwirtschaftsverbänden vielfach behauptet. Wenn die im Rahmen der EU-Freizügigkeit aktiven mobilen Beschäftigten länger als 70 Tage in Deutschland bleiben und arbeiten möchten, können sie es bereits jetzt tun – dann kommen sie allerdings von Anfang an in den Schutz der Sozialversicherung. 

Was ist eine kurzfristige Beschäftigung?

Die Saisonarbeit in der Landwirtschaft wird bisher in den meisten Fällen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ausgeübt (sog. „kurzfristige Beschäftigung“). Diese Beschäftigungsform ist für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber sozialversicherungsfrei. Arbeitgeber müssen sie lediglich bei der Minijobzentrale anmelden und Pflichtbeiträge an die Unfallversicherung abführen. Bei der kurzfristigen Beschäftigung gibt es keine monatlichen Einkommensgrenzen wie im Falle der ebenfalls sozialversicherungsfreien Minijobs. Damit eine Beschäftigung als kurzfristig eingestuft wird, gelten allerdings zwei andere Voraussetzungen:

  • Sie darf für maximal 70 Tage im Kalenderjahr ausgeübt werden.
  • Sie darf nicht "berufsmäßig" ausgeübt werden. Das heißt, die Beschäftigung muss für den/die Arbeitnehmer*in von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung sein und nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes dienen.

Jedoch wird die Berufsmäßigkeit – als Voraussetzung der Sozialversicherungsfreiheit – nicht detailliert geprüft und ist in der Regel auch nicht gegeben. Normalerweise verlangt der Arbeitgeber dazu lediglich eine Selbsterklärung des Beschäftigten und meldet die Beschäftigung als geringfügig bei der Minijobzentrale an. Erst wenn der Zoll im Rahmen einer Prüfung Verdacht schöpft, dass keine kurzfristige Beschäftigung vorliegt, wird dies dem Rentenversicherungsträger gemeldet, der den Sachverhalt prüft. Bis dahin sind die meisten Beschäftigten schon wieder in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Insgesamt ist die Regelung stark missbrauchsanfällig.

Keine ausreichende Absicherung bei Krankheit und für die Rente

Die Regelung geht davon aus, dass die Arbeitnehmer*innen auf anderem Wege (über die Hauptbeschäftigung) kranken-, renten- und arbeitslosenversichert sind. Dies kann jedoch bei mobilen Beschäftigten aus der EU nur schwer überprüft werden und die Prüfung erfolgt in der Praxis auch nicht. So kommt es vielfach vor, dass Beschäftigte während der kurzfristigen Beschäftigung gar nicht versichert sind und ihnen dadurch – vor allem bei jährlich wiederkehrender Saisonarbeit – bedeutende Lücken im Renten- und Krankenversicherungsverlauf entstehen.  Wer jedes Jahr mehrere Monate sozialversicherungsfrei beschäftigt ist, kommt in der Summe schnell auf mehrere Jahre Versicherungsfreiheit. Viele Beschäftigte üben diese Beschäftigung sogar seit Jahrzehnten aus. Sie werden die Einbußen im Rentenalter stark zu spüren bekommen.

Im Falle einer Erkrankung müssen zudem die Arbeitnehmer*innen die Kosten für die Behandlung im Zweifel sogar aus eigener Tasche tragen. Um sich gegen solche Risiken abzusichern, schließen die Landwirte oft private Gruppen-Krankenversicherungen für ihre Saisonbeschäftigten ab, die aber nicht den vollen Leistungsumfang der Pflichtversicherung haben. Oft werden beispielsweise nicht die vollen Kosten abgedeckt und keine Kosten für die Behandlung (teils schwer abgrenzbarer) chronischer Krankheiten übernommen. Auch der Anspruch auf Krankengeld fehlt, obwohl in Deutschland in den ersten vier Wochen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Wer gleich zu Beginn der Beschäftigung erkrankt, wird oft einfach nach Hause geschickt.

Es ist daher als ein erster Schritt zu begrüßen, dass die Koalition den vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag sicherstellen will. Dabei muss es sich um die gesetzliche Krankenversicherung handeln. Hier besteht dringender Handlungsbedarf, da das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag noch nicht mit klaren verbindlichen Regelungen umgesetzt wurde. Bisher besteht nur die Pflicht, bei der Minijobzentrale anzugeben, ob Saisonarbeitskräfte krankenversichert sind. Gültig sind hier auch die privaten Gruppenversicherungen, die wie erläutert keinen „vollen“ Schutz umfassen. Die Leistungen liegen weit unter dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, die als Maß des Notwendigen vereinbart wurden.

2. Teure und menschenunwürdige Unterkünfte bei der Saisonarbeit

Die Unterkunft in Deutschland spielt für alle Saisonarbeitnehmer*innen eine große Rolle. Sie ist Teil des Beschäftigungsverhältnisses und wird direkt vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt. Manchmal werden dazu vom Arbeitgeber auch Dritte eingeschaltet. Diese Bereitstellung von Unterkünften ist nach den Bestimmungen des neuen Arbeitsschutzkontrollgesetzes nach Ansicht des DGB auch erforderlich. Leider wird aber seit Jahren in der Praxis von Gewerkschaften und Beratungsstellen festgestellt, dass die zur Verfügung gestellten Unterkünfte in nicht wenigen Fällen

  • menschenunwürdige Standards haben. Dazu gehören beispielsweise Überbelegung, schlechter baulicher Zustand sowie zu wenige und nicht angemessene Sanitäreinrichtungen.
  • dazu genutzt werden, durch überhöhte Mieten/Bettpreise geltende Löhne zu umgehen, insbesondere den gesetzlichen Mindestlohn zu unterlaufen.

Die Pandemie hat viele dieser Missstände besonders deutlich gemacht. Eine enge Mehrfachbelegung von Unterkünften ging 2020 und 2021 trotz lebensgefährdender Infektionsgefahr wie gewohnt weiter, es gab ungenügende und unangemessene Sanitäreinrichtungen. Für Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gab es lediglich unverbindliche „Konzepte“, die nicht ausreichend kontrolliert wurden und vielfach ausblieben. Doch massive Probleme mit den Unterkünften bestanden schon vor der Pandemie und bestehen weiterhin.

3. Schlechte Arbeitsbedingungen und wenig Lohn für Saisonarbeiter*innen

Saisonarbeitnehmer*innen aus dem Ausland sind besonders schutzlos, wenn ihnen ihre Rechte vorenthalten werden. In der Vergangenheit sind diverse Missbrauchsfälle durch die Arbeit von Gewerkschaften und Beratungsstellen aufgedeckt worden. Einen Überblick gibt der Saisonbericht der Initiative Faire Landarbeit. Einige der wichtigsten Probleme sind:

  • Beschäftigten werden Arbeitsverträge auf Deutsch vorgelegt und sie werden unter Zeitdruck zum Unterschreiben gedrängt. Viele erhalten kein eigenes Exemplar und aufgrund der Sprachbarriere wissen viele nicht genau, was darinsteht.
  • Lohnabrechnungen werden nicht ausgehändigt.
  • Löhne werden häufig in bar am Ende der Saison und ohne transparente Abrechnung aus-gezahlt. Sie sind vielfach geringer als der gesetzliche Mindestlohn.
  • Durch Akkordlohnvereinbarungen über Mengen, die pro Tag geerntet werden müssen, werden rechtswidrig Mindestlöhne umgangen. Der gesetzliche Mindestlohn ist aber unabhängig von etwaigen Akkordvereinbarungen stets einzuhalten.
  • Arbeitszeitaufzeichnungen werden händisch durch Vorarbeiter getätigt oder mittels Barcodes intransparent erfasst. Häufig unterzeichnen Beschäftigten diese, auch wenn sie falsch sind – sonst droht eine Kündigung.
  • Arbeitsverträge enthalten oft eintägige Kündigungsfristen. Diese gelten zwar für beide Seiten, aber den meisten Saisonarbeitnehmer*innen ist es unmöglich, so schnell eine Abreise von den meist abgelegenen Unterkünften und Arbeitsstätten zu organisieren.

Gewerkschaftliche Forderungen zur Saisonarbeit

Zur kurzfristigen Beschäftigung fordern Gewerkschaften für Saisonbeschäftigte:

Es kann nicht hingenommen werden, dass staatliche Regelungen Einfallstore für Missbrauch oder Umgehung liefern und alle zuständigen Stellen die „Augen zudrücken“. Bei der Anmeldung der Beschäftigung muss grundsätzlich geprüft werden, ob die Voraussetzungen für die kurzfristige Beschäftigung vorliegen. Wegen der schwierigen Abgrenzungsprobleme und der Gefahr des Missbrauchs sollte die Regelung auf ihren Zweck als Bagatellregelung zurückgeführt werden und lediglich die unbürokratische Anmeldung kleiner Gelegenheitsjobs von Schüler*innen, Student*innen und Rentner*innen ermöglichen, für die sie einmal gedacht war. Alle anderen Arbeitsverhältnisse sollten regulär sozialversicherungspflichtig sein. 

Das fordern Gewerkschaften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Saisonarbeit:

Verpflichtende Regelungen zur Gewährleistung eines präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutzes und menschenwürdiger Unterkünfte müssen eingeführt und kontrolliert werden. Insbesondere gehören dazu:

  • strenge Hygieneanforderungen, genügende Sanitäreinrichtungen in den Unterkünften und auf den Feldern in ausreichender Anzahl,
  • Unterbringung der Saisonarbeiter*innen in von den Arbeitgebern gestellten und bezahlten Einzelzimmern ohne Lohnabzug.
     

Für die Stärkung der Arbeitsrechte von Saisonarbeiter*innen fordern Gewerkschaften:

  • eine transparente, monatlich ausgehändigte Entgeltabrechnung,
  • die Aushändigung von schriftlichen Arbeitsverträgen (oder im Fall mündlicher Arbeitsverträge der wichtigsten Arbeitsbedingungen nach § 2 Nachweisgesetz) vor der Abreise im Heimatland, in einer für sie verständlichen Sprache in doppelter Ausführung,
  • Schutz vor einer Unterschreitung des Mindestlohnes aufgrund von Akkordvereinbarungen durch Verpflichtung aller Betriebe zur Einrichtung eines verlässlichen, objektiven und manipulationssicheren Zeiterfassungssystems, wie es nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts ohnehin geboten ist,
  • ausreichende, flächendeckende und konzertierte Kontrollen durch die unterschiedlichen zuständigen Behörden, die zumindest in der anstehenden Erntesaison durch eine „Task-Force Faire Arbeit in der Landwirtschaft“ zusammengeführt werden sollten, wobei aber nicht die Beschäftigten (z. B. aus Drittstaaten) kriminalisiert, sondern die Arbeitsbedingungen in den Fokus genommen werden sollten,
  • Erleichterung der Zutrittsregelungen der IG BAU und der Beratungsstellen der Initiative Faire Landarbeit zu den Beschäftigten, um diese über ihre Rechte am Arbeitsplatz in Deutschland in ihrer jeweiligen Muttersprache aufzuklären und über die Angebote der Beratungsstellen und Gewerkschaft zu informieren. 

Beispiele aus der Praxis: 

  • Lohnbetrug und Übergriffe auf einer Baumschule in Nordrhein-Westfalen

    Der Düsseldorfer Beratungsstelle "Arbeitnehmerfreizügigkeit fair gestalten" berichteten zehn rumänische Beschäftigte einer Baumschule im Februar 2021, dass während der gesamten Zeit ihres Arbeitsverhältnisses ihre Pässe als "Kaution" vom Arbeitgeber einbehalten worden seien. Außerdem seien sie gezwungen worden, ihnen unbekannte Dokumente zu unterzeichnen. Der Arbeitgeber sagte ihnen, dass es sich dabei um einen Arbeitsvertrag handelte, ein eigenes Exemplar von diesem erhielten sie allerdings nicht. Sie beklagten Verstöße gegen die Arbeitszeit und Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.

    Der nach Akkordarbeit ausgezahlte Lohn lag bei Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit nur bei ca. vier Euro pro Stunde. Die Beschäftigten schilderten außerdem die Anwendung von Gewalt durch ihren Arbeitgeber: Diese reichte von Drohungen und Anschreien bis zu körperlichen Übergriffen.

    Als die zehn rumänischen Beschäftigten nach ihrem Lohn fragten und außerdem die schlechten Arbeitsbedingungen gegenüber ihrem Arbeitgeber beklagten, setzte dieser sie buchstäblich auf die Straße. Ohne Vorankündigung verloren sie am frühen Morgen ihre Arbeit und ihre Unterkunft und waren bei Minusgraden der Witterung ausgesetzt – ohne Pässe und ohne Geld. Nach mehreren Stunden Verhandlung der Beratungsstelle mit dem Arbeitgeber und der umgehend eingeschalteten Polizei, erhielten die Betroffenen am selben Tag ihre Pässe zurück und der Arbeitgeber zahlte ihnen den Mindestlohn aus; die ausstehenden Löhne hatten sich auf insgesamt mehrere tausend Euro summiert. Es erfolgte eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und eine Weiterleitung der gravierenden Vorwürfe an die Bezirksregierung in Düsseldorf.

    Das alles hielt den Inhaber offenbar nicht davon ab weiterzumachen: Nach erneuten Hinweisen auf Missstände im Betrieb berichtete eine weitere Gruppe von rumänischen Arbeitern bei einem Feldbesuch im Sommer von Zuständen, die sich mit den Aussagen der Beschäftigten im Februar deckten. Erneut meldete die Beratungsstelle zusammen mit der IG BAU den Betrieb den zuständigen Behörden.

  • Katastrophale Unterbringung bei einem Obstbetrieb in Baden-Württemberg

    Seit Juni 2021 kämpfen 24 georgische Saisonarbeiter*innen für den ihnen vorenthaltenen Lohn auf einem Obsthof am Bodensee. Im Mai waren sie über das neue Arbeitsabkommen zwischen der Bundesrepublik und Georgien auf dem Hof angekommen und hatten dort unzumutbare Arbeits- und Lebensbedingungen vorgefunden. Durch eine Videoaufzeichnung eines Beschäftigten und einen Presseartikel wurden die Beratungsstelle mira und die Betriebsseelsorge Stuttgart-Rottenburg auf die Situation einer Gruppe von 24 georgischen Saisonarbeiter*innen auf einem Obsthof aufmerksam. Mehrfach suchten sie die Menschen aus Georgien auf dem Betriebsgelände auf.

    Was sie vorfanden waren unzumutbare Verhältnisse: Container mit verschimmelten Wänden und Decken, als Toiletten dienten zum Teil Dixie-Kabinen im Freien, Fenster ließen sich nicht öffnen oder waren zugemauert. In einer Toilette war der Bretterboden durchgebrochen, in einigen Containern gab es keine Spinde für Kleidung. Frauen mussten zur Toilette durch den Männer-Container. Kakerlaken und anderes Ungeziefer waren ständige Begleiter. Arbeitskleidung, die ihnen in Georgien zugesichert worden war, bekamen die Beschäftigten nicht, so dass sie mit Sandalen oder Halbschuhen im Matsch und in der Kälte Erdbeeren pflücken mussten. Verpflegung gab es nur abends, obwohl die Beschäftigten zeitweise um fünf Uhr morgens mit der Arbeit beginnen mussten.

    Den Hof durften die Saisonarbeiter*innen nicht verlassen, da immer wieder kurzfristig Arbeit angeordnet wurde. Auch die Arbeitsbedingungen entsprachen nicht den rechtlichen Vorgaben. Es wurde ein Akkordlohn bezahlt, die geleisteten Zeiten und der zustehende Lohn waren nicht transparent. Der Hofbesitzer hatte die Arbeitsverträge bei der Ankunft eingesammelt. Für die Beschäftigten wurden keine Krankenversicherungen abgeschlossen. Corona-Infektionsschutzmaßnahmen wurden nicht eingehalten. Als sich das Landratsamt einschaltete, zählte die Behörde insgesamt 30 Mängel auf. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nahm den Betrieb unter die Lupe. Zudem wurde eine Lohnklage eingereicht. Mitte Juli nahm das Arbeitsgericht Ravensburg die Klage auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an.

    Eine erste Güteverhandlung scheiterte jedoch. 18 Saisonbeschäftigte entschieden, den Rechtsstreit mit der Unterstützung ihrer Gewerkschaft IG BAU vor Gericht fortzusetzen. Nach einem Urteil zu ihren Gunsten und anschließender Berufung der Arbeitgeberseite endete das Verfahren im Dezember 2022 mit einem Vergleich: Die Beschäftigten erhalten dank gewerkschaftlicher Unterstützung zumindest einen Teil ihres Lohns. Das Ergebnis hätte möglicherweise für die Beschäftigten noch besser ausfallen können, wenn die Arbeitszeit umfassend dokumentiert worden wäre – was die Dringlichkeit einer objektiven, manipulationssicheren Arbeitszeiterfassung unterstreicht.

  • Erdbeerernte

    Im Juni 2020 meldeten sich ca. 20 Saisonbeschäftigte aus Rumänien bei der Beratungsstelle Faire Mobilität in Dortmund. Sie haben am 27. April auf einem Hof in NRW die Arbeit bei der Erdbeerernte aufgenommen. Sie hatten einen Arbeitsvertrag unterschrieben, den sie aber nicht verstanden und der ihnen nicht ausgehändigt worden war. Ihnen wurde gesagt, dass sie 16 Euro pro Tag und pro Person für die Unterkunft bezahlen sollen, obwohl 15 Personen in vier Container-Zimmern von jeweils ca. sechs Quadratmetern wohnten. Es standen nur drei Toiletten und zwei Duschen zur Verfügung. Auch sollten sie 100-150 Euro für die Hinreise (Flug aus Rumänien) bezahlen. Weil es witterungsbedingt nur wenige Erdbeeren gab, arbeiten sie täglich nur drei bis fünf Stunden – zu wenig, die Kosten zu bezahlen.

    Für die Beratungsstelle war es sehr schwierig herauszufinden, um welchen Hof es sich dabei überhaupt handelt. Die Frauen konnten ihren Wohn- und Arbeitsort nicht benennen: sie waren vom Flughafen direkt vom Arbeitgeber dahingefahren worden, die Unterkunft war isoliert, in einer ländlichen Gegend.

    Auch nach Intervention der Beratungsstelle wollte die Arbeitgeberin die Arbeitsverträge (von denen sie behauptete, dass sie eine Klausel zur Überlassung von Wohnraum und den dazugehörigen Kosten enthielten) den Beschäftigten nicht aushändigen.

    Die Arbeitgeberin berichtete, dass sie an eine rumänische Vermittlungsfirma für die Rekrutierung der Frauen über 3000 Euro bezahlt hätte. Die Beschäftigten erzählten auch, dass sie pro Person ca. 60 Euro als Vermittlungsgebühren an die Firma bezahlt hatten.

    Nach Intervention der Beratungsstelle wurde den Arbeitnehmer*innen gekündigt und sie sollten am Sonntag darauf nach Rumänien abreisen. Am späten Sonnabend erhielten sie ihren Lohn. Zehn Euro pro Tag und 450 Euro Transportkosten wurden jedoch aus ihrem Mindestlohn einbehalten. Sie erhielten keinerlei Lohnabrechnung oder Nachweis.

  • Obsternte in Rheinland-Pfalz

    Am 24. April 2020 wurde die Beratungsstelle von Arbeit und Leben NRW von elf Saisonarbeiter*innen kontaktiert. Sie waren aus einem Dorf in Rumänien über den Flughafen Düsseldorf für die Arbeit auf einem Erdbeerhof nach Rheinland-Pfalz eingeflogen worden. Vereinbart waren deutsche Arbeitsverträge, sieben Euro/Stunde und kostenfreie Unterkunft. Vor Ort bei der Ankunft wurden die Arbeitsverträge unterschrieben und durch den Arbeitgeber einbehalten, ebenso die Ausweise der Menschen. Sie wohnten ein paar Kilometer von den Feldern entfernt, in improvisierten Räumen in einer Halle, immer zehn Personen in einem Raum. Insgesamt teilten sich ca. 150 Menschen vier Toiletten. Es gab zwei Küchen. Für das Essen (Kartoffeln und Brot) wurde ein Abzug von fünf Euro pro Tag vereinbart. Bis zum 13. Mai hatten sie täglich bis zu zehn Stunden am Tag gearbeitet, auch sonntags. Am 13. Mai wurden die elf Personen ohne Auszahlung mündlich gekündigt und auf die Straße gesetzt. Für vier Tage waren sie obdachlos und liefen zu Fuß bis nach Bonn-Leverkusen. Mit Hilfe der Beratungsstelle konnte eine Rückfahrt für sie organisiert werden. Es bleiben offene Lohnansprüche bestehen.

  • Spargelernte in Brandenburg

    Die Fachstelle Migration und Gute Arbeit Brandenburg und das Berliner Beratungszentrum Migration und Gute Arbeit (BEMA) betreuten im April 2020 15 rumänische Saisonbeschäftigte, die sich bei der rumänischen Botschaft über ihre Arbeits- und Unterbringungsbedingungen beschwerten. Sie waren auf einem Gemüsehof im Spreewald beschäftigt. Sie gaben an, dass u.a.:

    • Hygienevorschriften nicht eingehalten werden: Essen erhielten sie nur auf dem Feld, es gab keine Möglichkeit, die Hände zu waschen, Desinfektionsmittel war nur in den Schlafräumen vorhanden, Handschuhe mussten selber gekauft werden.
    • Das Essen sei unzureichend und minderwertig: So seien Lebensmittel mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum verteilt worden.
    • Flug- und Unterbringungskosten (300 EUR pro Flug) in Rechnung gestellt wurden.
    • Ihnen ein Stücklohn von nur 70 Cent pro Kilo Spargel gezahlt werden sollte.

    Nachdem sich die Beschäftigten beschwert hatten, wurden sie beschimpft und genötigt. Es wurde ihnen gesagt, dass sie nach Ablauf der zweiwöchigen Quarantäne den Hof verlassen sollten. Auf Wunsch der Beschäftigten kamen zu diesem Termin Mitarbeiter*innen der Beratungsstellen auf den Hof und holten auch die Polizei dazu.

    Trotzdem erhielten die Beschäftigten weder Lohn noch Lohnabrechnungen und mussten den Hof mittellos verlassen. Der Arbeitgeber behauptete sogar, dass sie noch Schulden für die Reisekosten bei ihm hätten. Im Anschluss kampierten die Menschen in einem öffentlichen Park, den sie laut Aussage der Polizei nicht verlassen durften. Eine Rückkehr in die Unterkünfte wurde weder vom Arbeitgeber noch von den Saisonarbeiter*innen gewünscht.

    Die Broschüre "Für faire Arbeitsbedingungen auf Feldern in Deutschland!" von DGB, IG BAU und Faire Mobilität mit Hintergrundinformation zur Saisonarbeit in der Landwirtschaft steht zum Download bereit.


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