Die Bundesregierung hat einen ersten Bericht zur Geschlechterquote in Aufsichtsräten veröffentlicht. "Das Ergebnis des Berichts bestätigt: Wo es verbindliche Regelungen gibt, da werden sie auch eingehalten", erklärt DGB-Vize Elke Hannack.
DGB/Simone M. Neumann
"Die Geschlechterquote für die Aufsichtsräte börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen einzuführen, war ein erster richtiger Schritt, dem weitere folgen müssen", so Hannack weiter. "Die Geschlechterquote sollte auch für Aufsichtsräte und Vorstände nicht börsennotierter Unternehmen gelten."