Deutscher Gewerkschaftsbund

27.01.2021

Die Impfstrategie der Bundesregierung: Richtiger Ansatz, deutlicher Bedarf zu Nachbesserungen

Während die Impfungen in Deutschland seit Jahresbeginn anlaufen, wird deutlich, dass Korrekturen erforderlich sind, um zeitnah allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot machen zu können. Der DGB benennt Handlungsbedarfe und erläutert Vorschläge zur Verbesserung der Umsetzbarkeit der Impfstrategie.  

Alte Frau mit Mund-Nasen-Schutz in Krankenhaus-Bett; Hände von Arzt/Ärztin mit Kittel und Stetoskop

DGB/123rf.com/Sasirin Pamai

Mit der Vorstellung der Impfstrategie der Bundesregierung wurden erstmalig die Umrisse jener Maßnahmen erkennbar, mit denen in Deutschland langfristig die Rückkehr zur Normalität erreicht werden soll. Dass diese sich nur durch die als „Game Changer“ titulierten Zulassungen verschiedener Hersteller, zu denen zunächst neben dem BioNTech / Pfizer- Impfstoff und der Entwicklung des US-Unternehmens Moderna auch der Impfstoff des britisch-schwedischen Astra-Zeneca-Konzerns gehören sollen, wird erreichen lassen, steht außer Frage. Zu offensichtlich ist im Verlauf des Jahres 2020 geworden, dass alle Maßnahmen und Vorschläge zur Kontaktbeschränkung, zur Ermöglichung einer flächendeckenden Arbeit von Zuhause und zur vorübergehenden Schließung öffentlicher und privater Dienstleistungen nicht dazu führen werden, die Ansteckungsraten dauerhaft auf einem niedrigen Niveau zu halten. Deshalb ist das Vorgehen der Bundesregierung, eine auf verschiedenen Priorisierungsgruppen aufbauende Impfreihenfolge der Bevölkerung mit den zunächst knappen Impfstoffen sicherzustellen, im Grunde. Sowohl die Ausführung dieser Strategie als auch die Operationalisierung ihrer einzelnen Bestandteile haben in den vergangenen Wochen allerdings zum Teil massive, häufig berechtigte Kritik erfahren. Aus Sicht des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften müssen deshalb dringend Nachbesserungen erfolgen, damit die Impfungen zeitnah, planvoll und zuverlässig den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.

Bei der Zusammensetzung der Priorisierungsgruppen sieht der DGB zusätzlichen Bedarf zur höheren Priorisierung von Personengruppen, deren individuelles Risiko bisher nicht angemessen durch ihre Priorisierung berücksichtigt wird. Dazu zählen Menschen, die in Wohngemeinschaften leben, da Gemeinschaftliche Wohnformen voraussichtlich ein erhöhtes lokales Infektionsrisiko aufgrund der größeren Wohn- bzw. Belegungsdichte pro Flächeneinheit bergen. Bisher sind Wohngemeinschaften jedoch als häusliche Bereiche gelistet und werden somit nicht als prioritär mit Impfungen zu versorgende Struktur eingeordnet. Ebenfalls müssen Menschen mit Unterbringung in ambulanter Haus- oder Gemeinschaftspflege sowie schwer- und schwerstbehinderten Menschen und chronisch kranken Menschen, die nicht in einer stationären Pflege- oder Versorgungseinrichtung untergebracht sind, in die höchste Priorisierungsgruppe eingeordnet werden.

Aufgrund ihrer besonderen Bedeutung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten und des damit einhergehenden Patientenkontaktes soll dasselbe für alle Arzthelferinnen bzw. Arzthelfer und medizinisch-technische Assistentinnen gelten, weiterhin für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in stationären Versorgungseinrichtungen, in Asylunterkünften, in Strukturen der Flüchtlingsbetreuung- und Versorgung sowie in Pflegeheimen und im Bereich der Seniorenbetreuung gelten. Lehrerinnen und Lehrer wie auch Erzieherinnen und Erzieher sowie Beschäftigte von KiTas und Betreuungseinrichtungen stehen mit lauter werdenden Forderungen nach einer Wiederöffnung von Schulen und Betreuungseinrichtungen sowie mit flexibel ausgelegten kommunalen Notbetreuungsplänen unter Leistungs- und Erwartungsdruck. Zugleich sind sie überproportional großen Infektionsrisiken ausgesetzt, die bis zum Aufkommen von Herdenimmunitäten und der dauerhaften Minimierung der Risiken von Ausbreitungen neuer Virusmutationen voraussichtlich nicht signifikant abnehmen. Dementsprechend und auch zur schnellen Entlastung von aushilfsweise betreuenden Familienangehörigen sollten auch sie prioritär geimpft werden.

Bereits häufiger auf Unverständnis ist bei der Organisation und Durchführung von Impfterminen gestoßen, dass ältere und hochbetagte Menschen mitunter Einladungen zur individuellen Anreise zu ihren Impfterminen in Impfzentren erhalten haben. Deshalb empfiehlt der DGB, auf derartige Einladungen zu verzichten, wenn begründet erkennbar ist, dass aufgrund Alter, Erkrankung oder weiterer Merkmale eine Wahrnehmung des Impftermins vor Ort für die Bürgerinnen und Bürger eine nicht zu bewältigende oder zu rechtfertigende persönliche oder gesundheitliche Belastung darstellt. Stattdessen sollte verstärkt auf die Zusammenstellung kleiner, lokal operierender Impfteams gesetzt werden, die im Rahmen dezentraler, in der Nachbarschaft stattfindender Impfmaßnahmen eine leichtere Erreichbarkeit und größere lokale Abdeckung sowie die Möglichkeit aufsuchender Impfmaßnahmen bei Bedarf anbieten. Wo dies bereits erfolgt, muss vor allem auf eine transparente Kommunikation über Art, Rahmenbedingungen und Durchführung der Impfungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gesetzt werden, um Ängste abzubauen, Planbarkeit zu schaffen und Enttäuschungen zu vermeiden.

Zur Erweiterung der Kapazitäten der Impfzentren und Impfteams fordert der DGB die verstärkte Einbeziehung qualifizierter Angehöriger medizinisch- technischer Berufe, Pflegeberufe, weiterer medizinischer Assistenzberufe sowie qualifizierter ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer in die Durchführung von Impfmaßnahmen, sofern die Beschäftigten damit grundsätzlich einverstanden sind. Auch die Absenkung des ärztlichen Personalschlüssels insbesondere in Impfzentren zur Durchführung von Impfmaßnahmen auf ein für die gesundheitliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vertretbares Niveau, dass gleichzeitig eine erhöhte Impfdichte erlaubt, kann dieses Ziel unterstützen. Dabei sollte die Vergütung Ehrenamtlicher sowie Ehemaliger unbürokratisch geregelt werden. Bei vorhandener lokaler oder regionaler Knappheit von Impfstoffen bedarf es einheitlicher Verfahren zur Priorisierung durchführbarer Impfungen, die transparent gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu kommunizieren sind. Wartelisten, aus denen per Zufallsprinzip einzelne Bürgerinnen und Bürger bei Wiederverfügbarkeit von Impfstoffen ausgelost werden, verstärken hingegen Akzeptanzprobleme der Impfmaßnahmen und genügen darüber hinaus nicht den Kriterien eines nach Risikomerkmalen strukturierten Bevölkerungsschutzes.

Zudem fordert der DGB die verstärkte Prüfung auf gleichzeitige bzw. zeitlich nah beieinander liegende Impfungen insbesondere bei älteren Ehepaaren sowie bei Familienständen mit mindestens einem Familienangehörigen mit Risikomerkmalen. Gegenwärtig wird wiederholt über Impfungen verschiedener Familienangehöriger mit mehrtägigen oder mehrwöchigen zeitlichen Abständen berichtet. Dies ist gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowohl schwer vermittelbar als auch aus potentiell kontraproduktiv, da nach Verabreichung der ersten Impfdosis zwar ein schwacher Impfschutz aufgebaut wird, der jedoch voraussichtlich weder den Impfling noch weitere Familienangehörige vor einer Infektion schützt. Stattdessen kann bei einem solchen Muster das Entstehen oder die Verbreitung von Virusmutationen aufgrund der nur begrenzt aufkommenden Immunantwort begünstigt werden. Dieses Risiko ist durch gleichzeitige Impfmaßnahmen bei gleichen Familien- bzw. Hausständen zu vermeiden.

Zur Koordination der Impfmaßnahmen innerhalb der Bundesländer, Landkreise und Kommunen fordert der DGB dringend, jeweils einen oder mehrere hauptamtliche Corona-Koordinatoren zu benennen, die, angebunden an Sozialministerien bzw. Staatskanzleien, Gesundheitsämter und Gemeindeverwaltungen, die operative Einrichtung der Impfzentren, ihren Betrieb, ihre Koordination und die Kommunikation mit relevanten Stellen wie Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäusern, Schulen, Behörden etc. begleiten. Die Corona-Koordinatoren sollten darüber hinaus als erste Anlaufstelle für zahlreiche, voraussichtlich auch längerfristig bestehende Unklarheiten hinsichtlich einzelner Regelungen wie bspw. bei der Zusammensetzung der Priorisierungen dienen. Stellenweise scheint auch die Verfügbarmachung von Personendaten als Grundvoraussetzung für die Zusammenstellung von Priorisierungslisten ein Problem darzustellen. Dieses Versäumnis muss bundesseitig schnellstens gelöst werden, um Ländern und Gemeinden die erforderliche Planungssicherheit zu geben, ihnen rechtssichere Handlungsspielräume zu ermöglichen und aufkommende Missverständnisse über die Zusammenstellung von Priorisierungen zu vermeiden.

Die Anmeldung zu Impfterminen erfolgt gegenwärtig länderspezifisch, d.h. zum Teil über die zentrale Rufnummer 116 117, zum Teil über Internetseiten der Landesregierungen bzw. der Kommunen, zum Teil über telefonische Hotlines oder erst nach Freischaltung eines Zugangs im Rahmen einer postalischen Benachrichtigung. Diese unterschiedlichen Verfahren führen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern zu Unsicherheiten über den Anspruch auf Impfungen und die Voraussetzungen für diesen Anspruch. Gleichzeitig sind die technischen bzw. personellen Voraussetzungen zum störungsfreien Betrieb der Anmeldewege offensichtlich nicht flächendeckend gegeben, da wiederholt und bundesweit über lange Wartezeiten in Telefonschleifen oder Abstürze der Internetseiten berichtet wurde. Der DGB fordert zur Behebung dieser Unklarheiten eine Vereinheitlichung der den BürgerInnen zur Anmeldung zu einem Impftermin zur Verfügung stehenden Kommunikationswege im Rahmen der technischen Voraussetzungen (bspw. Einrichtung eines einheitlichen Anmeldeportals) unter dem Mantel einer bundesweiten, einheitlichen Informationskampagne umzusetzen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Handhabung unkompliziert und barrierefrei gestaltet wird.

Im Rahmen einer derartigen Impfkampagne sollte flächendeckend, medienübergreifend und einheitlich über Wirkungsweise und Art der Impfstoffe, mögliche Nebenwirkungen, Wahlmöglichkeiten, Voraussetzungen und Einwilligungen, Kriterien für die Operationalisierung vor Ort, An- und Abreise informiert werden. Insbesondere Impfskepsis, Misstrauen gegenüber der Wirksamkeit neuartiger oder noch nicht in Langzeitstudien erprobter Impfstoffe sowie eine ablehnende Haltung gegenüber der Relevanz von COVID 19-Erkrankungen müssen im Zentrum solcher bundesweiten Aufklärungs- und Informationskampagnen stehen. Es reicht aus Sicht des DGB nicht aus, dieses Ziel mit Plakaten und Werbebannern im Internet verfolgen zu wollen und damit die Aufklärungsarbeit tendenziell den sozialen Zusammenhängen privater Haushalte, der Arbeitswelt, den Sozialverbänden sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern zu überlassen. Bund und Länder müssen auch im Rahmen direkter Ansprachen, bspw. auf öffentlichen Plätzen, sowie durch staatlich geförderte, aufsuchende Bildungs- und Aufklärungsarbeit dafür sorgen, dass den Bürgerinnen und Bürgern die Sorge vor Impfungen und möglichen Nebenwirkungen genommen wird. Gleichzeitig fordert der DGB, im Rahmen seiner durch das Infektionsschutzgesetz und aufgrund der Zuständigkeit für Bevölkerungsschutz und Epidemiebekämpfung bestehenden Kompetenzen den Bundesländern und Kommunen weitere personelle, finanzielle und technische Unterstützung zukommen zu lassen, um den einwandfreien personellen und technischen Betrieb der relevanten Portale und Hotlines sicherzustellen

Zur Sicherstellung einer geregelten Verfügbarkeit von Impfstoffen ist es aus Sicht des DGB gerade in der Anfangsphase der Impfmaßnahmen erforderlich, vermeidbare Defizite bei der Verteilung und In-Verkehr-Bringung von Impfstoffen zu minimieren. Fehlende Kühlkapazitäten oder eine unsachgemäße Handhabung von Impfdosen haben wiederholt dazu geführt, dass gelieferte Chargen unbrauchbar wurden. Dies darf angesichts der Dringlichkeit der Situation und des Bedarfs schneller Impfungen der Bürgerinnen und Bürger nicht vorkommen. Der Gesetzgeber muss deshalb im Rahmen der ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten seitens der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und der bundesunmittelbaren Stellen für ausreichende Qualifizierungsmaßnahmen und Qualitätskontrollen der mit der Handhabung von Impfstoffen vertrauten Stellen sorgen. Wo erforderlich, soll der Gesetzgeber zudem von seiner Koordinierungsfunktion Gebrauch machen und beispielsweise Erfahrungsaustausche zwischen Bundesländern bzw. Kommunen bei der Planung und Verteilung von Impfchargen unterstützen. Hierfür sind auch personelle und administrative Unterstützungsleistungen insbesondere bei jenen Ländern und Kommunen, die durch große räumliche Distanzen und fehlende personelle Kapazitäten geprägt sind, erforderlich.

Zudem sollte die Ausgestaltung der Transporte zu Impfzentren, insbesondere in ländlichen Regionen, so geregelt werden, dass dieser durch ein von den Ländern finanziertes einfaches Beförderungssystem ergänzt wird. Sollten pflegende oder betreuende Angehörige diese Unterstützung übernehmen, ist sowohl eine unbürokratische Vergütung für die Transportkosten wie auch eine einfache Freistellung durch den Arbeitgeber bzw. den Dienstherren sicherzustellen. Die anfängliche Bestellung zu geringer Mengen von Impfstoffen sowie die Verteilung von Impfstoffen nach länderspezifischen Schlüsseln führt in Verbindung mit den oben genannten Defiziten gegenwärtig zu wenig Verständnis und Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern in die Angemessenheit der Impfmaßnahmen. Hier müssen Bund und Länder entschlossen gegensteuern, zb. im Rahmen gemeinde- und länderübergreifender „Nachbarschaftshilfen“ bei einem besonders deutlich ausgeprägten Verfügbarkeitsgefälle von Impfstoffen. Ebenso müssen sind Leerläufe von Impfzentren aufgrund schlecht organisierter Termine oder unterbrochener Lieferketten ausgeschlossen bleiben. Drohen diese, sollte auch über Gemeine- und Ländergrenzen hinweg geprüft werden, ob aushilfsweise Impfungen in benachbarten Impfzentren ermöglicht werden können. In jedem Fall fordert der DGB, dass die Bundesregierung ihren selbst gesteckten Zielen wie auch ihrer Verantwortung gerecht wird und sich für eine zielgerichtete und schnelle Verfügbarmachung ausreichender Impfstoffmengen in Abstimmung mit den EU-Mitgliedstaaten einsetzt. 

Aus Sicht des DGB sind zudem dringend weitere Maßnahmen zur Entlastung der im Kontext von Impfungen tätigen Beschäftigten erforderlich. Beschäftigte in Impfzentren und Versorgungseinrichtungen zählen oftmals zu Personengruppen, die bereits hohen gesundheitlichen, psychischen sowie arbeitsplatz- und arbeitsorganisationsbezogenen Belastungen ausgesetzt waren, bevor sie ihre Tätigkeit im Kontext von Impfungen und Pandemiebewältigung aufnahmen. Häufige Missstände in der Gesundheits- und Pflegebranche erlauben keine weiteren Verzögerungen bei der Beseitigung der ursächlichen Probleme, wenn die Organisation und Durchführung der Impfmaßnahmen nicht zum nächsten Marathon für die Beschäftigten geraten soll.

Der Gesetzgeber wird von Seiten des DGB daher dringend aufgefordert, die Grundlagen für eine schnelle arbeitszeitliche, organisatorische und personelle Entlastung aller involvierten Beschäftigtengruppen im Versorgungs- und Pflegekontext zu schaffen. Dies kann nur durch gesetzlich gesicherte Fachkraftquoten, bundesweit aufgestockte Personalschlüssel, verbindliche Personalausstattungen und vor allem durch gute, tarifvertraglich geregelte Beschäftigungsbedingungen gelingen. Gleichzeitig müssen Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam sicherstellen, dass die Bewältigung der Pandemie durch Fach- und Hilfskräfte der Gesundheits- und Pflegeberufe so beschäftigtenfreundlich und belastungsvermeidend wie nur irgend möglich erfolgt. Personelle und organisatorische Unterstützungsangebote über Länder- und Gemeindegrenzen hinweg, administrative Entlastungsmaßnahmen, von Seiten des Bundes geförderte Investitionen in zeitgemäße IT-Infrastrukturen und zusätzliche Personalmittel vor Ort müssen nicht nur den dauerhaften und koordinierten Betrieb der Gesundheitsämter, sondern auch die Funktionsfähigkeit der Impfzentren in der Fläche sicherstellen, um in den nächsten Monaten eine erfolgreiche Umsetzung der Impfstrategie nicht auf Kosten der damit betrauten Beschäftigten zu verfolgen.


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