Das Sondierungsergebnis von CDU/CSU und SPD zum Thema Rente ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kurswechsel: Die gesetzliche Festlegung des Rentenniveaus bis 2025 auf mindestens 48 Prozent ist wichtig, denn es setzt den Automatismus des Absenkens zumindest vorerst aus.
Die Rentenanpassungsformel soll dazu entsprechend geändert werden, so dass auch bei einem Abschwung das Rentenniveau bis 2025 bei 48 Prozent bliebe. Der Kurswechsel wurde damit jedoch noch nicht erreicht. Diese notwendige politische Entscheidung wird, wie von der CDU/CSU gefordert, stattdessen in eine Rentenkommission vertagt. Ob und was diese am Ende vorschlägt, hängt sehr vom Auftrag ab, der ihr gegeben wird.
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Das Sondierungsergebnis legt als Auftrag der Kommission fest: sie soll sich mit den „Herausforderungen der nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen ab dem Jahr 2025 befassen“. Für die gesetzliche Rentenversicherung wird die Finanzierung ab 2025 jedoch schon jetzt massiv beschränkt. So soll der Gesamtbeitragssatz zu den Sozialversicherungen auf unter 40 Prozent gedeckelt werden. Nicht beitragsgedeckten Leistungen, wie beispielsweise der Mütterrente, sollen nicht über Steuern finanziert werden. Weitere durchaus sinnvolle Leistungsausweitungen, wie bei der Erwerbsminderungsrente, erhöhen die Ausgaben schon ohne stabiles Rentenniveau. Die Ausweitung der Midijobs (Gleitzone) kann zu Beitragsausfälle führen. Unter diesen „Startbedingungen“ wird eine Kommission, je nach Auftrag, kaum ein dauerhaft stabiles oder gar erhöhtes Rentenniveau empfehlen. In den Koalitionsverhandlungen müssen daher diese Vorgaben gelockert und der Auftrag der Kommission präzisiert werden.
Der Vorschlag zur „Mütter-Rente“ ist falsch finanziert und soll nur jene mit mindestens drei Kindern vor 1992 zu Gute kommen. Dies verschärft die Ungleichheit, da nun nicht nur das Geburtsjahr sondern auch noch die Kinderzahl entscheidet, wie viel ein Kind wert ist.
Die Verbesserungen bei der Rente wegen Erwerbsminderung sind ausdrücklich zu begrüßen, auch wenn die Abschläge weiterhin bestehen bleiben sollen. Wichtig wäre, dass diese Verbesserung auch für bestehende Renten gewährt wird, beispielsweise durch einen bürokratiearmen pauschalierenden Zuschlag zu den bestehenden Erwerbsminderungsrenten.
Die Grundrente thematisiert eine wichtige Frage. Der Vorschlag ist, ähnlich wie bereits das Modell des BMAS vom Herbst 2016, ein guter Kompromiss, um eine pauschale bedarfsorientierte Existenzsicherung für langjährige Beitragszahlende zu organisieren. Dieser Vorschlag birgt jedoch dennoch große Risiken weswegen eher Wege beschritten werden sollten, die den echten Rentenanspruch bei niedrigem Einkommen erhöht, wie beispielsweise die Rente nach Mindestentgeltpunkten. Die nun vorgesehene Grundrente vermischt die Versicherungsleistung mit dem Sozialhilferecht und birgt so die Gefahr, die gesetzliche Rente zu entwerten. Bei sinkendem Rentenniveau besteht außerdem die Gefahr, dass immer mehr Menschen in die Grundrente fallen. Schon heute würden Personen mit weniger als 2.200 Euro Lohn frühestens nach 45 Jahren einen Rentenanspruch in Höhe der Grundrente erreichen. Fallen aber immer mehr Menschen in die Grundrente, droht ein Umbau der gesetzlichen Rente zu einer kleinen „Sockelrente“. In der Folge müssten die Beschäftigten noch mehr privat und betrieblich vorsorgen und die Arbeitgeber sich weiter aus der Finanzierung der Rente zurück ziehen.