Deutscher Gewerkschaftsbund

25.08.2021

Ein WTO-Abkommen zu E-Commerce – eine regulatorische Zwangsjacke?

von Carolin Vollmann, DGB-BVV

Seit Januar 2019 verhandeln 86 Regierungen plurilateral zum Thema E-Commerce. Gesellschaftlich könnte ein Abkommen fatale Folgen haben. Der staatliche Regulierungsspielraum für derzeitige und zukünftige Technologien und entsprechende Geschäftsmodelle würde empfindlich eingeschränkt, die Machtposition großer Tech-Unternehmen gestärkt, und die Machtverhältnisse im digitalen Zeitalter entscheidend geprägt werden. Es erstaunt entsprechend wenig, dass die Tech-Unternehmen offensiv und unverhohlen lobbyieren, um die internationalen Regeln zu ihren Gunsten festzuschreiben. Anstelle intransparenter Verhandlungen und unlauterer Einflussnahme bräuchte es eine breite öffentliche Diskussion über die gesellschaftlichen Ziele und Werte, die eine globale Digitalstrategie leiten sollten.   

Fahrrad von Essensliederdienst Deliveroo lehnt an einer Hauswand

DGB/adrianhancu/123rf.com

Ein geplantes Abkommen zu E-Commerce könnte zur digitalen Machtfrage zwischen Nationalstaaten, Bürger*innen und großen Tech-Firmen, sowie zwischen den Industriestatten und dem globalen Süden werden. Denn es stellt sich grundsätzlich die Frage, wer der Souverän in der digitalen Welt ist und wieviel Handlungsspielraum den einzelnen Akteuren eingeräumt wird. Geht es nach den großen Tech-Unternehmen, würden Regulierungsspielräume und Pflichten der Unternehmen so klein wie möglich gehalten.

Was macht das Abkommen so problematisch?

Auf den ersten Blick scheint die Themenpalette technisch und harmlos – es geht u. a. um unerwünschte Werbebotschaften (Spam) und elektronische Unterschriften. Verhandelt werden aber auch Punkte, die politische und gesellschaftliche Sprengkraft besitzen.

Ein Schlüsselthema der Verhandlungen ist beispielsweise der Ausschluss einer behördlich angeordneten Offenlegung von Quellcodes und Algorithmen. Wie ein erster Entwurf zeigt, soll es im Gerichtsverfahren zwar Ausnahmen geben, diese würden sich aber per Definition immer auf potentielle Verstöße beschränken. Eine Marktaufsicht ist hingegen nicht vorgesehen. Algorithmen und Künstliche Intelligenzen können bereits jetzt Nutzer*innen bei zentralen Auswahlprozessen wie Jobvermittlung, Wohnungssuche oder Kreditvergabe auf Grund von rassifizierten Merkmalen, Geschlecht, Familienstand, etc. diskriminieren. Und auch in der Arbeitswelt überwachen Algorithmen von Plattformunternehmen und Dienstleistungsvermittlern, wie Amazon, Uber, Delivery Hero und Co. die Arbeitszeit und Performance von Beschäftigten und verteilen entsprechende Bewertungen, die Einfluss auf zukünftige Arbeitszuteilung und Vergütung haben. Mit dem wachsenden Einfluss von Algorithmen auf unseren Alltag, in der Arbeitswelt und unserer Gesellschaft wird die demokratische Kontrolle und Regulierung dieser Technologien zu einer zentralen gesellschaftlichen Aufgabe, der sich Regierungen gerade erst annähern.

Des Weiteren ist eine Nicht-Offenlegungsklausel vorgesehen. Dadurch entsteht auch die Gefahr, dass hohe Europäische Standards wie beispielsweise die geplante EU-Verordnung zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz unterwandert und der zukünftige Regulierungsrahmen der EU beschränkt würden. Zu diesem Schluss kommt auch eine Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Auch die deutsche Datenethikkommission spricht sich unter bestimmten Voraussetzungen für eine Offenlegungspflicht gegenüber Aufsichtsinstitutionen aus. Sie schreibt: „Als wichtige Voraussetzung für die digitale Souveränität Deutschlands ist die Zugangskontrolle für sensible Daten und die Möglichkeit einer ausreichenden Überprüfung kritischer Datenanalysesoftware, beispielsweise anhand der Offenlegung von Quellcode und Designkriterien, anzusehen.“ Selbst wirtschaftsfreundliche MEPs wie Svenja Hahn (FDP) befürchten, dass das Abkommen dazu führen könnte „dass der Spielraum zur Ausgestaltung und Umsetzung europäischer KI-Regeln eingeschränkt wird.“

Größtmögliche Freiheit, kleinstmögliche Pflichten – auch beim Datenschutz und der Haftung

Ein weiteres kontroverses Thema ist das geplante Verbot von Datenlokalisierungsbestimmungen. Eine entsprechende Vereinbarung in einem E-Commerce Abkommen könnte bedeuten, dass Staaten ausländische Firmen nicht dazu verpflichten dürfen, Daten innerhalb ihres Staatsgebietes zu speichern und dafür eigene Sever zu betreiben. Während die Cloud-Nutzung auf dem Vormarsch ist, die von der flexiblen internationalen Nutzung von Speicherressourcen lebt, wächst auch der Datenpool hochsensibler Daten, wie beispielsweise personenbezogene Gesundheits- und Finanzdaten. Im Falle der Speicherung sensibler Daten im Ausland ist es nationalen Aufsichtsbehörden nur schwer möglich zu überprüfen, wie sicher diese Daten gespeichert werden und wer und zu welchem Zweck darauf Zugriff erhält. Es bestünde dadurch die Gefahr, dass die hohen europäischen Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung an die Datensicherheit, -verwendung und -schutz mit einem internationalen Lokalisierungsverbot kaum mehr durchsetzbar wären. Neben der Überwachung bereits bestehender Regelungen wären auch innovative Regulierungsansätze, wie etwa eine Datenbesteuerung oder eine Neuverteilung der Eigentumsrechte an Daten schwierig zu etablieren.

Das WTO-Abkommen könnte zudem einen kontroversen Haftungsausschluss von Tech-Firmen für die Inhalte Ihrer Plattformen verankern. Die fatalen Auswirkungen einer unkontrollierten Verbreitung von Falschnachrichten, (sexualisierter) Gewalt oder Diskriminierung sind nicht erst seit der Corona-Krise offensichtlich geworden. Digitalkonzerne nehmen diese teilweise bewusst in Kauf, um Aufmerksamkeit und Umsätze zu generieren. Mit einem Haftungsausschluss hätten sie dann auch keine rechtlichen Konsequenzen mehr zu fürchten. Zwar versucht man derzeit mit dem European Digital Service Act, einem geplanten Gesetzpaket zur Digitalwirtschaft, Plattformen stärker in die (Mit-)Verantwortung zu bringen. Ein Haftungsausschluss auf WTO-Ebene würde diese Bemühungen allerdings weitestgehend zunichtemachen. 

Der globale Süden geht weitestgehend leer aus

Der digitale Graben zwischen dem globalen Norden und dem Süden würde sich aller Wahrscheinlichkeit nach weiter vergrößern, käme es zu einem solchen Abkommen. Insbesondere ein Datenlokalisierungsverbot sehen Vertreter*innen des globalen Südens problematisch. „Mit der Forderung eines Datenlokalisierungsverbots wollen die Digitalkonzerne eigenständige Digitalpolitiken in anderen Ländern bereits im Keim ersticken“, sagt Handelsexperte Sven Hilbig von Brot für die Welt. Denn faktisch bedeutet ein Datenlokalisierungsverbot für Länder ohne große Tech-Industrie den einseitigen Abfluss von Daten. Die großen Tech-Firmen der Industrienationen, allen voran der USA, genießen große Marktmacht und einen Wettbewerbsvorsprung, die die Digitalwirtschaft des globalen Südens so kaum aufholen können wird.

Ein E-Commerce Abkommen hätte aber auch direkte finanzielle Implikationen. Denn Ziel der Verhandlungen zu E-Commerce ist es, das Moratorium zur Zollfreiheit von elektronischer Übertragung, das seit 1998 besteht und alle zwei Jahre verlängert wird, zu verstetigen. In einer Studie schätzt UNCTAD die Verluste, die Entwicklungsländern aufgrund des Moratoriums bis 2017 entstanden sind, auf 10 Milliarden US-Dollar. Aber gerade für den globalen Süden wären diese Gelder eine wichtige Möglichkeit, fehlende Steuereinnahmen von Tech-Firmen zu kompensieren und in die eigene digitale Infrastruktur zu investieren.

Lobbyoffensive in Brüssel

Es geht um viel für die großen Tech-Firmen. Wenig überraschend mischen diese kräftig bei den Verhandlungspositionen der EU mit. Allein zu den E-Commerce Verhandlungen gab es bei der Kommission 16 Spitzentreffen mit Microsoft, Amazon, Google und Co. Aus durchgesickerten internen Dokumenten, die dem Nachrichtenportal netzpolitik.org vorliegen, geht hervor, dass sich die Tech-Riesen über die ‚ehrgeizige Agenda‘ freuen und die EU dazu drängen, auf Kurs zu bleiben. Einflussreich sind dabei vor allem Dachverbände, die von amerikanischen und multinationalen Unternehmen dominiert werden, wie die Lobbygruppe BSA und der Technology Industry Council. Sie sprechen ganz im neoliberalen Stil von den Vorzügen von „freiem, grenzüberschreitendem Datenfluss“, und stoßen scheinbar auf offene Ohren, während die Gefahren des Abkommens fast unerwähnt bleiben.

Fazit

Für Datenschützer*innen, Freiheitsrechtler*innen, Gewerkschafter*innen und Vertreter*innen des globalen Südens ist klar, dass von einem E-Commerce Abkommen hauptsächlich die großen Tech-Firmen profitieren würden. Sie könnten die in der Krise ohnehin schon immensen Gewinne weiter vergrößern ohne entsprechende gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Ungleichgewichte zwischen Arbeitnehmer*innen/Selbständigen, Verbraucher*innen, dem öffentlichen Interesse auf der einen und den multinationalen Tech-Unternehmen auf der anderen Seite würden sich höchstwahrscheinlich weiter vergrößern. Auch eine digital-wirtschaftliche Entwicklung des globalen Südens wäre erheblich erschwert und der digitale Graben würde sich vertiefen.

Es bleibt abzuwarten, was die Ministerkonferenz im November 2021 zutage befördert und ob sich aus den derzeit informellen Verhandlungen tatsächlich eine offizielle WTO-Verhandlungsrunde ergibt. Dies würde die Zustimmung aller WTO-Mitglieder erfordern. Klar ist aber jetzt schon, dass die Öffentlichkeit genau hinsehen sollte - denn es geht um viel.

 

 


Nach oben

Finde deine Gewerkschaft

Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter halten Fahnen hoch: Grafik
DGB
Rechtsschutz, tarifliche Leistungen wie mehr Urlaubstage und Weihnachtsgeld, Unterstützung bei Tarifkonflikten und Weiterbildung – dies sind 4 von 8 guten Gründen Mitglied in einer DGB-Gewerkschaft zu werden.
weiterlesen …

Der DGB-Tarifticker

Ge­werk­schaf­ten: Ak­tu­el­le Ta­rif­ver­hand­lun­gen und Streiks
Gewerkschafter*innen auf Demonstration für besseren Tarif
DGB/Hans-Christian Plambeck
Aktuelle Meldungen zu Tarifverhandlungen, Tariferfolgen und Streiks der acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
weiterlesen …

RSS-Feeds

RSS-Feeds: Un­se­re In­hal­te – schnell und ak­tu­ell
RSS-Feed-Symbol im Hintergrund, im Vordergrund eine Frau, die auf ihr Handy schaut
DGB
Der DGB-Bundesvorstand bietet seine aktuellen Meldungen, Pressemitteilungen, Tarifmeldungen der DGB-Gewerkschaften sowie die Inhalte des DGB-Infoservices einblick auch als RSS-Feeds.
weiterlesen …

Direkt zu deiner Gewerkschaft

Zu den DGB-Gewerkschaften

DGB