Deutscher Gewerkschaftsbund

Magazin für Beamtinnen und Beamte 6/2018

Finanzämter: „Das Wissen der Steuerprüfer kann nicht durch automatisierte Prozesse ersetzt werden!“

Was in der Finanzverwaltung schief läuft

Jedes Jahr gehen den Finanzämtern Milliarden Euro an Steuereinnahmen verloren. Was schief läuft in den Finanzbehörden und im Steuerrecht, davon berichtet Angelica Dullinger, Mitglied der ver.di-Betriebsgruppe Finanzamt München. Ein Interview über Personalnot, mangelnde Vernetzung, Tücken der Digitalisierung und ungerechte Steuerbelastung kleiner Einkommen.

Steuererklärung

Beamtenmagazin/C.Falk

magazin: Was prägt den Alltag von SteuerprüferInnen und SteuerfahnderInnen?

Zur Person

Angelica Dullinger ist stellvertretende Vorsitzende der ver.di-Fachgruppe Bundes- und
Landesfinanzverwaltung, sie ist Personalrätin beim Finanzamt München und Mitglied der dortigen ver.di-Betriebsgruppe.

Angelica Dullinger: Wer große Konzerne prüft, sieht sofort deutlich das Ungleichgewicht: Du allein gegen sieben hochdotierte Leute, Teile der Geschäftsleitung, Steuerberater, Finanzbuchhalterinnen. Diese Firmen lassen nur sicherheitsüberprüfte Beamte in die Räume, selbst eine Abteilungsleiterin darf nicht einfach so mit. Erst in der Schlussbesprechung zeigen sie dann Verträge, die seit Monaten angefordert wurden und lassen uns auflaufen. Das ist hart. Du stehst allein da, nur das Gesetz im Rücken. Im Verhältnis ist die Bezahlung mit rund 3.000 Euro netto ein Witz – erst recht für Ballungsräume. Die Gegenseite spielt da in einer anderen Liga. Wer denkt, SteuerfahnderInnen seien ständig unterwegs, irrt gewaltig. Sie arbeiten vor allem im Innendienst. Warum? Weil beschlagnahmte Unterlagen auszuwerten sind: Sie müssen sich kistenweise durch Papier wühlen, die in den engen Büros gestapelt sind. Dazu kommen terrabyteweise elektronische Daten, die nach der „Nadel im Heuhaufen“ zu durchforsten sind. Ein Fall beinhaltet viele Firmen. Die FahnderInnen haben es häufig mit kriminellen Personen zu tun. Deshalb müssen sie nicht nur steuerrechtlich top sein, sondern sie benötigen auch eine Zusatzausbildung für das Strafrechtliche. Jeder Fall muss ausführlich begründet werden, um bei der Staatsanwaltschaft und vor Gericht Bestand zu haben. Dort haben sie es mit Personen zu tun, die steuerlich nicht so in die Tiefe gehen können, sondern vor allem aufs Strafrecht schauen. Ich darf mich niemals mit KollegInnen über meine Prüfungen austauschen, denn wir unterliegen dem strengen Steuergeheimnis. Fachlich abstrakt können wir uns befragen, erwähnen aber die Firmen nicht.

magazin: Was müsste personell in der bayerischen Steuerverwaltung passieren?

Angelica Dullinger: Zwar steht Bayern bei der Beamtenbesoldung vergleichsweise gut da. Aber die „Ära Stoiber“ tut uns bis heute weh. 1994 hat die CSU die 42-Wochen-Stunde eingeführt und ab den 2000er Jahren kaum Personal eingestellt: Rationalisierung! Die Folge: München verzichtet auf rund eine Milliarde Euro Steueraufkommen im Jahr. So finanzieren die ArbeitnehmerInnen, denen die Lohnsteuer direkt abgezogen wird, den Staat, während Körperschaften, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Reiche und Kriminelle nicht oder unzureichend herangezogen werden. Wir haben zwar jetzt hohe Einstellungszahlen, aber auch Pensionsabgänge mit 400 Leuten im Jahr, das fangen wir nicht mehr auf. Wir brauchen erleichterte Aufstiegsmöglichkeiten und mehr Führungskräfte, auch steuerlich und betriebswirtschaftlich ausgebildete JuristInnen, denn Führungskräfte kommen selten zur Prüfung mit. Aber gerade sie sollten wissen, was dort läuft und schwere Fälle, z.B. Konzerne, übernehmen. Die Betriebsprüfung wurde personell aufgestockt mit der Folge, dass der Innendienst Berichte auszuwerten und damit mehr Arbeit hat. Der Innendienst hat aber nicht mehr Leute bekommen. Das hinkt. In München haben wir eine enorme Fluktuation: Rechnerisch wird das Personal alle drei Jahre ausgewechselt. Zum Ersteinsatz kommen Leute aus der Fläche mit Wegen von 100 bis 300 km. Die pendeln eine Zeit lang, dann wollen sie wieder weg. In den Ballungsräumen reichen die Gehälter nicht zum Leben aus, viele halten sich mit Nebenjobs über Wasser. In drei Jahren sind 100 gut ausgebildete Beamte vom Finanzamt München an übergeordnete Behörden gewechselt.

DGB Newsletter für den öffentlichen Dienst

Aktuelle DGB-Informationen und Nachrichten aus dem Öffentlichen Dienst und zur Beamtenpolitik.

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen.

Vor zwei Jahren wurden die Mitarbeiter befragt – die Hauptkritik: mangelnde Kommunikation – logisch, wenn das Personal fehlt – und nicht funktionierende EDV. Wir haben viele Störungen im Netz, auch wegen der Sicherungssysteme. Es dauert eine Minute, bis ein Steuerfall aufgerufen ist. Die KollegInnen sind zur Tatenlosigkeit verdammt, obwohl sich die Arbeit stapelt!

magazin: Gibt es weitere Hürden und Probleme – auch bundesweit?

Angelica Dullinger: Seit 2017 gilt das Gesetz zur Modernisierung der Besteuerungsgrundlagen, vom Bund beschlossen, mit riesigen Auswirkungen auf die Länder. Die Mitbestimmung ist bislang nicht geregelt! Das Gesetz soll Arbeitsabläufe durch den Einsatz von moderner Technik effektiver gestalten. Genau das wird auf Landesebene personell und technisch nicht ausreichend umgesetzt. Die elektronische Steuererklärung soll Standard sein. Dahinter steckt die Idee, elektronisch nur die risikobehafteten Fälle zur Prüfung herauszufiltern, alle anderen sollen ungeprüft durchlaufen. Ohne ins Detail zu gehen: Der Risikofilter kann von geschickten Steuerberatern ausgetrickst werden. Außerdem: Wissen, das Beschäftigte über die Jahre angesammelt haben – wo muss ich einhaken, wo lauert Betrug? – kann nicht durch automatisierte Prozesse ersetzt werden. Ein weiteres Problem: die mangelnde bundesweite Vernetzung beim Umsatzsteuerbetrug. Viele Firmen agieren nicht regional begrenzt in der „Pampa“, sondern länderübergreifend. Aber die Finanzverwaltungen der Bundesländer sind nicht miteinander verknüpft: Das erzeugt Doppelarbeit! Es gibt zwar eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Verwaltung. Aber vom digitalen Austausch sind wir – gefühlt – noch Lichtjahre entfernt.

Steuereinnahmen 2017 (ohne reine Gemeindesteuern) in Tsd. Euro, Bundesgebiet insgesamt nach Steuerarten

Zahlen: BMF; Grafik: Beamtenmagazin

 

magazin: Was ist nötig für eine effektive Steuererhebung?

Angelica Dullinger: Seit den 60er Jahren hat sich total umgekehrt, wer für die Steuern aufkommt: Inzwischen tragen 70 Prozent des Steueraufkommens die Lohnabhängigen über die Lohn-, Energie- und Umsatzsteuer! Es ist überfällig, Vermögen, Erbschaften und Körperschaften wieder heranzuziehen. Bei der Vermögenssteuer ist lediglich die Erhebung ausgesetzt. Es ist also legal, sie wieder zu beleben. Ebenso notwendig ist ein internationales Abkommen zur Mindestbesteuerung für Konzerne, um Steuerverrechnungen zuvorzukommen. Das Steueraufkommen von Konzernen wie Amazon liegt in Deutschland zum Teil bei unter fünf Prozent. Ein Skandal! Der Mittelstand schultert hingegen 30 Prozent der Steuerlast. Ein Lichtblick: der Aufkauf der Steuer-CDs in NRW. Davon hat auch Bayern profitiert. Seitdem versteuern wir höhere Kapitalerträge und nicht versteuerte Kapitalerträge im Ausland werden eher überprüft. Ein Schritt zur Umverteilung ist auch die Einführung der Finanztransaktionssteuer. ver.di adressiert ihre Forderungen regelmäßig an die Finanzminister. Nun ist Olaf Scholz herausgefordert, mehr für die Steuergerechtigkeit zu tun.

Das Gespräch führte Claudia Falk

Hintergrund

Betriebsprüfung

Auf der Grundlage von Meldungen der Länder erstellt das BMF jährlich eine Statistik über die Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung: – In den Betriebsprüfungen der Länder waren im Jahr 2016 bundesweit 13.746 PrüferInnen tätig. Es wurde ein Mehrergebnis von rund 14 Milliarden Euro erzielt. Unter Mehrergebnis sind die in einem Jahr (hier 2016) durch die Betriebsprüfung festgestellten Steuernachforderungen zu verstehen. – Von den 7.816.301 Betrieben, die in der Betriebskartei der Finanzämter erfasst sind, wurden 186.472 Betriebe geprüft. – Von 18.455 sonstigen Fällen (Steuerpflichtige mit bedeutenden Einkünften beziehungsweise Verlustzuweisungsgesellschaften und Bauherrengemeinschaften) wurden 7.451 Fälle geprüft.

Uwe Olles, Bundesfachgruppenvorsitzender Finanz- und Steuerverwaltung bei ver.di

„Die KollegInnen aus der Betriebsprüfung leisten einen wichtigen Beitrag zum Steuervollzug. So bringt statistisch gesehen jede/r BetriebsprüferIn dem Staat im Jahr gut eine Million Euro. Andererseits ist bei der Anzahl der geprüften Fälle noch erheblich Luft nach oben. So werden viele Betriebe insbesondere bei den Klein- und Mittelbetrieben selten oder gar nicht geprüft, was zu hohen Steuerausfällen führt. Wegen der geringen Zahl von Prüfungen ist die Präventivwirkung der Prüfungen sehr gering. In vielen Branchen (z.B. Bargeldbranche, Handwerk) ist Steuerhinterziehung mittlerweile ein Volkssport und führt neben dem Ausfall bei Steuern und Sozialabgaben zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen.

Zwar wurde aufgrund der Zielvorgaben des Bundes von den Ländern die Zahl der Prüfungen erhöht, aber das geht häufig zu Lasten der Qualität, weil das benötigte Personal nicht bereitgestellt wird. Das steuerliche Mehrergebnis bei Großbetrieben ist seit 2012 von 14 auf 10 Milliarden Euro und bei den Einkommensmillionären von 1,2 Milliarden auf 600 Millionen Euro in 2016 gesunken. Oberflächliche Prüfungen haben ebenfalls keine Präventivwirkung. Wenn man das steuerliche Mehrergebnis nach Steuerarten analysiert und mit dem Gesamtsteueraufkommen vergleicht, stellt man fest, dass ein Großteil der Unternehmenssteuern erst durch die steuerliche Betriebsprüfung realisiert werden. Bei der Körperschaftsteuer waren dies z. B. in 2016 12,4 Prozent des gesamten Aufkommens und bei der Gewerbesteuer immer noch 6,8 Prozent des Gewerbesteueraufkommens. Das Gesamtaufkommen bei den reinen Unternehmenssteuern (Körperschafts-/Gewerbesteuer) betrug in 2016 ca. 80 Milliarden Euro. Im gleichen Zeitraum verzeichneten allein die 30 Dax-Konzerne Gewinne von ca. 114 Milliarden Euro.“

Steuerfahndung

Soweit nicht die Staatsanwaltschaft zuständig ist, obliegt die Ermittlung und Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten den Bußgeld- und Strafsachenstellen der (Landes-)Finanzämter. Sie entscheiden über die Einleitung oder auch über Einstellung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens, sie können Strafbefehle beantragen, die Strafsache gegebenenfalls an die zuständige Staatsanwaltschaft abgeben und erlassen auch Bußgeldbescheide. Uwe Olles: „Im Jahr 2016 wurden von den Bußgeld- und Strafsachenstellen der (Landes-)Finanzämter bundesweit insgesamt 72.940 Strafverfahren abgeschlossen.

Laut einem Beschluss der Finanzminister der Länder ist die Zahl der Steuerfahnder auf eine Höchstzahl von 2.987 begrenzt worden. Die tatsächliche Zahl der Fahnder ist aber auch davon noch weit entfernt. Nach Recherchen von ver.di liegt die tatsächliche Zahl bei max. 2.500, somit kommen auf ca. 32.000 EinwohnerInnen ein/e SteuerfahnderIn. Und das trotz Hoeneß und Steuer-CDs. Absurd: Die Stadt Kassel beschäftigt für die Einhaltung der Parkregeln 60 OrdnungspolizistInnen. Das Land Hessen hat dagegen für ganz Nordhessen etwa 35 SteuerfahnderInnen. Für die gezielte Bekämpfung des Steuerbetrugs und eine bessere Präventivwirkung ist deutlich mehr Personal erforderlich. Das steuerliche Mehrergebnis pro Fahnder beträgt 1,28 Million Euro im Jahr bei durchschnittlich 12 -15 Fällen pro Jahr.“


Nach oben

Weitere Themen

1. Mai 2024: Mehr Lohn, mehr Frei­zeit, mehr Si­cher­heit
1. Mai 2024. Mehr Lohn. Mehr Freizeit. Mehr Sicherheit.
DGB
Tag der Arbeit, Maifeiertag oder Kampftag der Arbeiterbewegung: Am 1. Mai rufen wir Gewerkschaften zu bundesweiten Kundgebungen auf. 2024 steht der 1. Mai unter dem Motto „Mehr Lohn, mehr Freizeit, mehr Sicherheit". Das sind unsere 3 Kernversprechen. Wir geben Antworten auf die zunehmende Verunsicherung in der Gesellschaft.
weiterlesen …

#Ta­rif­wen­de: Jetz­t!
Infografik mit Kampagnenclaim "Eintreten für die Tarifwende" auf roten Untergrund mit weißen Pfeil, der leicht nach oben zeigt.
DGB
Immer weniger Menschen arbeiten mit Tarifvertrag. Die Tarifbindung sinkt. Dadurch haben Beschäftigte viele Nachteile: weniger Geld und weniger Sicherheit. Wir sagen dieser Entwicklung den Kampf an – zusammen mit unseren Gewerkschaften – und starten für dich und mit dir die Kampagne #Tarifwende!
weiterlesen …

Mit dem neu­en Qua­li­fi­zie­rungs­geld Ar­beitsplät­ze si­chern!
Mehrere Menschen vor Computern bei einer Weiterbildung
DGB/Cathy Yeulet/123rf.com
Seit dem 1. April 2024 gibt es das Qualifizierungsgeld. Bekommen können es Beschäftigte, deren Arbeitsplatz durch die Transformation wegfallen könnte. Ziel ist, ihnen mit Weiterbildungen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen zu ermöglichen. Alle Infos dazu findest du hier.
weiterlesen …

ein­blick - DGB-In­fo­ser­vice kos­ten­los abon­nie­ren
einblick DGB-Infoservice hier abonnieren
DGB/einblick
Mehr online, neues Layout und schnellere Infos – mit einem überarbeiteten Konzept bietet der DGB-Infoservice einblick seinen Leserinnen und Lesern umfassende News aus DGB und Gewerkschaften. Hier können Sie den wöchentlichen E-Mail-Newsletter einblick abonnieren.
zur Webseite …