Deutscher Gewerkschaftsbund

15.12.2014
Mindestlohn-Check No. 15

Muss mein Chef Strafe zahlen, wenn er den Mindestlohn umgeht?

Arbeitgeber, die sich nicht an das Mindestlohn-Gesetz halten, müssen mit Sanktionen und Nachforderungen rechnen. Denn Gesetz ist Gesetz. Wer also den gesetzlichen Mindestlohn nicht an Beschäftigte zahlt, obwohl sie Anspruch darauf haben, auf den warten unter anderem Geldbußen.

Daneben zeichnet sich bereits jetzt ab, dass einige Arbeitgeber nach diversen Umgehungsstrategien für den gesetzlichen Mindestlohn suchen. Ganz gleich, ob es sich dabei um vermeintlich legale oder illegale Strategien handelt: Der DGB wird sich dafür einsetzen, dass die Politik Schlupflöcher beim gesetzlichen Mindestlohn schließt und keine neuen öffnet.

Was droht Arbeitgebern, die sich nicht an das Mindestlohngesetz halten?

Arbeitgeber, die sich nicht an das Mindestlohngesetz halten, müssen mit saftigen Sanktionen und Nachforderungen rechnen:

  • Geldbuße bis zu 500.000 Euro bei Mindestlohngesetz-Verstößen, siehe § 21 Mindestlohngesetz
  • Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge für „angemessene Zeit“, wenn ein potentieller Auftragnehmer mit Geldbuße von wenigstens 2500 Euro wegen Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz belegt wurde
  • Klagemöglichkeit der Arbeitnehmer, wenn ihnen nicht der volle Mindestlohn gezahlt wurde auch noch bis zu drei Jahren nach der fälligen Lohnzahlung
  • Nachforderungsansprüche der Sozialversicherungsträger gegenüber den Arbeitgebern, selbst wenn die Arbeitnehmer nicht auf Nachzahlung der Differenz zum Mindestlohn klagen
Nachforderungen werden teuer für den Arbeitgeber

Nach dem Sozialgesetzbuch IV §28 muss der Arbeitgeber bei einer Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge außerdem den so genannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen – also nicht nur den Arbeitgeberanteil, sondern auch den Arbeitnehmeranteil. Das wird teuer!


Dreiste Umgehungsstrategien stoppen

Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten drängen, das Arbeitsverhältnis auf ein minderjähriges Familienmitglied zu übertragen, um den Mindestlohn zu umgehen – solche und andere Umgehungsstrategien zeichnen sich bereits jetzt ab. Mehr lesen Sie im folgenden Beitrag:

"DGB kritisiert Umgehungsversuche beim Mindestlohn"


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