Arbeitgeber, die sich nicht an das Mindestlohn-Gesetz halten, müssen mit Sanktionen und Nachforderungen rechnen. Denn Gesetz ist Gesetz. Wer also den gesetzlichen Mindestlohn nicht an Beschäftigte zahlt, obwohl sie Anspruch darauf haben, auf den warten unter anderem Geldbußen.
Daneben zeichnet sich bereits jetzt ab, dass einige Arbeitgeber nach diversen Umgehungsstrategien für den gesetzlichen Mindestlohn suchen. Ganz gleich, ob es sich dabei um vermeintlich legale oder illegale Strategien handelt: Der DGB wird sich dafür einsetzen, dass die Politik Schlupflöcher beim gesetzlichen Mindestlohn schließt und keine neuen öffnet.
Arbeitgeber, die sich nicht an das Mindestlohngesetz halten, müssen mit saftigen Sanktionen und Nachforderungen rechnen:
Nach dem Sozialgesetzbuch IV §28 muss der Arbeitgeber bei einer Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge außerdem den so genannten Gesamtsozialversicherungsbeitrag zahlen – also nicht nur den Arbeitgeberanteil, sondern auch den Arbeitnehmeranteil. Das wird teuer!
Arbeitgeber, die ihre Beschäftigten drängen, das Arbeitsverhältnis auf ein minderjähriges Familienmitglied zu übertragen, um den Mindestlohn zu umgehen – solche und andere Umgehungsstrategien zeichnen sich bereits jetzt ab. Mehr lesen Sie im folgenden Beitrag: