Deutscher Gewerkschaftsbund

29.11.2018
Wohnungspolitik

"Mit diesem Gesetz wird der mietrechtliche Flickenteppich zementiert"

Die Bundesregierung will mit neuen Regelungen gegen explodierende Mieten vorgehen und unter anderem die Mietpreisbremse verschärfen. Doch "bundesweit gleiche rechtliche Verhältnisse bleiben leider Fehlanzeige", kritisiert DGB-Vorstand Stefan Körzell: "Wir warnen vor einem weiteren Anstieg der Mieten."

Zwei Miniatürhäuser auf unterschiedlich hohen Münzstapeln

DGB/Samantha Ireland/123rf.com

Neues Gesetz zum Mieterschutz beschlossen

Vor allem in Ballungsräumen sind die Mieten in den letzten Jahren dramatisch gestiegen, immer mehr Menschen müssen einen immer größeren Teil ihres Einkommens fürs Wohnen ausgeben. Um einen weiteren Preisanstieg zu verhindern, hat die Bundesregierung ein neues Gesetz zum Mieterschutz beschlossen. Die Mietpreisbremse soll nachgebessert werden, die Umlage von Modernisierungskosten eingeschränkt werden. Außerdem sollen Mieter sich leichter gegen Mietwucher wehren können.

Doch die geplanten Maßnahmen reichen bei weitem nicht aus, kritisiert DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell:

Einheitliche Regelungen fehlen

"Wir warnen vor einem weiteren Anstieg der Mieten. Mit diesem Gesetz wird der mietrechtliche Flickenteppich zementiert, denn die Bundesregierung versäumt, eine einheitliche Mietpreisbremse auf den Weg zu bringen. Bundesweit gleiche rechtliche Verhältnisse bleiben leider Fehlanzeige. Nach wie vor sind die Länder dafür verantwortlich, die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten einzuführen. Schon heute gilt die Mietpreisbremse nicht im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Sachsen; Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen haben angekündigt, die Mietpreisbremse abzuschaffen. Ende 2016 galt die Mietpreisbremse in gerade einmal 313 Gemeinden.

Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Mietpreisbremse so unterschiedlich gehandhabt wird und nur vereinzelt gilt: Einige Landesregierungen führen die Preisbremse verbindlich für angespannte Wohnlagen ein. In anderen Ländern, etwa in Bayern, müssen die Kommunen einen entsprechenden Antrag stellen, um als angespannte Wohnlage zu gelten. Die Mieter sind also abhängig vom Gutdünken der Kommunen, bzw. der Landesregierungen.

Mehr Sanktionen, mehr Wohnungen

Zwar sind die Vermieter mit dem neuen Gesetz nun verpflichtet, die Vormiete bekanntzugeben – bei Neuvermietung erlaubt sind maximal zehn Prozent mehr als die ortsübliche Miete –, aber im Gesetz fehlen Sanktionen. Überdies gibt es nach wie vor zahlreiche Ausnahmen von der Mietpreisbremse, bspw. gilt sie nicht für möblierte Wohnungen. Damit ist schon heute klar, dass auch diese Reform nur eingeschränkt wirken wird.

Gegen explodierende Mieten muss die Politik mehr tun. Wichtig wäre eine echte Wohnungsbauoffensive mit mindestens 400.000 Wohnungen pro Jahr von denen mindestens 100.000 preis- und belegungsgebunden sein müssen. Dafür müssen Bund und Länder sieben Milliarden Euro jährlich zur Verfügung stellen. Was die Bundesregierung hierzu auf ihrem Wohnungsgipfel im September aufgelegt hat, ist aber nichts weiter, als ein Tropfen auf den heißen Stein.“

 

 


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