Deutscher Gewerkschaftsbund

17.06.2021

Vorschlag für eine neue Verordnung gegen Verzerrungen im Binnenmarkt durch Subventionen aus Drittstaaten

Die EU-Kommission hat einen Vorschlag vorgelegt, um wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen im europäischen Binnenmarkt entgegenzutreten. Gut, dass dieses Thema angegangen wird und unfairer Wettbewerb verhindert werden soll. Allerdings sorgen auch die Missachtung von Arbeitsrechten und staatliches klimaschädliches Handeln für ungerechten Wettbewerb.

Richterhammer und Geldscheine

DGB/jirkaejc/123RF.com

Fairer Wettbewerb gelingt nur mit fairen Bedingungen für Beschäftigte und Umwelt

Die EU-Kommission hat am 5. Mai ein Instrument vorgeschlagen, um wettbewerbsverzerrende Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen im europäischen Binnenmarkt zu adressieren. Dieses wurde in ähnlicher Form bereits in einem entsprechenden Weißbuch im Juni letzten Jahres vorgestellt, wobei sich auch der DGB an dem darauf folgenden Konsultationsprozess beteiligte.

In der EU sind staatliche Subventionen im Rahmen des europäischen Beihilferechts nur in Ausnahmefällen zulässig, da sie sonst als wettbewerbsverzerrend gelten. Ziel dahinter ist die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbes in der Europäischen Union. Drittstaaten außerhalb der EU unterliegen diesen Beihilfevorschriften nicht und sind so weniger strengen Vorgaben auf dem europäischen Markt ausgesetzt als EU-Unternehmen. Hier setzt der Vorschlag der EU-Kommission an.

Möchten sich Unternehmen von außerhalb der EU an öffentlichen Ausschreibungen in der EU beteiligen oder EU-Unternehmen übernehmen, müssen sie künftig (ab einer bestimmten Höhe) Auskunft über empfangende Subventionen geben. Das kann dazu führen, dass Übernahmen oder die Teilnahme an Ausschreibungen an Auflagen geknüpft oder untersagt werden. Im Ansatz ist dieser Vorstoß, unfairen Wettbewerb zu verhindern, zu begrüßen. Vor allem muss verhindert werden, dass staatlich subventionierte Unternehmen EU-Unternehmen übernehmen und im schlimmsten Fall Technologie und Know-how abgeschöpft sowie Arbeitsplätze gekürzt werden. Ausländische Direktinvestitionen können allerdings auch für Wohlstand und Beschäftigung sorgen – wenn sie fairen Bedingungen unterliegen. Hier möchte die EU-Kommission richtigerweise mögliche positive Auswirkungen drittstaatlicher Subventionen gegen Verzerrungen abwägen.

Leider hat die EU-Kommission jedoch erneut einen zu sehr auf Wettbewerbsfähigkeit verengten Blick bewiesen, wenn es um unlauteren Wettbewerb geht. Der DGB fordert, dass auch die Ausbeutung von Beschäftigten, die Missachtung von Arbeitsrechten sowie klimaschädliches staatliches Handeln in Drittstaaten als unzulässige Subventionen eingestuft werden. Denn solches Verhalten ist nicht nur ungerecht, sondern zudem ebenfalls wettbewerbsverzerrend. Nur Unternehmen, die sich an grundlegende Arbeitsrechte halten, sollten Zugang zu den EU-Beschaffungsmärkten bekommen. Gleiches gilt für Infrastrukturprojekte, die mit EU-Fördergeldern auch außerhalb der EU finanziert werden. Entsprechende Klauseln müssen in etwaigen internationalen Abkommen verbindlich verankert werden.

Subventionen für die sozial-ökologische Transformation

Zudem muss immer klar sein, dass Subventionen nicht pauschal etwas Schlechtes darstellen. Ganz im Gegenteil – sie sind notwendig, um den Strukturwandel aktiv zu gestalten, Marktversagen auszugleichen und den sozial-ökologischen Umbau zu fördern. Das gilt sowohl in der EU als auch in Drittstaaten. Der DGB plädiert dafür, dass auch innerhalb der EU staatliche Beihilfen möglich sein müssen, die für einen gerechten Strukturwandel notwendig sind. Aktuelle Herausforderungen wie der Klimawandel, die Digitalisierung und die Globalisierung dürfen nicht dem Markt allein überlassen werden, sondern müssen aktiv im Sinne der Beschäftigten und der Umwelt gesteuert werden. Tarifbindung muss bei öffentlicher Förderung immer Bedingung sein.

Insgesamt sind unilaterale Antworten, wie sie die Kommission vorschlägt, nicht unbedingt die beste Möglichkeit, um unfaire Praktiken einzudämmen. Internationale Vereinbarungen sollten stattdessen den Wettbewerb so regeln, dass sowohl Subventionen mit klaren sozialen und ökologischen Zielen ermöglicht als auch der Schutz sozialer und ökologischer Standards gesichert werden können.

Das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten werden den Vorschlag nun diskutieren. Der DGB hält an seinen in der Stellungnahme zum Weißbuch dargelegten Einschätzungen und Forderungen fest.


Die Stellungnahme zum Download:

Stellungnahme des DGB zu EU-Drittstaatensubvention (PDF, 220 kB)

Die EU-Kommission möchte verhindern, dass außereuropäische Länder ihren Unternehmen durch Subventionen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Dafür stellt sie aktuell in einem Weißbuch Maßnahmen zur Diskussion. Der DGB unterstützt Schritte gegen unfairen Wettbewerb. Dabei muss auch die Umgehung von Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards als unfaire Subvention betrachtet werden.


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