Deutscher Gewerkschaftsbund

26.11.2018
einblick Dezember 2018

Gute Aussichten für 2019*: Beschäftigte profitieren

*mit einigen Wolken

Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften haben zahlreiche Erfolge für mehr Gerechtigkeit in Arbeit, Rente und Sozialversicherung erkämpft. Auch 2019 können Beschäftigte und Versicherte von Neuregelungen profitieren, für die sich die Gewerkschaften stark gemacht haben. Doch es gibt auch Wermutstropfen. Eine Übersicht.

Kinder mit Fernglas

DGB/choreograph/123rf.com

Brückenteilzeit. Ab 1. Januar 2019 haben ArbeitnehmerInnen ein Recht auf Brückenteilzeit. Das heißt, sie können ihre Arbeitszeit für eine bestimmte Zeit – zwischen einem und fünf Jahren – verkürzen und anschließend wieder in ihren Vollzeitjob zurückkehren. Die Regelung gilt jedoch nur in Unternehmen mit mehr als 45 Beschäftigten. Der DGB setzt sich weiterhin für mehr Arbeitszeitsouveränität für alle Beschäftigten ein.

Gesetzliche Krankenversicherung. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab 1. Januar 2019 wieder zu gleichen Teilen von ArbeitnehmerInnen und Arbeitgebern getragen – auch der Zusatzbeitrag, den bisher allein die Beschäftigten zahlen mussten. Ein Erfolg, denn dies hatte der DGB bereits 2017 mit der Kampagne „Hey Boss, wo bleibt deine Hälfte?“ gefordert. Außerdem werden Kleinselbstständige künftig entlastet, der monatliche Mindestbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung für Selbstständige wird auf 171 Euro halbiert.

Hartz IV. Der Regelsatz für Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II steigt für Alleinstehende von 416 Euro auf 424 Euro pro Monat. Paare oder Bedarfsgemeinschaften erhalten 382 pro Partner, für Kinder unter sechs Jahren steigt der Betrag um fünf Euro monatlich auf 245 Euro. Generell kritisiert der DGB, dass die Regelsätze zu niedrig angesetzt sind, um soziale Teilhabe auf Augenhöhe zu ermöglichen.

Mindestlohn. Seit 2017 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro pro Stunde. Im Mindestlohngesetz ist festgeschrieben, dass der gesetzliche Mindestlohn alle zwei Jahre neu festgelegt wird. Im Juni 2018 hat die Mindestlohn-Kommission – die aus Gewerkschafts- und ArbeitgebervertreterInnen und Wissenschaftler-Innen besteht – empfohlen, den gesetzlichen Mindestlohn in zwei Schritten zu erhöhen: am 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro. Diesem Vorschlag ist die Bundesregierung im Oktober gefolgt. Auch einige Branchenmindestlöhne, die Gewerkschaften in Tarifverhandlungen erstritten haben, steigen kräftig. Mehr...

Minijobs und Midijobs. Die sogenannte Gleitzone zwischen einem Mini- und Midijob wird 2019 ausgeweitet. Midijobber dürfen künftig zwischen 450 Euro und 1300 Euro verdienen – bisher waren es 850 Euro. Sie zahlen dabei weiterhin reduzierte Sozialversicherungsbeiträge, sollen aber künftig die gleichen Rentenansprüche erwerben, als hätten sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einbezahlt. DGB-Bundesvorstandsmitglied Annelie Buntenbach befürchtet, dass dies zu „massiven Beitragsausfällen bei den Sozialversicherungen führen“ wird.

Als Minijobs gelten geringfügige Beschäftigungen, die regelmäßig mit nicht mehr als 450 Euro und maximal 5400 Euro im Jahr entlohnt werden. Wird die Beschäftigung kurzfristig und innerhalb einer bestimmten Zeitgrenze ausgeübt, ist die Regelung nach Verdienst hinfällig. Diese Zeitgrenze wird 2019 wieder verschärft: auf 50 einzelne Tage oder 2 Monate. Auch beachten: Durch den höheren Mindestlohn sinkt die monatliche Arbeitszeit bei Minijobs auf rund 49 Stunden im Monat.

Minijobs sind keine gute Option: Denn wer arbeitet, soll von seinem Einkommen auch leben können. Ein Minijob reicht zur eigenständigen Existenzsicherung nicht aus – weder im Jetzt noch im Alter. Deshalb spricht sich der DGB konsequent dagegen aus, den Minijobsektor auszuweiten, indem die Geringfügigkeitsgrenze ausgeweitet wird. Stattdessen braucht es mehr gute und existenzsichernde Arbeitsplätze.

Rente. Das im August 2018 durch die Bundesregierung beschlossene „Rentenpaket I“ stoppt den automatischen Renten-Sinkflug und sichert das Rentenniveau vorerst bei mindestens 48 Prozent: ein erster Erfolg der DGB-Rentenkampagne. Trotzdem muss aus Sicht des DGB bei der Rente noch einiges verbessert werden. Der DGB fordert, das Rentenniveau auch für den Zeitraum nach 2025 zu sichern und wieder anzuheben.

Bei der Erwerbsminderungsrente gibt es zwar Verbesserungen; Menschen, die bereits erwerbsgemindert sind, gehen allerdings leer aus. Die „Mütter-Rente II“ bringt längst überfällige Verbesserungen: so erhalten Eltern zukünftig mehr Rentenpunkte für die Erziehungszeiten. Die Kindererziehung zu honorieren, ist aus DGB-Sicht aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden sollte – nicht wie bisher und auch weiterhin aus Rentenbeiträgen.

Steuerfreibeträge. Kürzlich hat der Bundestag das sogenannte Familienentlastungsgesetz beschlossen, durch das Familien künftig fast zehn Milliarden Euro weniger Steuern zahlen sollen. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und das Kindergeld steigen. Die grundsätzliche Struktur des Einkommensteuertarifs wird mit dem neuen Gesetz jedoch nicht angetastet. Auch künftig werden reiche Haushalte mehr profitieren als solche mit unteren und mittleren Einkommen. Das lehnt der DGB ab und hat eigene Vorschläge für ein gerechteres Steuersystem vorgelegt. Wie die Vorschläge wirken, kann jede/r mit dem aktualisierten DGB-Steuerrechner überprüfen: www.dgb.de/steuerrechner

Eine Übersicht über weitere Änderungen, gibt's hier: Das ändert sich 2019


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