Was bringt der Mindestlohn? Und wie hoch wird er in Zukunft sein? Darüber entscheidet die Mindestlohnkommission der Bundesregierung. Sie besteht aus Vertreter*innen von Gewerkschaften und Arbeitgebern sowie unabhängigen Wissenschaftler*innen.
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Die zentrale Aufgabe der Mindestlohnkommission ist es, der Bundesregierung alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns zu machen. Sie prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, wie hoch der gesetzliche Mindestlohn sein muss, damit er einen angemessenen Mindestschutz für Beschäftigte sicherstellen kann.
Die Arbeit der Mindeslohnkommission ist in den Paragrafen 4 bis 12 des Mindestlohngesetzes geregelt. Dort ist auch festgelegt, dass sie nicht nur die Anpassung des Mindestlohns beschließt, sondern das Gesetz auch regelmäßig evaluiert, das heißt, seine Auswirkungen fachgerecht bewertet. In §9 Absatz 4 des Gesetzes heißt es dazu:
"Die Mindestlohnkommission evaluiert laufend die Auswirkungen des Mindestlohns auf den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Wettbewerbsbedingungen und die Beschäftigung im Bezug auf bestimmte Branchen und Regionen sowie die Produktivität (...)."
Die Ergebnisse dieser Evaluation muss die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre in einem Bericht zusammenfassen, den sie der Bundesregierung zusammen mit ihrem Beschluss zur Erhöhung des Mindestlohns vorlegt.
Die Mindestlohnkommission wird in ihrer Arbeit von einer Geschäfts- und Informationsstelle unterstützt. Diese berät auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Unternehmen zum Thema Mindestlohn (§12 Mindestlohngesetz).
Die Mindestlohnkommision ist ein unabhängiges Gremium der Tarifpartner. Sie setzt sich zusammen aus
Vorsitzende der Kommission ist Christiane Schönefeld, Juristin und ehemaliges Vorstandsmitglied der Agentur für Arbeit. Für die Gewerkschaften sitzen die stellvertetende Verdi-Vorsitzende Andrea Kocsis, der IG BAU-Vorsitzende Robert Feiger sowie DGB-Vorstandsmitglied Stefan Körzell in der Kommission.
Alle fünf Jahre schlagen die Spitzenverbände der Arbeitgeber und Arbeitnehmer - also die Gewerkschaften - drei Vertreter*innen für die Mindestlohnkommission vor. Die beiden beratenden Mitglieder sind nicht stimmberechtigt. Sie bringen ihren wissenschaftlichen Sachverstand ein.
Weitere Infos zur Arbeit und den Mitgliedern der Mindestlohnkommission: www.mindestlohn-kommission.de