Kaum meldet der Bund einen Haushaltsüberschuss, fordern Union und FDP Steuerkürzungen für Unternehmen. Dabei wurden wurden die Unternehmen seit 1998 massiv steuerlich entlastet - auf Kosten der öffentlichen Hand. Nun sollten mit den Überschüssen die verschuldeten Kommunen unterstützt und die Sozialversicherungen entlastet werden, fordert der DGB-klartext.
DGB/calvste/123RF.com
Mit einem Überschuss von mindestens 13,5 Millarden Euro hat der Bund sein Haushaltsjahr 2019 abgeschlossen. Das vermeldete der Bundesfinanzminister diese Woche. Und noch bevor die Zahlen offiziell verkündet waren, wurde erneut bei CDU/CSU und der FDP die altbekannte Leier runtergebetet, dass endlich die Unternehmenssteuern gesenkt und auch Topverdiener von der Zahlung des Solidaritätszuschlags befreit werden müssten. Wodurch die Überschüsse zustande gekommen sind, und ob sie woanders eine sinnvollere Verwendung finden könnten, interessiert die Fürsprecher der Steuersenkungen nicht.
So fällt auf, dass entgegen der ursprünglichen Planung 12,8 Millarden Euro erst gar nicht ausgegeben wurden. Dies lag aber nicht daran, dass sich die ursprünglichen Planungen als zu groß herausgestellt hätten. Vielmehr hätte ein Großteil der Mittel den Kommunen zur Verfügung stehen sollen, um den dort besonders drängenden Investitionsstau bei Verkehr, Bildung und vielem anderen aufzulösen. Weil aber Städte und Gemeinden nach jahrzehntelanger Kürzungspolitik oftmals gar nicht mehr das Personal haben, um geplante Vorhaben zeitnah umzusetzen, konnten viele vom Bund zur Verfügung gestellte Gelder noch nicht abgerufen werden.
DGB/Quelle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags 2018; ZEW 2018
Ein weiterer Grund liegt darin, dass die Mittel des Bundes meist als Zuschüsse bereitgestellt werden. Besonders hoch verschuldete Kommunen, in denen zudem der Investitionsstau besonders gravierend ist, können aber oftmals die erforderlichen Eigenmittel gar nicht aufbringen, weil ihnen die Kommunalaufsicht eine weitere Verschuldung untersagt. Deshalb ist ein breit angelegtes Programm zur nachhaltigen Entlastung der Gemeinden von Altschulden genauso dringend, wie die Investitionsprogramme für Bildung, Verkehr und anderes. Aber da verweigern sich gerne die Gleichen, die jetzt dafür plädieren, die noch nicht abgerufenen Mittel den Unternehmen und Top-Verdienern als weitere Steuersenkungen hinterherzuwerfen.
Sowohl der Körperschaftsteuersatz, den Wirtschaftsminister Altmaier gerne senken möchte, wie auch die tatsächliche Steuerlast der Unternehmen, wurden seit 1998 beträchtlich gesenkt (siehe Grafik). Während die versprochene wirtschaftliche Belebung stets ausblieb und die öffentlichen Haushalte den Steuersenkungen hinterhersparen mussten, freuten sich Unternehmen und Aktionäre über Extraprofite.
Stattdessen sollten die Überschüsse künftig den Kommunen zur Verfügung stehen und Steuermehreinnahmen auch dafür verwendet werden, die Sozialversicherungen bei der Finanzierung der ihnen übertragenen gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, wie etwa der Mütterrente, zu entlasten. Wenn eine Entlastung nötig ist, dann bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Denn diese finanzierten im abgelaufenen Jahr nur mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung staatliche Aufgaben im Umfang von rund 30 Millarden Euro!