Deutscher Gewerkschaftsbund

19.05.2022
Beschlüsse des 22. OBK

Würdevolle Pflege zukunftsfähig gestalten

Wirksame Reformen für eine würdevolle Pflege, darum ging es unter anderem beim 22. Ordentlichen DGB-Bundeskongress. Die Beschlüsse befassten sich sowohl mit der künftigen Finanzierung von Pflegeleistungen vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen als auch mit der Ausgestaltung einer qualitativ guten Versorgung und einer bedarfsgerechten Personalausstattung.

Frau im Gesundheitswesen

Adobe Stock/©daniilvolkov

Pflegevollversicherung für alle

Gute Pflege muss eine qualitativ hochwertige Versorgung der Versicherten, unabhängig von Einkommen und sozialem Status, sicherstellen. In diesem Sinne hat sich der Bundeskongress für die Einführung einer Pflegevollversicherung für alle Bürger*innen ausgesprochen. Vor dem Hintergrund der Herausforderungen der demografischen Entwicklung kann sie eine bedarfsgerechte und nachhaltige pflegerische Versorgung aller Menschen sichern. Darüber hinaus gilt es jedoch, weitere flankierende Maßnahmen zu ergreifen, um die Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen nicht ins Unermessliche steigen zu lassen und das Armutsrisiko Pflege entscheidend zu verringern. Dazu gehören die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder, die Finanzierung von versicherungsfremden Leistungen aus Steuermitteln sowie die Dynamisierung sämtlicher Pflegeleistungen. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sprechen sich in ihren Beschlüssen eindeutig dafür aus, dass auch die private Pflegeversicherung, die durch die Absicherung wesentlich günstigerer Risiken hohe Milliardenbeträge erwirtschaften konnte, an den entsprechenden Kosten für eine Systemumstellung zu beteiligen ist.

Für eine gute Ausgestaltung der pflegerischen Versorgung muss auch die pflegerische Infrastruktur ausgebaut werden. Dazu gehören die Weiterentwicklung von Beratungsleistungen, Case- und Care-Management sowie eine Regulierung des grauen Pflegemarktes im Bereich der sogenannten 24-Stunden-Betreuung durch den Gesetzgeber. Dabei sind sowohl die Interessen der Pflegebedürftigen als auch die der meist weiblichen Beschäftigten entsprechend zu berücksichtigen.

Gute Pflege ist nur mit Tariflöhnen möglich

Überhaupt war das Thema Pflegepersonal ein wichtiger Bestandteil der Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Gesundheits- und Pflegepolitik. Durch eine möglichst schnelle Einführung bundeseinheitlicher Personalvorgaben auf Basis eines bedarfsorientierten Personalbemessungsverfahrens müssen eine qualitativ hochwertige Pflege und gute Arbeit für das Pflegepersonal gewährleistet werden. Ziel muss es sein, den Fachkräftemangel in der Pflege zu beenden, indem der Pflegeberuf attraktiver gemacht wird. Dazu tragen gute Lohn-, Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen der professionell Pflegenden maßgeblich bei. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschafen fordern deshalb eine tarifliche Bezahlung, die sich am TVöD orientiert. Statt Einsparungen auf Kosten des Personals und damit der Versorgungsqualität zugunsten hoher Renditen vorzunehmen, muss endlich wieder in das Pflegepersonal investiert werden. Auch hier gilt: Mensch vor Rendite! Deshalb ist die Marktkonsolidierung zu Lasten der Pflegebedürftigen und Pflegekräfte gesetzlich zu beenden.


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