Am heutigen Mittwoch will die Bundesregierung das Nationale Stipendienprogramm und eine kleine BAföG-Reform beschließen. Doch die geplanten Reformen reichen nicht, um mehr jungen Menschen aus einkommensschwachen Familien den Weg an die Hochschule zu ebnen. Der DGB fordert deshalb eine umfassende BAföG-Reform und kritisiert die das Stipendienprogramm.
Von Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende
Die Studienfinanzierung ist eine wichtige Voraussetzung für die soziale Öffnung unserer Hochschulen. Eine aktuelle Studie des Hochschul-Informationssystems (HIS) hat gefragt, warum 86.000 potenzielle Studierende nach dem Abitur kein Studium beginnen. Ein Drittel dieser jungen Menschen gab an, dass ihnen schlicht das Geld dafür fehlt. Eine neue Allensbach-Studie untermauert diesen Befund: Nicht einmal jeder zweite Abiturient aus ärmeren Verhältnissen will ein Studium aufnehmen.
Es ist deshalb im Grunde richtig, dass die Bundesregierung zwei ihrer ersten bildungspolitischen Initiativen einer besseren Studienfinanzierung widmen möchte. Am 21. April will die Bundesregierung das Nationale Stipendienprogramm und eine kleine BAföG-Novelle im Kabinett beschließen. Für das Nationale Stipendienprogramm sollen 300 Millionen Euro im Jahr bereitstehen. Der Anteil der Studierenden, der ein Stipendium erhält, soll mit diesem Programm von zwei auf zehn Prozent gehoben werden. Das Stipendium soll 300 Euro im Monat betragen, nicht auf das BAföG angerechnet und zur einen Hälfte von Bund und Ländern, zur anderen Hälfte von der Wirtschaft finanziert werden.
Aber das angekündigte Stipendienprogramm hat Schwächen:
NRW ist ein schlechtes Beispiel: Bisher soll das Pinkwart-Modell aus Nordrhein-Westfalen als Blaupause für das bundesweite Stipendienprogramm dienen. Doch dieses Programm ist in NRW längst gescheitert. Lediglich 0,3 Prozent der Studierenden erhalten ein Stipendium - geplant waren zehn Prozent. Offenbar hält sich selbst in NRW das Interesse der Wirtschaft an der Stipendien-Vergabe in Grenzen.
Gerade die individuellen Kosten eines Studiums spielen in einkommensschwächeren, bildungsfernen Familien eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für oder gegen ein Studium. Nicht Bildungsrenditen oder Einstiegsgehälter von HochschulabsolventInnen sind entscheidend, sondern ehrliche Informationen über die Kosten eines Studiums.
Doch ausgerechnet beim BAföG spart die Regierung. Gerade einmal um zwei Prozent sollen die Bedarfssätze steigen. Das macht nicht einmal die Preissteigerung seit dem Herbst 2007 wett. Der DGB hat deshalb gemeinsam mit dem Deutschen Studentenwerk eine mutigere BAföG-Reform gefordert – die Bedarfssätze sollen um mindestens vier, die Freibeträge um fünf Prozent steigen. Mehr noch: Ein halbes Jahrzehnt ohne BAföG-Erhöhung sollten wir den Studierenden nicht mehr zumuten. Die BAföG-Sätze sind deshalb künftig wieder regelmäßig an die Einkommensentwicklung anzupassen – und das mindestens alle zwei Jahre bei Veröffentlichung des BAföG-Berichts.
Lebenslanges Lernen nicht nur zu predigen, sondern auch zu praktizieren heißt beim BAföG: Wir müssen die Altersgrenze von bisher 30 Jahren ersatzlos streichen. Wer zum Beispiel nach Berufstätigkeit oder Kindererziehung wieder an die Hochschule will, darf nicht an starren und lebensfernen Vorschriften scheitern.
Damit Studierende nicht für die schlechte Umsetzung des Bologna-Prozesses bestraft werden, muss das BAföG an Bachelor und Master angepasst werden. Unterbrechungen zwischen Bachelor und Master müssen auch für BAföG-EmpfängerInnen möglich sein.
Eine echte Strukturreform beim BAföG ist nicht teuer. Zurzeit gibt der Bund 1,5 Milliarden Euro für das BAföG aus. Eine kräftige BAföG-Erhöhung samt Streichung der Altersgrenze und Bologna-Kompatibilität würde den Bund rund 130 Millionen Euro kosten. Eine echte BAföG-Reform lässt sich also leicht durch den Verzicht auf das Nationale Stipendienprogramm finanzieren.
Wie man es auch dreht und wendet: Herzstück einer staatlichen Studienförderung muss das BAföG bleiben. Stipendien können das BAföG nur ergänzen. Sie sind – gerade in der Krise hat es sich gezeigt – konjunkturanfällig. Vor allem ein Punkt macht den Unterschied: Bei Stipendien sind die jungen Menschen auf das Wohlwollen der Geldgeber angewiesen, BAföG ist in Rechtsanspruch. Wenn also Parteien heute „Bildung ist ein Bürgerrecht“ auf ihre Plakate schreiben, müssen sie auf ein starkes BAföG setzen.