Deutscher Gewerkschaftsbund

27.07.2016
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte

Finanzministerium verwässert Aktionsplan für Menschenrechte

Die EU-Kommission hat 2011 die EU-Staaten aufgefordert, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte mit Nationalen Aktionsplänen (NAP) umzusetzen. Den ohnehin schwachen deutschen NAP-Entwurf hat das Bundesfinanzministerium von Wolfgang Schäuble nun noch einmal verwässert. Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann übt Kritik.

Wolfgang Schäuble; Wolfgang Schäuble als Bundesinnenminister auf dem Schöneberger Forum des DGB im Jahr 2007

DGB/Michael Ebner

Das Bundesfinanzministerium von Wolfgang Schäuble (Bild oben) hat den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrecht noch einmal verwässert. "Die Bundesregierung muss sich fragen, ob sie damit glaubwürdig bleiben kann und ob das im Einklang steht mit dem bisher gezeigten ambitionierten Auftreten für bessere Arbeitsbedingungen weltweit", sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann.

Zum Nationalen Aktionsplan (NAP) für Wirtschaft und Menschenrechte sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann:

"Die Änderungen des Bundesfinanzministeriums verwässern einen ohnehin schon schwachen NAP. Die Bundesregierung muss sich fragen, ob sie damit glaubwürdig bleiben kann und ob das im Einklang steht mit dem bisher gezeigten ambitionierten Auftreten für bessere Arbeitsbedingungen weltweit.

Deutschland wird im nächsten Jahr Gastgeber des G-20-Gipfels sein. Ein ambitionierter NAP wäre eine gute Grundlage für nachhaltige Verbesserungen von Arbeitsbedingungen in globalen Wertschöpfungsketten.  Der bislang öffentlich bekannte NAP-Entwurf ist leider keine ausreichende Grundlage.

Wir erwarten weiterhin, dass als ein Kernpunkt der Umsetzung von Menschenrechten in der Wirtschaft, die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht klar gesetzlich definiert und die Einhaltung kontrolliert wird. Das nützt den Menschen, die entlang der Lieferketten arbeiten, aber auch den Unternehmen durch eine verbesserte Rechtssicherheit."

Hintergrund

Die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrecht sind ein 2011 vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedeter globaler Standard zur Verhütung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Wirtschaftstätigkeit. Die Leitprinzipien sind in drei Säulen eingeteilt:

  1. Die Pflicht des Staates, Menschenrechte zu schützen,
  2. die Verantwortung von Unternehmen, diese Rechte zu achten und
  3. der notwendige Zugang zu gerichtlicher und außergerichtlicher Abhilfe gegen Menschenrechtsverletzungen.

Quelle: CorA-Netzwerk


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