Wer Betriebsräte in ihrer Tätigkeit behindert, dem drohen bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafen – eigentlich. Denn diese Straftaten von Arbeitgebern werden praktisch nicht verfolgt. Das sei skandalös, findet der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann – und fordert Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften.
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"Behinderung von Betriebsräten scheint ein neuer Volkssport geworden zu sein", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am 9. Oktober auf dem Gewerkschaftstag der IG BAU. "Durch systematische Betriebsratsbehinderung wird ein demokratisches Grundrecht – das Recht auf freie Wahlen – straflos mit Füßen getreten", sagte Hoffmann weiter.
Denn obwohl es laut Betriebsverfassungsgesetz ganz klar eine Straftat ist, die Tätigkeit von Betriebsräten zu behindern, gibt es kaum Strafverfahren gegen Arbeitgeber. Dabei häufen sich die Fälle, die eine Strafverfolgung rechtfertigen würden.
"Lasst mich nur ein Beispiel bringen: Kuhlmann Leitungsbau in Hannover", sagte der DGB-Vorsitzende vor den Delegierten des IG BAU-Gewerkschaftstages. "Der Kollege, der zur Wahlversammlung aufgerufen hatte, wurde fristlos gekündigt. Alle anderen dem Arbeitgeber bekannten IG BAU-Mitglieder bekamen die Kündigung." Das Betriebsverfassungsgesetz ist in diesem Fall eindeutig: "Das Recht ist auf unserer Seite", machte Hoffmann deutlich. "Wichtig ist, dass wir die Demokratie in den Betrieben noch besser schützen. Wer die Wahl oder die Arbeit von Betriebsräten behindert, macht sich strafbar, und muss hart bestraft
werden. Das ist kein Kavaliersdelikt."
Die Gewerkschaften würden hier "die neue Regierungskoalition in die Pflicht" nehmen, machte Hoffmann klar. Denn der DGB hatte in seinen Anforderungen an die Parteien zur Bundestagswahl 2017 gefordert, Straftaten wie die Behinderung von Betriebsräten stärker zu verfolgen und entsprechende Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften zu schaffen.
Süddeutsche Zeitung: "Arbeitnehmervertreter werden immer häufiger bei ihrer Arbeit behindert"