Der DGB hat zum vorliegenden Referentenentwurf für ein Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln Stellung genommen. Darin versucht der Gesetzgeber in Folge einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mittelbar in den Markt um Preis und Leistungen in der Arzneimittelversorgung einzugreifen.
DGB/Simone M. Neumann
Momentan ist es ausländischen Versandapotheken ausdrücklich erlaubt, ihren Kunden Preisnachlässe auch auf rezeptpflichtige Medikamente zu gewähren. Zuzahlungen können so ganz oder teilweise erlassen werden. In Deutschland niedergelassene Apotheken können dagegen keine Rabatte gewähren, da für sie eine Preisbindung gilt und sie eine Zuzahlung pro Packung von fünf oder zehn Euro bei Kassenpatienten einfordern müssen. Indem der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten würde, bliebe der Marktanteil der niedergelassenen Apotheken im rechtlich geschützten Rahmen ohne Gewährung von Rabatten stabil.
Der Gesetzgeber argumentiert, dass die Rechtslage nach dem EuGH-Urteil zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil der inländischen Apotheken gegenüber den Versandapotheken mit Sitz im EU-Ausland führen würde, da der einheitliche Apothekenabgabepreis für sie weiterhin gelte, für die Versandapotheken jedoch nicht. Infolge dessen sei mit einer zunehmenden Verschiebung der Marktanteile hin zu den ausländischen Versandapotheken zu rechnen, welche mit der Ausdünnung des bestehenden Apotheken-Netzes und der damit für die Menschen einhergehenden Verschlechterung der persönlichen und wohnortnahen Arzneimittelversorgung führen würde.
Der DGB kritisiert die geplante Regelung als Wahlgeschenk der Bundesregierung an die Adresse der Apotheker zu Lasten der Versicherten. Er fordert eine gesetzliche Regelung, die im Sinne der Umsetzung der EuGH-Entscheidung die Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Apotheken gewährleistet, indem sie dem Patienten die freie Wahl in seiner persönlichen Versorgungssituation überlässt und gleichzeitig Regelungen bezüglich der Apothekenabgabepreise zur Verhinderung von Wettbewerbsnachteilen einzieht. Denkbar wäre, dass die vorhandenen Einsparpotentiale, die derzeit als Individualrabatte gewährt werden, künftig der Versichertengemeinschaft zufließen. So kämen sie allen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern zugute und stärken die Solidargemeinschaft.
Der Gesetzgeber versucht mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz zum Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln mittelbar in den Markt um Preis und Leistungen in der Arzneimittelversorgung einzugreifen. Der DGB fordert eine gesetzliche Regelung, die die Gleichbehandlung von ausländischen und inländischen Apotheken gewährleistet.