Deutscher Gewerkschaftsbund

25.09.2020
"Green Deal"

EU-Kommission ruft neues Klimaziel für 2030 aus - eine gewerkschaftliche Einordnung

Massive Investitionen in Infrastruktur und Technologie nötig

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat sich für ein neues EU-Klimaziel von mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 gegenüber 1990 ausgesprochen. Damit hat sie den Startschuss für eine intensive Debatte über die Maßnahmen zur Zielerreichung und was das für die Mitgliedsstaaten bedeutet, gegeben.

Rauchender Kühlturm Kohlekraftwerk mit blauem Himmel und Bäumen

DGB/T.W. Van Urk/123rf.com

In ihrer Ansprache zur Lage der Union hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 16.09.2020 einen Einblick in die Schwerpunktthemen für das Jahr 2021 gegeben. Als dominierendes Thema stand der europäische „Green Deal“ im Zentrum ihrer Ausführungen. Die Weichen für 2021 hat die Kommissionspräsidentin gestellt, indem sie sich für ein neues EU-Klimaziel von mindestens 55 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 gegenüber 1990 ausgesprochen hat.

Von der Leyens Vorschlag wurde so von vielen Seiten erwartet. Das angekündigte Impact Assessment, also die Folgenabschätzung für das neue EU-Klimaziel, folgte am Tag darauf. Auch hier war das Ergebnis wenig überraschend: Die Ambitionssteigerung auf 55 Prozent sei machbar.

Woher kommt die Zielverschärfung?

Im Rahmen des Pariser Klimaabkommens haben sich die Beitrittsstaaten dazu verpflichtet, alles zu tun, um die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C zu begrenzen. Alle fünf Jahre sollen dazu die Länder ihre Reduktionsziele anpassen und verschärfen. Das aktuelle Klimaziel der EU beträgt 40 % Minderung bis 2030. Über ein Verteilmechanismus innerhalb der EU hat sich Deutschland verpflichtet, 55 Prozent seiner Treibhausgase bis 2030 zu senken. Der überproportionale Reduktionsanteil Deutschlands beruht darauf, dass weniger starken Volkswirtschaften in Europa das Recht zugestanden wurde, weniger Treibhausgase einzusparen, um wirtschaftlich aufzuholen.

Was heißt das für Deutschland?

Die klimapolitischen Maßnahmen aus dem letzten Jahr resultieren aus der Erkenntnis, dass in Deutschland eine deutliche Verfehlung der Klimaziele bis 2030 über alle Sektoren drohte. Das umfassende Maßnahmenprogramm der Bundesregierung sollte diese Lücke schließen. Dazu zählte auch der hart verhandelte Kompromiss der Strukturwandelkommission im Bereich der Kohleverstromung. Zwar scheint durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und der damit einhergehende Produktionseinbruch die Erreichung der Ziele wieder in greifbare Nähe zu rücken. Dennoch darf dieser Anschein nicht darüber hinwegtäuschen, dass eine massive Dekarbonisierung im Bereich der Industrie, im Verkehr und im Gebäudebereich weiterhin bevorsteht und den Strukturwandel in allen Branchen massiv treibt.

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zielerhöhung um 15 Prozentpunkte (entspricht einer Erhöhung um 38 Prozent) verschärft den Druck, die Produktion schnell zu modernisieren und klimafreundliche Alternativen zu schaffen.

Was sind die gewerkschaftlichen Anforderungen?

Die aktuelle Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschnitte sowohl für den Einzelnen, als auch für Unternehmen und Regionen haben gezeigt, dass über die Herausforderungen der Transformation hinaus ein handlungsfähiger Staat und ein gemeinsames europäisches Agieren notwendig ist. Unternehmen, aber auch Kommunen fällt es zunehmend schwerer sich über Wasser zu halten, da ihnen die finanziellen Mittel fehlen.

Deswegen braucht es begleitend zur angekündigten Klimazielverschärfung ein massives Investitionsprogramm in klimafreundliche Infrastrukturen und innovative Technologien, in Energieeffizienz, erneuerbare Energien, den Ausbau des (grenzüberschreitenden) Zugverkehrs und neue klimaschonende Mobilitätsformen. Gleichzeitig ist ein geeigneter Rahmen notwendig, damit private Investitionen ebenfalls den Zielen der sozial-ökologischen Transformation folgen. Dadurch entstehen Arbeitsplätze, der Umstieg auf klimafreundlichen Alternativen wird ermöglicht und ein Fortschritt bei den Klimazielen erreicht.

Wenn die Treibhausgasreduktion in eine übergeordnete Strategie für eine nachhaltige Entwicklung eingebettet wird, kann der gesellschaftliche Zusammenhalt in Europa gestärkt und der Wohlstand nachhaltig und gerecht verteilt werden. Dafür braucht es allerdings eine klare Verbindung der Klimaziele mit einer europäisch ausgestalteten Sozial-, Arbeitsmarkt-, Innovations-, Raumordnungs-, Struktur- und Industriepolitik. So kann die Wertschöpfung dekarbonisiert und Arbeitsplätze erhalten und ausgebaut werden.

Wie geht es weiter?

Der Europäische Rat hat sich zu einer Aktualisierung des 2030-Klimaziels bis zum Jahresende 2020 bekannt. Im Oktober wird eine Position des europäischen Parlaments im Rahmen der europäischen Klimagesetzgebung erwartet. So kann bis zum Jahresende das 2030-Ziel sowie das politisch bereits beschlossene Ziel der Klimaneutralität bis 2050 rechtlich verankert werden.

Wie aber die Zielverschärfung runtergebrochen und mit Maßnahmen hinterlegt werden wird, soll im Rahmen einer Überarbeitung der gesamten EU-Klima- und Energierechtsetzung im Sommer 2021 geklärt werden.


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