Der Bundestag hat am 24. Oktober das Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BesStMG) verabschiedet.
Damit werden unter anderem zahlreiche Zulagen deutlich erhöht, die Besoldungsgruppe A 2 gestrichen, Anwärtergrundbeträge angehoben sowie Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder bei der Versorgung besser anerkannt. Der DGB begrüßt diese Weiterentwicklung. Weitere dringend notwendige Schritte, wie die Rücknahme der Erhöhung der Wochenarbeitszeit, die Dynamisierung der Erschwerniszulagen und die Schaffung eines attraktiven Laufbahnrechts, fehlen aber in dem Gesetz.
Die beschlossenen Änderungen werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft treten. Zuvor muss der Bundespräsident das Gesetz noch unterzeichnen. Dann wird es im Bundesgesetzblatt verkündet.