Deutscher Gewerkschaftsbund

16.10.2018
Sozialwahlen

Schlussbericht zur Sozialwahl 2017 an Minister übergeben

Am 11. Oktober fand die Übergabe des Schlussberichtes zur Sozialwahl 2017 durch die Bundeswahlbeauftragten Rita Pawelski und Klaus Wiesehügel an Bundesminister Hubertus Heil in Berlin statt. Der Bericht bietet eine detaillierte Übersicht über die Ergebnisse der Sozialwahlen bei den einzelnen Versicherungsträgern und beinhaltet darüber hinaus Empfehlungen zu einer möglichen Reform des Sozialwahlrechts.

 

Blauer Buntstift auf Wahlzettel neben Kreuz

Colourbox

Insbesondere die steigende Wahlbeteiligung im Vergleich zur letzten Sozialwahl 2011 wurde bei der Veranstaltung zur Übergabe durch die Bundeswahlbeauftragte hervorgehoben. 30 Jahre lang sank die Wahlbeteiligung bei den Sozialwahlen von 43,85 Prozent auf 30,15 Prozent. Bei den letzten Sozialwahlen stieg sie nun wieder - wenn auch nicht stark - auf 30,42 Prozent. Es wurden eine halbe Million Stimmen mehr abgegeben als 2011. Vergleicht man nur die Versicherungsträger, die 2011 und 2017 gewählt haben, dann stieg die Anzahl der abgegebenen Stimmen sogar über 1 Million. Insgesamt wurden 15,5 Millionen Stimmen abgegeben.

Trotz des erfreulichen Stimmzuwachses sehen Pawelski und Wiesehügel bei den Sozialwahlen einen erheblichen Reformbedarf, den sie in einem 10-Punkte-Reformkatalog zusammengefasst haben.

Dies sind die wichtigsten Empfehlungen an die Politik:
  • Einführung der Onlinestimmabgabe bei den Sozialwahlen,
  • Einführung einer verpflichtenden Frauenquote bei der Aufstellung von Vorschlagslisten,
  • Veränderungen im Sozialwahlrecht, die bei mehr Versicherungsträgern zu Wahlen mit Wahlhandlung führen sollen.

Aus gewerkschaftlicher Sicht ist insbesondere zu begrüßen, dass die Forderung nach Abschaffung der Wahlen ohne Wahlhandlung nicht unter den Reformvorschlägen auftaucht. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit einer möglichen Reform im SGB IV an.

Entscheidend ist vor allem, dass das Aufgabenspektrum und die Entscheidungsspielräume für die Soziale Selbstverwaltung in den Blick genommen und wieder erweitert werden. Es nützt nichts sich nur auf die alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen zu konzentrieren und darüber die eigentliche Arbeit der Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter zu vergessen, bzw. diese durch die Politik zunehmend zu beschneiden. Nur wenn die wichtigen Entscheidungen in der täglichen Arbeit der Sozialen Selbstverwaltung gewollt und ermöglicht werden wird die Soziale Selbstverwaltung sichtbar und damit wählbar.

DGB-Position

Der DGB hat sich bereits vorab zu den 10 Reformvorschlägen der Bundeswahlbeauftragten positioniert und arbeitet darüber hinaus an eigenen Vorschlägen zur Weiterentwicklung der Sozialen Selbstverwaltung.

Schlussbericht

Den Schlussbericht über die Sozialwahlen 2017 findet man auf der Homepage der Bundeswahlbeauftragten für die Sozialversicherungswahlen unter www.sozialversicherungswahlen.de.


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