Deutscher Gewerkschaftsbund

21.04.2021
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit starker Mitbestimmung für Nachhaltigkeit

Alle größeren Unternehmen sollen künftig soziale und ökologische Informationen veröffentlichen. Das sieht ein EU-Richtlinienentwurf vor. Der DGB begrüßt die Pläne, fordert aber Nachbesserungen zur Mitbestimmung.

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DGB/Mladen Koić/123RF.com

Die EU-Kommission hat heute ihren Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung vorgelegt. Mit dieser Richtlinie werden bestehende Berichtspflichten zu sozialen und ökologischen Informationen gebündelt und hinsichtlich ihres Anwendungsbereiches ausgeweitet. Nach der Vorlage durch die EU-Kommission sind jetzt das Europäische Parlament und der Rat gefordert, das Gesetzesvorhaben zu beraten.

Nachhaltigkeitsberichterstattung: Mitbestimmung in den Fokus

Dazu erklärt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Mittwoch in Berlin:

„Der neue Richtlinienentwurf ist ein echter Schritt nach vorne, wenn es um die Reichweite der Nachhaltigkeitsberichterstattung geht. Ich begrüße insbesondere, dass nunmehr alle größeren Unternehmen sowie (mit der Ausnahme winziger Unternehmen) alle börsennotierten Unternehmen soziale und ökologische Informationen veröffentlichen müssen. Darunter fallen jetzt erstmalig auch bestimmte Personengesellschaften. Bislang galt diese Anforderung im Wesentlichen nur für börsennotierte Unternehmen sowie für Banken und Versicherungen mit jeweils mehr als 500 Beschäftigten. Insbesondere große GmbHs und Personengesellschaften konnten sich vor der Berichterstattung drücken. Es war aber niemandem zu erklären, warum jede kleine Sparkasse den Transparenzpflichten unterworfen wurde, große und systemrelevante Personengesellschaften aber nicht.

Aus Sicht des DGB ist es allerdings wichtig, auch kleine und mittlere alle Unternehmen in die Berichtspflichten einzubeziehen, die in Branchen mit besonderen Risiken für die Verletzung von Arbeitnehmer*innen- und Menschenrechten sowie der Natur operieren.

Problematisch ist weiterhin, dass der neue Richtlinienvorschlag bezogen auf die Informationen über die Belange der Arbeitnehmer*innen im nur sehr allgemein vom „sozialen Dialog“ spricht und keine konkreten Berichtsanforderungen zur Achtung der Rechte von Betriebsräten sowie zur Achtung der Rechte der Gewerkschaften beinhaltet. Ich fordere die Europäischen Institutionen daher auf, die Berichtspflichten diesbezüglich nachzuschärfen. Auch die Einhaltung der Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung muss Bestandteil der Berichte werden. Denn die Forschung zeigt ohne jeden Zweifel, dass Unternehmen mit starker Mitbestimmung nachhaltiger wirtschaften, als Unternehmen ohne Mitbestimmung.

Betriebsräte sollten zudem die Möglichkeit erhalten, ihre Ideen und Vorschläge bereits in die Erarbeitung der Nachhaltigkeitsberichte einzubringen. Denn schließlich sind Betriebsratsmitglieder die Expert*innen für gute Arbeit im Unternehmen.

Das Europäische Parlament und der Rat sind dringend aufgefordert, hier nachzusteuern. Ich erwarte insbesondere von der Bundesregierung, dass sie diesen „blinden Fleck“ der EU-Richtlinie ausleuchtet.“


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