878.766 Mal haben Jobcenter im letzten Jahr eine Sanktion gegen Hartz IV-Bezieherinnen und Bezieher verhängt. Jetzt entscheidet das Bundesverfassungsgericht darüber, ob Kürzungen bis zur vollständigen Einstellung der Leistungen mit unserer Verfassung vereinbar sind.
*** Update 5.11.2019: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass zumindest ein Teil der Sanktionen im aktuellen Hartz IV-System nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sind. In einer gemeinsamen Erklärung fordern der DGB und andere Organisationen, die Sanktionsregelungen komplett aufzuheben und ein menschenwürdiges System der Förderung und Unterstützung einzuführen. ***
Am 5. November verkündet das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Frage, ob die Hartz IV-Sanktionen bis hin zur vollständigen Einstellung der Leistungen mit unserer Verfassung vereinbar sind.
Der DGB fordert, die bestehenden, existenzbedrohenden Sanktionen abzuschaffen. Minimum ist Minimum! Da die ungekürzten Regelsätze laut einem Verfassungsgerichtsurteil aus dem Jahr 2014 auf Kante genäht sind und das Existenzminimum nur gerade eben noch so sicherstellen, verbieten sich hier Kürzungen.
Die Forderung des DGB und viele andere Vorschläge zur Überwindung des Hartz-IV-Systems sind im Bundesvorstandsbeschluss Soziale Sicherheit statt Hartz IV dargestellt.