Deutscher Gewerkschaftsbund

19.04.2021
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung

"Wer einmal arm ist, bleibt arm"

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung wird aktuell in einem Symposium diskutiert. Mit dabei für uns: DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel, die dringenden Handlungsbedarf aufzeigt. Es gibt immer mehr Arme und die soziale Ungleichheit verfestigt sich, während gleichzeitig die obere Hälfte der Bevölkerung 99,5 Prozent des Gesamtvermögens besitzt.

Deprimierter Jugendlicher vor einer Mauer

Colourbox.de

Der Armuts- und Reichtumsbericht zeigt: Es gibt immer mehr Arme und die soziale Ungleichheit verfestigt sich, während gleichzeitig die obere Hälfte der Bevölkerung 99,5 Prozent des Gesamtvermögens besitzt. Arbeit schützt nicht vor Armut. Hinzu kommt: Wer einmal arm ist, bleibt arm. Sozialer Aufstieg durch Beschäftigung, Bildung und Eigentumserwerb bleibt ein leeres Versprechen. Diese Situation wird durch die Pandemie noch einmal erheblich verschärft: Menschen mit geringem Einkommen müssen häufiger Einbrüche im Einkommen hinnehmen und diese fallen bei ihnen stärker ins Gewicht. 

Arbeitslose häufig von Armut betroffen

Arbeitslose sind mit fast 60 Prozent exorbitant häufig von Armut betroffen. Trotzdem fehlt im Bericht die naheliegende Schlussfolgerung, dass diese hohe Armutsbetroffenheit auf erhebliche Defizite im System der sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit hindeutet, die es zu beheben gilt. Eine Analyse der Leistungsfähigkeit der sozialen Absicherung bei Arbeitslosigkeit findet jedoch nicht statt. Dies gilt übrigens auch für andere Sozialleistungen wie etwa die gesetzliche Altersrente.

Aus Sicht des DGB gibt es drei zentrale Handlungsfelder, um Armut bei Arbeitslosigkeit zurückzudrängen:

  1. Es gilt, Arbeitslosigkeit präventiv zu vermeiden.
  2. Es gilt, Arbeitslose über gute Förderangebote in existenzsichernde Arbeit zu integrieren. In diesen Feldern hat es in dieser Legislatur substanzielle Fortschritte gegeben, beispielsweise die verbesserte Weiterbildungsförderung für Beschäftigte. Diese Fortschritte werden im Bericht zurecht ausführlich dargestellt.
  3. Dringender Handlungsbedarf besteht jedoch im dritten Handlungsfeld: Es gilt, die Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit so auszugestalten, dass sie wirksam vor Armut schützen. Dazu muss das Arbeitslosengeld ausgebaut werden, u.a. durch eine längere Bezugsdauer für langjährige Beschäftigte. Zudem müssen die Hartz-IV-Regelsätze grundlegend neu berechnet und erhöht werden.
Armutsrisiko von Erwerbstätigen so hoch wie nie

Das Armutsrisiko von Erwerbstätigen war 2019 so hoch wie noch nie. Zwar haben Erwerbstätige insgesamt im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ein unterdurchschnittliches Armutsrisiko. Dies darf aber nicht vergessen machen, dass Erwerbstätige mit rund 4,4 Millionen die zahlenmäßig größte Gruppe der von Armut betroffenen Personen ausmachen. Armutsgefährdete Erwerbstätige materiell besserzustellen, das ist somit ein zentraler Hebel, um Armut „massenhaft“ zurückzudrängen.

Atypisch Beschäftigte sind überdurchschnittlich armutsgefährdet. Mit dem Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie hat die Bundesregierung einen wichtigen Schritt zur Eindämmung prekärer Beschäftigung gemacht. Dabei darf es aber nicht bleiben. Dringend notwendig sind aus Sicht des DGB die Umwandlung von Minijobs in sozial abgesicherte Arbeitsverhältnisse, die Abschaffung der Möglichkeit zur sachgrundlos befristeten Beschäftigung sowie ein verbesserter Zugang von Selbstständigen in die Arbeitslosenversicherung.

Als zweiten wichtigen Handlungsbedarf sehen wir die Austrocknung des Niedriglohnsektors durch eine Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro und die Stärkung der Tarifbindung.

 

 

 


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