Kurz und knapp: Vier Urteile zum Arbeits- und Sozialrecht aus dem einblick Februar 2019. Diesmal: Krankenkasse muss Foto löschen; Differenzierungsklausel in Tarifverträgen zulässig; Kopftuch: Kein pauschales Verbot für Lehrerinnen
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Krankenkasse muss Foto löschen
Eine Krankenkasse darf ein ihr eingereichtes Lichtbild nur so lange speichern, bis die elektronische Gesundheitskarte hiermit hergestellt und sie dem Versicherten übermittelt wurde. Eine Speicherung bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses ist hingegen datenschutzrechtlich unzulässig.
Bundessozialgericht, Urteil vom 18. Dezember 2018 – B 1 KR 31/17 R
Differenzierungsklausel in Tarifverträgen zulässig
Ein Tarifvertrag darf gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer besser behandeln als solche, die nicht Gewerkschaftsmitglieder sind. Daraus darf sich aber weder Zwang noch Druck zum Gewerkschaftsbeitritt ergeben.
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 14. November 2018 – 1 BvR 1278/16
Kopftuch: Kein pauschales Verbot für Lehrerinnen
Einer muslimischen Bewerberin um eine Lehrerstelle in Berlin steht eine Entschädigung zu, wenn sie abgelehnt wird, nur weil sie ein Kopftuch trägt. Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen ist mit der Verfassung nicht vereinbar.
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27. November 2018 – 7 Sa 963/18