Deutscher Gewerkschaftsbund

26.11.2019
Genossenschaften

Chef! WIR übernehmen den Betrieb!

einblick November 2019

Tausende UnternehmerInnen gehen bald in den Ruhestand – und suchen NachfolgerInnen. Eine Lösung wäre die Übernahme durch die Beschäftigten, als Genossenschaft. In Brandenburg wird ein Modell entwickelt.

Beschäftigte im Dialog in Versandlager

Colourbox.de

Das wär’s doch. Wenn der Chef oder die Chefin in Rente gehen, einfach den Betrieb übernehmen. Als Beschäftigte selber ChefInnen werden. Nicht zumachen. Nicht arbeitslos werden. Nicht in Frührente gehen. Wissen und Erfahrung erhalten. Und dann überlegen, was man anders machen könnte. Zum Beispiel bei der Arbeitszeit. Oder über Nachhaltigkeit nachdenken. Oder über Digitalisierung. Oder über Weiterbildung.

Genossenschaften sind in Deutschland weit verbreitet, von Agrar-, Wohnungsbau-, Energie- bis Ärztegenossenschaften. Laut Verband sind rund 23 Millionen Menschen in Deutschland Mitglieder einer Genossenschaft. Mit einem weißen Fleck: Die Gründung einer Genossenschaft als Unternehmensnachfolge, wenn der Ruhestand ansteht.

Brandenburg: Viele Betriebsgründungen vor 30 Jahren

In Brandenburg, dem größten ostdeutschen Bundesland mit der zweithöchsten Zahl an Selbstständigen wird derzeit dafür nach einer Lösung gesucht. Denn diese kleinen Unternehmen sind häufig kurz nach der Wende gegründet worden. Jetzt, 30 Jahre später, sind viele der ChefInnen in dem Alter, in dem man über den Ruhestand nachdenkt – und über die Frage, ob und wer das Unternehmen weiterführt.

Kann und will es ein Familienmitglied machen, ist die Nachfolge geregelt. Alle anderen müssen entweder einen externen Nachfolger finden, was im ländlichen Raum zunehmend schwieriger wird. Oder sie probieren es mit einem „Workers Buy Out“, einer Übergabe an die Beschäftigten. Eine Lösung ist dringend – allein in Westbrandenburg gibt es laut Industrie und Handelskammer rund 20 000 IHK-Betriebe, deren InhaberInnen über 56 Jahre alt sind.

Genossenschaftsmodell als Alternative

Die abgewählte rot-rote Regierung in Brandenburg hatte sich ausdrücklich dazu bekannt, Genossenschaften zu fördern: Bei der Unternehmensnachfolge „bietet das Genossenschaftsmodell eine Alternative“, hieß es im Koalitionsvertrag. Claudia Henke von dem Thinktank h3-o hat 2019 entsprechend den Auftrag vom brandenburgischen Arbeitsministerium bekommen, ein Modell dafür zu entwickeln, gefördert vom Europäischen Sozialfonds und dem Land Brandenburg. h3-o ist selbst eine Genossenschaft und Teil der internationalen coop-Bewegung.

Ohne eine Nachfolge schlössen leistungsfähige Unternehmen, sagt Henke. „Das macht was mit einer Region, wenn ein Bäcker oder Handwerker schließt.“ Mit einer Genossenschaft verschiebe sich zudem das Unternehmensziel, von der Gewinnmaximierung zur Sicherung und Gestaltung von Arbeitsplätzen. „Das ist eine Wirtschaft, in der der Mensch im Mittelpunkt steht.“

Grafik Übernahme

In rund 151 000 Unternehmen mit insgesamt 2,4 Millionen Beschäftigten steht bis 2022 der Übergang auf neue Betriebsinhaber an, wie aktuelle Zahlen zeigen.

Genossenschaf: Drei Personen und eine Satzung

Theoretisch ist es sehr einfach, eine Genossenschaft zu gründen – man braucht nur mindestens drei Leute, eine Satzung und es muss der Anteil festgelegt sein, mit dem die Mitglieder beteiligt sind. Eine Übernahme hat es allerdings in sich: Von der Frage, wann übernommen wird, wie der Preis aussieht, ob die Qualifikation der Genossenschaftsmitglieder reicht und ob das Unternehmen genug Gewinn abwirft, also „übernahmewürdig“ ist – dafür müssen Antworten gefunden werden. Die Verhandlungen darüber können dauern. Bei dem Berliner Stadtplanungsbüro Kohlbrenner, das der 64-jährige Inhaber vor einigen Jahren seinen 16 Mitarbeitern anbot, dauerten sie rund zweieinhalb Jahre, wie eine Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung berichtet. Heute hat die Planergemeinschaft 30 MitarbeiterInnen und ist immer noch eine Genossenschaft.

Beim Genossenschaftsverband ist man skeptisch, ob sich viele Betriebe dafür finden. „Die Beschäftigten müssen ja nicht nur den Preis aufbringen, sie übernehmen auch das unternehmerische Risiko – dabei können viele als Fachkräfte woanders anfangen“, sagt Sprecher Asmus Schütt.

Beispiel Italien: Genossenschaften werden gefördert

Eine solche Nachfolge ginge einfacher, wenn es mehr gesetzliche oder finanzielle Unterstützung gäbe, glaubt Henke – wie in Italien. Die Gründung von Genossenschaften wird dort staatlich unterstützt, etwa durch das Marcora-Gesetz von 1985, das ihnen steuerliche Vorteile einräumt. Zudem gibt es einen Investmentfonds, der die NeugenossInnen unterstützt. Dieser Fonds wird durch die Genossenschaften finanziert – sie führen alle drei Prozent ihres Gewinns ab, damit andere Gründungen unterstützt werden können.

Claudia Henke hat noch bis Ende Januar Zeit, ein Konzept für die brandenburgischen Unternehmen zu entwickeln, dann läuft das Projekt aus. Ob ihre Vorschläge Anklang finden bei der neuen Landesregierung, ist offen: Im neuen brandenburgischen Koalitionsvertrag von SPD, CDU und Grünen kommt das Wort Genossenschaften im Zusammenhang mit der Nachfolge nicht mehr vor. Man wolle aber, heißt es dort, „die bisherigen Instrumente zur Unterstützung bei der Unternehmensnachfolge überprüfen und ausbauen.“

Hintergrund: Genossenschaften digital

Eine Genossenschaft bezeichnet einen Zusammenschluss von Personen, deren Ziel es ist, die wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange durch einen gemeinsamen Geschäftsbetrieb zu fördern. Hierbei steht nicht das private Gewinnstreben, sondern das Gemeinwohl im Vordergrund. So haben sich u.a. die Volks- und Raiffeisenbanken und Wohnungsbaugenossenschaften ebenso den Prinzipien verpflichtet, wie die Genossenschaft der taz – um nur einige zu nennen. Vor allem mit Blick auf die digitale Transformation erlebt die Debatte um Genossenschaften wieder Konjunktur. So fordern ExpertInnen Plattformen im Internet genossenschaftlich zu organisieren, um den Gewinn gerecht zu verteilen und einzusetzen. Mehr zum Thema...


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