Die Durchführung der Arbeitnehmerüberlassung in der in Deutschland praktizierten Form verstößt gegen die EU-Richtlinie über Leiharbeit vom 19. November 2008 (EU 2008/104/EG). Leiharbeit trägt zu einer Destabilisierung der Arbeitsverhältnisse der Stammbeschäftigten bei und höhlt die Rechte der LeiharbeitnehmerInnen aus.