Die aktuelle Corona-Einreise-Verordnung gilt bis einschließlich 7. April 2023. Diese sieht nun zwei Kategorien von „Virusvariantengebieten“ vor.
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Die aktuelle Corona-Einreise-Verordnung gilt bis einschließlich 7. April 2023. Diese sieht als „Virusvariantengebiete“ vor:
Derzeit ist kein Staat in dieser Kategorie gelistet.
In dieser Kategorie ist nur die Volksrepublik China (ausgenommen die Sonderverwaltungsregion Hongkong) gelistet
Für die Einreise aus der Volksrepublik China nach Deutschland gilt hier:
Ausreisende* aus China müssen vor Reiseantritt nach Deutschland einen Antigenschnelltest vorlegen, der zum Zeitpunkt des Beginns der Reise nicht älter als 48 Stunden ist.
Reisende ab zwölf Jahren können nach Ankunft in Deutschland stich-probenartig getestet werden. Die Testung erfolgt durch die zuständigen Behörden mittels eines PoC-Antigen-Tests.
Im Falle eines positiven Tests wird eine bestätigende Testung mittels PCR- oder vergleichbarer Tests vorgenommen.