Deutscher Gewerkschaftsbund

29.11.2021

Öffentlicher Dienst der Länder: Tarifverhandlungen abgeschlossen

Am 29.11.2021 haben sich die Vertreter:innen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Gewerkschaften ver.di, GEW, GdP und IG BAU in den Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder nach schwierigen Gesprächen auf ein Ergebnis verständigt. Die Einigung soll für eine Laufzeit von 24 Monaten – vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2023 – gelten.

Kampagnenbild zur Tarifrunde im öffentlichen Dienst: Handeln für Morgen.

ver.di

Die 1,1 Millionen Tarifbeschäftigten der Bundesländer erhalten Anfang kommenden Jahres eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro, die bis März 2022 ausgezahlt werden soll.
Zum 01.12.2022 werden die Tabellenentgelte dann linear um 2,8 % erhöht.
Zudem sollen einige Zulagen im Gesundheitswesen zum 01.01.2022 teils deutlich angehoben und der Berechtigtenkreis der Universitätsklinikzulage („Pflegezulage“) erweitert werden. Die neu hinzugekommenen Beschäftigten erhalten die Pflegezulage zur Hälfte. Für Auszubildende, dual Studierende und Praktikant:innen beträgt die Corona-Sonderzahlung 650 Euro Corona-Prämie. Ihre Entgelte steigen zum 01.12.2022 um 50 Euro bzw. 70 Euro (Bereich Pflege/Gesundheit).

Der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke bezeichnete es als ein „in weiten Teilen respektables Ergebnis“. Es bringe für eine ganze Reihe von Beschäftigten im Gesundheitswesen spürbare Einkommensverbesserungen. Mit ihren vielfältigen Streikaktivitäten im Gesundheitsbereich haben sich die Beschäftigten dort zum Teil deutliche Erhöhungen der Zulagen zum 1. Januar 2022 erkämpft.

Im Anschluss an die Tarifverhandlungen geht es jetzt darum, das Ergebnis auf die Beamt:innen in den Ländern und Kommunen (mit Ausnahme Hessens, das nicht Mitglied in der TdL ist) zu übertragen. Seitens der Arbeitgeber wurde der begrüßenswerte Wille zur zeit- und wirkungsgleichen Übertragung auf die Beamt:innen geäußert. Abzulehnen sind dabei jedoch die 14 sogenannten Leermonate bis zur linearen Erhöhung am 01.12.2022 für die Versorgungsempfänger:innen sein.

 


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