Deutscher Gewerkschaftsbund

24.06.2020
Personalratswahlen auf Bundesebene

Erfolge für DGB-Gewerkschaften, vereinzelte Verschiebungen wegen Corona-Pandemie

Die Personalvertretung bekommt ein Mandat auf Zeit und wird regelmäßig neu gewählt. Seit 1992 sieht das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) dafür einen Vier-Jahres-Turnus vor, weshalb im Frühjahr 2020 Neuwahlen stattfanden. Diese liefen auch im Schatten der Corona-Pandemie erfolgreich für die DGB-Gewerkschaften, nur vereinzelt mussten sie aufgrund der Situation verschoben werden. Wir geben einen kurzen Überblick.

Blauer Buntstift auf Wahlzettel neben Kreuz

Colourbox

Die Listen der DGB-Mitgliedsgewerkschaften, im Geltungsbereich des BPersVG betrifft das vor allem ver.di, die EVG und die GdP, waren wieder sehr erfolgreich. Eine positive Bilanz können zum Beispiel die ver.di-Listen in den obersten Bundesbehörden ziehen. Bei den Wahlen zu den Hauptpersonalräten (HPR) konnten die Ergebnisse aus dem Jahr 2016 gehalten und teilweise verbessert werden. In den Bundesministerien für Umwelt (BMU), für Gesundheit (BMG), für Wirtschaft und Energie (BMWI), für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) erreichte ver.di somit auch im Jahr 2020 die absolute Mehrheit der Mandate. Die Wahl im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) sticht besonders hervor. Hier wurden 10 von 15 Mandaten errungen. Stärkste Kraft wurden ver.di-Listen auch in den Bundesministerien für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV).

Auch die Listen der EVG erzielten für die Interessenvertretung der rund 25.000 BeamtInnen im Bahn-Konzern einen beeindruckenden Erfolg. Von den insgesamt 236 Sitzen der Besonderen Personalräte sowie der Personalvertretungen im Bundeseisenbahnvermögen und der BAHN-BKK fielen 198 auf ihre KandidatInnen. Das entspricht einem Stimmanteil von 84 Prozent – ein starker Vertrauensbeweis für die EVG.

Ein ebenfalls sehr positives Bild zeigt sich mit Blick auf die GdP-Listen. Auch künftig haben die KandidatInnen die absolute Mehrheit sowohl im Hauptpersonalrat als auch im Bezirkspersonalrat der Bundespolizei. Bei den Wahlen für beide Gremien erzielte die GdP bei den BeamtInnen über 56 Prozent der Stimmen und jeweils 16 der 27 Sitze, bei den ArbeitnehmerInnen sogar rund 60 Prozent Stimmenanteil und jeweils zwei der vier Sitze.

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Die durchgeführten Wahlen verliefen also im Ergebnis erfolgreich. Gleichwohl waren die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie für alle Beteiligten eine Herausforderung. Zahlreiche Dienststellen waren geschlossen, viele Beschäftigte im Homeoffice oder im Einsatz. Vermutlich ein Grund dafür, dass vielerorts eine in der Tendenz niedrigere Wahlbeteiligung zu beobachten war, auch wenn in der Wahlordnung die allgemeine Anordnung von Briefwahlen ermöglicht wurde. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften hatten im Vorfeld diese sowie eine Änderung im BPersVG erstritten, die am 07.05.2020 im Bundestag beschlossen wurde.

Sie sieht vor, dass zur Verhinderung einer personalratslosen Zeit die bisherige Personalvertretung für eine Übergangsphase auch dann im Amt bleibt, wenn bis Ende Mai aufgrund der besonderen Umstände nicht gewählt werden konnte. In zwei Fällen greift diese Regelung nun: Im Bereich der Bundeswehr mit mehr als 150.000 Wahlberechtigten und im Auswärtigen Amt mit den vielen Auslandsdienststellen waren die Wahlen nicht fristgerecht durchführbar, auch nicht per Briefwahl. Der Hauptwahlvorstand beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat deshalb eine Verlegung der Wahl auf den 10./11. November beschlossen. Das Auswärtige Amt holt sie ebenfalls Ende 2020 nach.


Nach oben

Dieser Artikel gehört zum Dossier:

Mitbestimmung im öffentlichen Dienst

Zum Dossier