Deutscher Gewerkschaftsbund

24.01.2021
EU-Vereinbarkeitsrichtlinie

Bezahlter Vaterschaftsurlaub auch in Deutschland

Zehn Tage Vaterschaftsurlaub für Väter direkt nach der Geburt des Kindes sieht die 2019 beschlossene EU-Vereinbarkeitsrichtlinie vor. Die Bundesregierung will die Richtlinie aber nicht in deutsches Recht umsetzen. Die Begründung: Die bestehenden Gesetze in Deutschland reichen bereits aus. Ein Gutachten im Auftrag des DGB widerspricht der Bundesregierung: Auch Deutschland müsse die 10 Tage Vaterschaftsurlaub umsetzen.

Elke Hannack, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbundes

DGB/Simone M. Neumann

"Das ist ein eindeutiger Handlungsauftrag", sagt die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. "Spätestens die nächste Bundesregierung muss das Thema abräumen. Wir brauchen die Vaterschaftsfreistellung zur Geburt – das sieht auch eine deutliche Mehrheit der hier lebenden Menschen so.

Dies wäre ein wesentlicher Punkt für die Vater-Kind-Bindung und neben dem Elterngeld ein wichtiger Anreiz für Väter, sich partnerschaftlich an der Kinderbetreuung zu beteiligen. Zu erwarten ist, dass sich dies auch positiv auf den immer noch viel zu großen Gender Care Gap auswirkt. Denn für die Kindererziehung, die Pflege von Angehörigen oder die Hausarbeit wenden Frauen pro Tag im Schnitt über 50 Prozent mehr Zeit auf als Männer."

Mehr zum Thema: DGB fordert Vaterschaftsfreistellung anlässlich der Geburt

Auszug aus dem Rechtsgutachten von Prof. Dr. Treichel:


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