Beschäftigte, die Hinweise auf Missstände, Gesetzesverstöße oder Korruption aus ihrem Arbeitsumfeld geben, müssen besser vor Repressalien oder Kündigung geschützt werden. Deutschland müsse entsprechende internationale Vorgaben endlich umsetzen, fordert der DGB. Der Gesetzentwurf der Koalition aus dem vergangenen Jahr tue das bisher nicht.
Colourbox
DOWNLOAD: DGB-Stellungnahme zum Schutz von Whistleblowern, März 2015
Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften "begrüßen jede Aktivität, die darauf gerichtet ist, den Schutz von Hinweisgebern in allen Beschäftigungsverhältnissen zu verbessern", heißt es in einer Stellungnahme des DGB anlässlich einer Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales am 16. März 2015 (Download siehe oben). So hätte beispielsweise der "Gammelfleisch-Skandal" gezeigt, wie wichtig es sei, dass Beschäftigte aus der Privatwirtschaft rechtzeitig auf "Risiken, Fehlentwicklungen oder sogar Straftaten" hinweisen. Gleiches gilt für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, beispielsweise bei Kontrollbehörden.
Heute sei es jedoch oft so, dass Beschäftigte, die Missstände aufdecken, mit drastischen arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen müssten – bis hin zur fristlosen Kündigung. Die geltende Rechtslage sei "nicht transparent" und führe zu "Unsicherheit bei Beschäftigten und Unternehmen".
Die geltende Rechtslage in Deutschland verstoße sogar gegen die Anforderungen, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aufgestellt habe und missachte die Vorgaben mehrerer internationaler Übereinkommen zur Korruptionsbekämpfung.
Außerdem müssten gerade Whistleblower, die in einem Beamtenverhältnis arbeiten, besser geschützt werden. "Hinweisgebende Beamtinnen und Beamte agieren in einer rechtlichen Grauzone", so der DGB. Dabei hätten gerade sie oft Einblick in sensible Bereiche und in Fragen des Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutzes.