Deutscher Gewerkschaftsbund

25.03.2020
Mindestlohn in der Landwirtschaft

"Wer in der Not einspringt, hat einen anständigen Lohn verdient"

Auch für Saisonkräfte sind 9,35 Euro das Mindeste

Weil wegen der Corona-Pandemie Erntehelfer aus Osteuropa fehlen, sucht die Landwirtschaft händeringend nach Saisonkräften. DGB-Vorstand Stefan Körzell warnt davor, bei der Bezahlung den gesetzlichen Mindestlohn zu unterlaufen: "Der Mindestlohn ist die unterste Haltelinie, die auch in der Krise ausnahmslos für alle Beschäftigten gilt."

Nahaufnahme Hand bei der Spargelernte

DGB/Udo Herrmann/123rf.com

Handelsblatt: VIRUS: DGB warnt vor Unterlaufen des Mindestlohns bei Erntehelfern

Kurz vor Beginn der Spargelsaison befürchten viele Landwirtschaftsbetriebe Engpässe bei der Ernte. Wegen der aktuellen Corona-Situation fehlen vor allem Erntehelfer aus Osteuropa; Saisonkräfte aus Polen oder Rumänien etwa wissen nicht, ob und wie sie in ihr Land zurückkehren können. Hinzu kommen Reisebeschränkungen in der EU.

Deshalb versucht man nun, Beschäftigte aus anderen Branchen oder auch Studentinnen und Studenten als Erntehelfer zu gewinnen. Eine neue Online-Plattform, die vom Bundesministerium für Landwirtschaft unterstützt wird, soll bei der Vermittlung helfen - und fordert Interessierte auf, ihren Verdienst individuell zu verhandeln, einen pauschalen Stundenlohn gebe es nicht.

"Mindestlohn ist keinesfalls Verhandlungssache"

Der DGB warnt davor, die Krisensituation auszunutzen, um Arbeitnehmerrechte wie den Mindestlohn zu schleifen: „Wer jetzt in der Not einspringt, hat dafür auch einen ordentlichen Lohn verdient", sagt Vorstandsmitglied Stefan Körzell. "Der gesetzliche Mindestlohn ist dabei das Mindeste. In der Regel sollte mehr drin sein. Der Mindestlohn ist die unterste Haltelinie, die auch in der Krise ausnahmslos für alle Beschäftigten gilt, auch für Saisonarbeiterinnen und -arbeiter in der Landwirtschaft. Mindestens 9,35 Euro pro Stunde, weniger darf kein Arbeitgeber in Deutschland zahlen. Keinesfalls ist der Mindestlohn Verhandlungssache.“

Gegen Betrug vorgehen

Um Betrug zu vermeiden, sollen Beschäftigte ihre Arbeitszeiten dokumentieren und Verstöße bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) melden, so Stefan Körzell. Diese wiederum müsse auch in diesen Zeiten ihre Aufgabe wahrnehmen und unangekündigte Stichpunktkontrollen durchführen, gerade in dieser Branche: "Die Landwirtschaft ist in der Vergangenheit leider immer wieder durch kreative Versuche aufgefallen, geltende Arbeitsstandards wie Mindestlöhne oder Aufzeichnungspflichten bei der Arbeitszeit zu unterlaufen. Allein im Jahr 2018 wurde von der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit bei 617 geprüften Arbeitgebern 106 Ermittlungsverfahren eingeleitet.“


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