Nach den Manipulations- und Bilanzfälschungs-Vorwürfen gegen den Finanzdienstleister Wirecard wollen Bundesfinanz- und Bundesjustizministerium jetzt Konsequenzen ziehen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat einen Gesetzentwurf angekündigt. Es sei richtig, für eine schlagkräftigere Bilanz- und Abschlussprüfung zu sorgen, sagt der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann. Zu einer wirksamen Kontrolle der Unternehmensführung gehöre "insbesondere auch die Mitbestimmung der Beschäftigten im Aufsichtsrat".
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"Durch ihre fundierten Kenntnisse der Situation in den Betrieben stärken Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im mitbestimmten Aufsichtsrat auch die Überwachung von Compliance- und Risikomanagement-Systemen. Das stärkt die Kompetenz der Aufsichtsräte und macht die Unternehmen weniger anfällig für Korruption und Wirtschaftskriminalität", so Hoffmann.
Offenbar habe sich die Wirecard AG aber durch rechtliche Tricks der Unternehmensmitbestimmung entzogen. Das zeigt eine aktuelle Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Das sei möglich gewesen, "weil im Drittelbeteiligungsgesetz keine automatische Konzernzurechnung von Beschäftigten in Tochterunternehmen vorgesehen ist", so Hoffmann. Seit Jahren hat der DGB auf diesen Missstand hingewiesen. "Die Chance, diesen zu beseitigen, sollten die Ministerien jetzt nutzen."