Die steigenden Altersgrenzen in der Rente sind für viele Menschen unerreichbar – dies gilt insbesondere für erwerbsgeminderte und schwerbehinderte Menschen. Hier sind dringend Verbesserungen geboten, damit die sozial abgesicherte Übergänge in diesen Fällen gelingen. Dies fordert eine Petition im Deutschen Bundestag.
DGB/Andriy Popov/123rf.com
Durch das Gesetz „Rente 67“ (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz) werden auch die Altersgrenzen für den Rentenbeginn für schwerbehinderte Menschen um zwei Jahre angehoben. Ab Jahrgang 1964 können schwerbehinderte Menschen erst ab 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen, müssen dazu aber mindestens 35 Versicherungsjahre haben. Gerade für schwerbehinderte Menschen ist dies jedoch eine unerreichbare Herausforderung, so dass die Anhebung eine unangemessene soziale Härte darstellt.
Ein weiteres Problem der steigenden Altersgrenzen ist, dass immer mehr Menschen vor dem Rentenalter zu krank für den Arbeitsmarkt aber formal noch zu gesund für eine Rente wegen Erwerbsminderung sind. Grund sind die hohen Hürden für die Anerkennung. Hier muss dringend angesetzt werden. Einerseits in dem nicht nur abstrakt das Leistungsvermögen geprüft wird, sondern in dem der reale Arbeitsmarkt wieder eine Rolle spielt. Denn die Arbeitgeber stellen gerade kränkere Personen schlicht nicht ein. Damit werden die Betroffenen vielfach zu Langzeiterwerbslosigkeit verdonnert und fallen ins ALG II, ohne Perspektive auf eine gute Anstellung oder eine Erwerbsminderungsrente. Verschlimmert wird dies, da für alle nach dem 1.1.1961 geborenen kein Berufsschutz mehr besteht gewährt wird. Die Politik ignoriert dieses Problem und verweist auf den Arbeitsmarkt, wohlwissend, dass dieser für die Betroffenen in aller Regel keine Anstellung bietet – jedenfalls nicht zu guten Bedingungen.
Die NGG hat nun eine Petition im Deutschen Bundestag eingereicht, die fordert, dass diese Lücken geschlossen werden.