Der Vorschlag der EU-Kommission zur „verstärkten“ Jugendgarantie war von Anfang an unambitioniert. Auch der Rat der EU konnte sich nicht zu einem verbindlichen Qualitätsrahmen durchringen. Die europäischen Gewerkschaften und ihre Jugendorganisationen führen ihren Kampf für ein ernsthaftes Angebot an junge Menschen in Europa fort – und für Qualitätsstandards für das Beschäftigungsprogramm.
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„Dann fliegt uns Europa auseinander“ – so lautet die Überschrift eines „Spiegel“-Interviews mit EU-Sozialkommissar Nicolas Schmit von Anfang Juli 2020. Anlass des Gesprächs war die Vorstellung des neuen Maßnahmenpakets der EU-Kommission zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit: Ohne dessen Umsetzung fürchtet Schmit eine "verlorene Generation". Die Europäische Union muss jungen Menschen in Spanien, Griechenland, Portugal und anderswo angesichts der derzeitigen Krise eine Perspektive bieten.
Schmitts drastische Worte sind mit Blick auf die aktuellen Zahlen angemessen. Durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie sind die Prognosen für Europa alarmierend: Je nach Szenario könnte die krisenbedingte Rezession die EU-Jugendarbeitslosenquote von derzeit 15,1 Prozent (2019) auf 25 Prozent (optimistisch) bis zu 30,1 Prozent (pessimistisch) treiben. Ohne Gegenmaßnahmen könnte die Zahl arbeitsloser Jugendlicher in der EU innerhalb eines Jahres um bis zu 2 Millionen auf 4,8 Millionen ansteigen. Expert*innen schlagen eine neue, wirksamere EU-Jugendgarantie vor, die nach ihren Berechnungen mit 50 Milliarden Euro ausgestattet werden sollte.
Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 stieg die Jugendarbeitslosenquote in der EU im Jahr 2013 auf 24,4 Prozent an. Als Gegenmaßnahme wurde die EU-Jugendgarantie aufgelegt – ein Beschäftigungsprogramm, das Großes versprach: Alle Menschen in der EU unter 25 Jahren sollten innerhalb von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos geworden sind oder ihre Ausbildung abgeschlossen haben, ein „hochwertiges Angebot“ für eine Beschäftigung, eine Weiterbildungsmaßnahme, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum erhalten, gefördert durch EU-Gelder.
Gut gedacht, schlecht gemacht – so könnte man die Bilanz der „alten“ Jugendgarantie knapp zusammenfassen. In Spanien zeigten sich die Fehler des Programms deutlich: Gewerkschaften und Jugendorganisationen wurden bei der nationalen Umsetzung nicht eingebunden, die Zielgruppe wurde kaum erreicht, Unternehmen missbrauchten die EU-Gelder, um reguläre Jobs durch prekäre Kurzzeitbeschäftigungen zu ersetzen; gleichzeitig wurden junge Menschen zum Gang in die Selbstständigkeit ermutigt – reguläre oder gar hochwertige Jobs jedoch wurden kaum geschaffen.
Kurzum: Die EU konnte ihr Versprechen nicht halten, die „Garantie“ war keine. Es folgte ein dramatischer Vertrauensverlust junger Menschen in die EU.
Zurück in die Gegenwart. Kern des am 1. Juli 2020 vorgestellten Maßnahmenpakets der EU-Kommission ist die „Verstärkung der Jugendgarantie“ als „Brücke ins Arbeitsleben“, die insgesamt mit 22 Milliarden Euro ausgestattet werden soll. Als „Verstärkung“ gilt neben den zusätzlichen Geldern die Erhöhung der Altersgrenze (auf jetzt 29 Jahre) und eine stärkere Berücksichtigung benachteiligter Jugendlicher. Darüber hinaus sind Initiativen zur Förderung beruflicher Bildung, Anreize zur Ausweitung dualer Berufsausbildungen und weitere Maßnahmen zur Förderung von Jugendbeschäftigung und Selbstständigkeit im Paket vorgesehen, die zwar mittel- und langfristig wirken können, für die akute Situation jedoch nicht ausschlaggebend sind.
Mit Ausbruch der Covid-19-Pandemie in Europa und dem damit verbundenen massiven wirtschaftlichen Einbruch stehen zwei Dinge fest: Die Ausweitung der Jugendgarantie muss schnell kommen und es braucht gerade jetzt hohe Qualitätsstandards, um die Fehler von 2013 nicht zu wiederholen. Bereits Anfang des Jahres forderte die EGB-Jugend deshalb einen Qualitätsrahmen für die Neuauflage der Jugendgarantie und machte dazu eine Reihe konkreter Vorschläge: Neben arbeitsrechtlichen Mindestanforderungen (schriftlicher Vertrag, angemessene Vergütung, Sicherheit am Arbeitsplatz, geregelte Arbeitszeiten und Anspruch auf bezahlten Urlaub) geht es um die soziale Sicherheit der jungen Menschen (Anspruch auf Arbeitslosenversicherung, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Unfallversicherung). Außerdem dürfen keine Mittel aus der Jugendgarantie an Arbeitgeber fließen, die in der Vergangenheit gesetzliche Vorschriften oder Tarifverträge missachtet haben oder Steuergesetzgebungen umgehen. Um die Einhaltung dieser Kriterien zu überwachen, wurde die Kommission dazu aufgefordert, einen Kontrollmechanismus zu entwerfen, in den auch die Sozialpartner einbezogen werden.
Doch die Reformvorschläge von Kommission und Rat der EU sind schwach: Im Entwurf für die Ratsempfehlung zur Stärkung der Jugendgarantie ist keine Rede von einem solchen Qualitätsrahmen. Das ist eine schlechte Nachricht für junge Menschen in Europa – und für die EU selbst, die ein Beschäftigungsprogramm mit großen Schwächen und nur punktuellen Verbesserungen bietet.
Daran kann auch die mutige Haltung des Europäischen Parlaments nichts ändern: In einem Entschließungsantrag vom 21. und 22. September ruft der Beschäftigungsausschuss des Parlaments den Rat dazu auf, bindende Qualitätskriterien für die geförderten Arbeitsverhältnisse und einen verlässlichen Kontrollmechanismus unter Beteiligung der Sozialpartner in seine Empfehlung aufzunehmen. Außerdem fordert der Ausschuss eine angemessene Finanzierung: Ende Juli 2020 hatte der Europäische Rat den Anteil der Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds, der die Jugendgarantie finanzieren soll, weiter gekürzt – dies widerspreche dem Ziel der Union, die Jugend zu fördern, so die Parlamentarier*innen.
Die ambitionierte Position des Beschäftigungsausschusses kam auf starken Druck der sozialdemokratischen, grünen und linken Fraktionen zustande und wird auch von einer Mehrheit der Christdemokrat*innen und Liberalen mitgetragen. Da es sich bei der „verstärkten“ Jugendgarantie jedoch lediglich um eine Empfehlung des Rates handelt, entsteht keine Umsetzungsverpflichtung der Mitgliedstaaten; die Resolution des Europäischen Parlaments bleibt eine unverbindliche politische Meinungsäußerung.
Für die deutsche Bundesregierung ist diese Entwicklung der Verhandlungen besonders bitter: Seit dem 1. Juli – also seit der Ankündigung einer „verstärkten“ Jugendgarantie durch die Kommission – hat Deutschland den Vorsitz im Rat der Minister*innen inne. Dass unter der deutschen Ratspräsidentschaft nicht mehr erreicht werden konnte als ein Minimalkompromiss, ist enttäuschend – umso mehr, da die Bundesregierung die Jugendgarantie als eine ihrer Prioritäten benannt hatte. Die aktuellen Zahlen zur Jugendarbeitslosigkeit passen hier ironisch gut ins Bild: Deutschland hatte im August 2020 mit nur 5,8 Prozent die mit Abstand niedrigste Arbeitslosenrate unter jungen Menschen in der EU. Zum Vergleich: In Spanien konnten 43,9 Prozent der 15- bis 24-Jährigen, die aktuell Arbeit suchen, keine Stelle finden.
Die letzte Chance, doch noch Qualitätsstandards für gute Arbeit in die „verstärkte“ Jugendgarantie aufzunehmen, bietet jetzt deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Einige Länder werden bei der Umsetzung auf die Schaffung nachhaltiger und guter Jobs für junge Menschen Wert legen. Andere werden die Finanzmittel der Jugendgarantie zur Unternehmensförderung in Form billiger Arbeitskräfte nutzen. Die Gewerkschaften und ihre Jugendorganisationen werden ihren Einsatz für Mindeststandards in jedem Fall auf nationaler Ebene fortsetzen.
Eine echte „Garantie“ für die Zukunft junger Menschen sieht anders aus als der Vorschlag von Kommission und Rat. Jetzt kommt es darauf an, den Jugendlichen auf anderen Wegen gute Gründe zu geben, weiter an Europa zu glauben: Investitionen in eine grüne, digitale und sozial gerechte Zukunft wären ein erster Schritt. Damit uns Europa nicht auseinanderfliegt.