Deutscher Gewerkschaftsbund

Dossier: Datenschutz für Beschäftigte

28.01.2014

Datenschutz ist ein Grundrecht – auch im Arbeitsverhältnis

Anlässlich des Europäischen Datenschutztages erklärte Michael Sommer, DGB-Vorsitzender, am Dienstag in Berlin:

„Die Gewerkschaften fordern nach wie vor, den Beschäftigtendatenschutz in einem eigenständigen arbeitsrechtlichen Datenschutzgesetz zu regeln.

Anders als im öffentlichen Leben fehlt es am Arbeitsplatz an klaren gesetzlichen Regeln, die die Privatsphäre jedes Einzelnen wirksam schützen. Es finden Überwachung und Bespitzelung statt, Beschäftigtendaten werden erfasst und Beschäftigte per Video überwacht, um angeblich vor Korruption und Diebstahl zu schützen.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld durch den Arbeitgeber überwacht werden – hier brauchen wir ein klares Verbot. Ebenso muss der Zugriff auf personenbezogene oder beziehbare Nutzerdaten bei der Verwendung moderner Kommunikationsmittel untersagt werden.

Wirksame Sanktionen müssen die Einhaltung dieser Verbote absichern. Dies gilt auch auf europäischer Ebene. Die von der EU-Kommission vorgelegte Datenschutzgrundverordnung darf den per Grundgesetz gewährleisteten Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch im Arbeitsverhältnis nicht absenken.

Der DGB fordert deshalb die Bundesregierung auf, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene in den Verhandlungen des Rates mit dem Europäischen Parlament und der Kommission dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einer Absenkung des Beschäftigtendatenschutz-Niveaus kommt. Insbesondere dürfen Verbesserungen auf nationaler Ebene nicht ausgeschlossen werden.“

Hintergrund

Der Europäische Datenschutztag ist ein auf Initiative des Europarats ins Leben gerufener Aktionstag für den Datenschutz. Er wird seit 2007 jährlich um den 28. Januar herum begangen. Dieses Datum wurde gewählt, weil am 28. Januar 1981 die Europäische Datenschutzkonvention unterzeichnet worden ist.


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