Hunderte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sprechen sich für eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro sowie gegen eine "Corona-Nullrunde" beim Mindestlohn aus. Der Text der gemeinsamen Initiative ist heute als ganzseitige Anzeige in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienen. Die Initiative wird vom DGB unterstützt.
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Im gemeinsamen Text der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter dem Titel "Keine Corona-Nullrunde beim Mindestlohn – für eine schrittweise Anhebung auf 12 Euro!" heißt es unter anderem: "Die Herausforderungen der Corona-Krise zeigen in aller Deutlichkeit, wie wichtig ein funktionierender Sozialstaat und existenzsichernde Löhne für die ökonomische und soziale Stabilität einer Gesellschaft sind. Deshalb ist es wichtig, jetzt nicht auf eine Erhöhung des Mindestlohns zu verzichten und eine klare Perspektive in Richtung 12 Euro aufzuzeigen." Eine "Corona-Nullrunde" beim Mindestlohn nennen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler "sowohl in sozialer als auch ökonomischer Hinsicht kontraproduktiv". In einer kürzlich veröffentlichten Umfrage hatte sich bereits eine große Mehrheit (78 Prozent) der Menschen in Deutschland für einen Mindestlohn von 12 Euro ausgesprochen.
Aus Sicht des DGB braucht es jetzt ein starkes Signal der Mindestlohnkommission. Denn eine spürbare Erhöhung der Lohnuntergrenze kann die Einkommenssituation der Betroffen im Niedriglohnsektor verbessern. Eine Corona-Nullrunde, wie von Arbeitgeberseite gefordert, ist nicht nur ökonomisch gefährlich, es wäre auch ein Schlag ins Gesicht für alle Heldinnen und Helden in gesellschaftlich wichtigen Bereichen. Ihnen jetzt die anstehende Erhöhung des Mindestlohnes vorzuenthalten, wäre unzumutbar.
Die Arbeitgeberseite muss deshalb ihre Blockadehaltung in der Mindestlohnkommission beenden und auch in diesen Zeiten Handlungsfähigkeit beweisen. Es braucht einen zeitnahen Anstieg des Mindestlohns auf 12 Euro. Sollte das in der Mindestlohnkommission nicht möglich sein, muss die Politik eingreifen und im Rahmen der geplanten Evaluierung des Mindestlohngesetztes im Herbst diesen Jahres den Mindestlohn gesetzlich anheben.
Der komplette Text im Wortlaut:
Im Juni muss die Mindestlohnkommission wieder eine Empfehlung zur Anpassung des Mindestlohns abgeben. Vor dem Hintergrund der Corona-Krise mehren sich derzeit die Stimmen, die dafür plädieren, die Anpassung auszusetzen und den Mindestlohn auf sein jetziges Niveau von 9,35 Euro pro Stunde einzufrieren.
Eine Corona-Nullrunde beim Mindestlohn wäre jedoch sowohl in sozialer als auch ökonomischer Hinsicht kontraproduktiv und würde die Schwächsten in der Gesellschaft treffen.
Millionen von Beschäftigten erleiden derzeit im Zuge von Kurzarbeit erhebliche Einkommensverluste. Die Wirtschaft steckt in einer tiefen Rezession. Ein Einfrieren des Mindestlohns würde die Lage zusätzlich belasten. Damit die Wirtschaft wieder an Fahrt gewinnen kann, ist neben der Stärkung öffentlicher Investitionen eine Ausweitung der privaten Konsumnachfrage nötig. Hierfür ist es notwendig, die Erwartungen auf Einkommenssteigerungen der privaten Haushalte zu stabilisieren. Eine Anhebung des Mindestlohns kann hierzu einen wichtigen Beitrag leisten, weil der Mindestlohn eine wichtige Signalwirkung für die Lohnentwicklung insgesamt hat. Damit lässt sich das Vertrauen der privaten Haushalte stärken.
Viele der in der Corona-Krise nun als „systemrelevant“ angesehenen Beschäftigten – sei es in der Landwirtschaft, im Einzelhandel, dem Bäcker- und Friseurhandwerk oder bei vielen anderen alltäglichen Dienstleistungen – erhalten sehr niedrige Löhne, die sich oft nahe an oder sogar nur auf dem Niveau des Mindestlohns bewegen. Damit die neu gewonnene Wertschätzung nicht nur mit Applaus, sondern auch mit nachhaltigen Einkommensverbesserungen einhergeht, bedarf es einer systematischen Aufwertung dieser Branchen. Hierzu kann neben einer Stärkung der Tarifbindung auch eine deutliche Anhebung des Mindestlohns beitragen. Die Herausforderungen der Corona-Krise zeigen in aller Deutlichkeit, wie wichtig ein funktionierender Sozialstaat und existenzsichernde Löhne für die ökonomische und soziale Stabilität einer Gesellschaft sind. Deshalb ist es wichtig, jetzt nicht auf eine Erhöhung des Mindestlohns zu verzichten und eine klare Perspektive in Richtung 12 Euro aufzuzeigen. Dies würde in etwa 60 Prozent des Medianlohns entsprechen, und damit der Zielgröße, die derzeit auch als Kriterium für angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union diskutiert wird.
Wie so etwas gehen könnte, zeigt der Anfang März 2020 in der Systemgastronomie abgeschlossene Tarifvertrag. Mit diesem haben sich führende Bistro- und Restaurantketten, wie McDonalds, Burger-King, Starbucks usw. verpflichtet, die untersten Tariflöhne schrittweise bis Anfang 2024 auf 12 Euro anzuheben.
Zu den Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern gehören:
"Keine Corona-Nullrunde beim Mindestlohn – für eine schrittweise Anhebung auf 12 Euro!"