Scheiden Beamte freiwillig aus dem Beamtenverhältnis aus, verlieren sie bislang ihre Versorgungsanwartschaft. Der bisherige Dienstherr versichert sie in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) nach – mit erheblichen finanziellen Einbußen für die Altersversorgung. Der DGB fordert deshalb die Anwartschaften zu erhalten und bei Erreichen des Rentenalters die entsprechende Versorgung zu zahlen. Baden-Württemberg hat bereits ein Altersgeld eingeführt, im Bund wird seit 2009 über eine mögliche gesetzliche Regelung diskutiert.